Autor Thema: Aus befristetem Teilzeitvertrag wechseln  (Read 791 times)

Emsländer

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Aus befristetem Teilzeitvertrag wechseln
« am: 24.11.2023 11:30 »
Guten Morgen,

Ich stehe gerade in einer gewissen Zwickmühle, vllt könnt ihr mir helfen?

Ich habe mich für eine Stelle im Öffentlichen Dienst beworben, es waren mehrere Stellen ausgeschrieben.
Die Einschätzung von mir war scheinbar leider nicht so positiv, daher wurde mir keine der unbefristeten Vollzeitstellen angeboten, sondern ein befristeter Vertrag in Teilzeit (18 Monate, 50%).

Da ich eine praktische Ausbildung und ein Studium absolviert habe, ist es für mich erstmal kein Problem die "Teilzeit" durch andere Jobs auszugleichen, allerdings bringt mich das ja irgendwie nicht wirklich weiter. Gleichzeitig finde ich den Job wirklich gut und interessant, mit dem Teilzeitvertrag hätte ich zumindest "den Fuß in der Tür".

Wie wahrscheinlich ist es, dass ich den Vertrag vor Fristablauf "Upgraden" kann zu einer zumindest 75% Stelle, und was ist da rechtlich überhaupt möglich? Die Abteilung umfasst 160 Leute, ich gehe eigentlich stark davon aus, dass sich die Möglichkeit in naher Zukunft ergeben könnte...

Der Personaler sagte mir, dass es hier unterschiedliche Szenarien gibt, in denen ich "einfach" Stunden aufbessern oder entfristen könnte, aber mich auch ggf komplett neu auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben müsste. Genaueres wollte er mir (verständlicher Weise) nicht sagen.

Was sind eure Meinungen dazu?

Ich will nicht arrogant oder so klingen, aber ich kennen zwei Leute ausm Studium, die direkt nach Abschluss dort angefangen haben, ich mache wirklich 0% Sorgen, dass man dort mit meiner Arbeit nicht zufrieden sein wird.


Vielen Dank und allen ein schönes Wochenende.

Saxum

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Antw:Aus befristetem Teilzeitvertrag wechseln
« Antwort #1 am: 30.11.2023 10:14 »
Die Möglichkeit aus einem Teilzeitvertrag in einen Vollzeitvertrag zu wechseln besteht grundsätzlich, jedoch gibt es keinen rechtlichen Anspruch darauf. Hier kann man in jedem Falle mit dem Vorgesetzten und der Personalabteilung sprechen, ob die Möglichkeit besteht die Stunden auszuweiten bzw. den Vertrag entsprechend zu ändern.

Voraussetzung ist natürlich, dass die Stelle selbst nach Ende der Befristung weiterhin besteht, die Stelle die entsprechenden Stunden hergibt oder dass alternativ eine acconto verrechnug auf anderen Stellen denkbar wäre. Jedoch wie erwähnt, besteht kein Anspruch darauf - das beste ist hier in jedem Falle das gespräch zu suchen oder natürlich auf eine andere reguläre Vollzeitstelle zu bewerben.