Autor Thema: Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?  (Read 6317 times)

Eastwestgate

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Hallo,
mit wenig Erfahrung mit Vorstellungsgesprächen (habe kurzfristig eines) wüsste ich (momentan E12) gern, ob man in diesem Gespräch (öD in öD, andere Einrichtung) die Entgeltgruppe und eine Zulage (in diesem Fall Berlin-Zulage bis 150 Euro) ansprechen sollte?
Ist die in einer öD Stellenanzeige angegebene Entgeltgruppe bindend und nicht verhandelbar?
Und behält man seine vorherige Stufe (hier 4)?
Und was bedeutet die Berlin-Zulage "bis", wovon hängt diese ab?
Wenn die Stelle sowohl für Beamten als auch für Beschäftige im öD ausgeschrieben ist, besteht dann die Möglichkeit einer Verbeamtung, wenn man diese nicht hat?

Vorab herzlichen Dank für Antworten!

RsQ

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Meine Meinung (Achtung, gefährliches Halbwissen):

Für mich haben VG und Gehalt zunächst mal nichts miteinander zu tun. Wer sich seiner Sache sehr sicher ist oder gleich gern hoch pokert, kann das sicher gleich im VG ansprechen.

Mir geht es in einem VG erstmal darum, die Stelle zu bekommen - und worauf man sich grundlegend einlässt, weiß man ja anhand der EG-Angabe. Über die Stufe & Co. würde ich dann sprechen, wenn die Nachricht mit der Auswahlentscheidung kommt. Das kann der richtige Weg sein, muss es aber nicht. Meine These wäre zumindest, dass man manche Personaler mit zu deutlich artikuliertem Gehaltswunsch im VG durchaus verschrecken kann.

Eastwestgate

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Vielen Dank! Das kommt dem sehr entgegen, was ich dachte.

Vielleicht kann mir noch jemand die anderen Fragen beantworten s.o.?
Wann Berlin-Zulage, Verbeamtung?

Muss man von öD zu öD den alten Job kündigen oder wird man auch ohne Beamter zu sein, von der alten Stelle für die sechs Monate Probezeit "abkommandiert"? Ein halbes Jahr Probezeit ist in diesem Fall immer obligatorisch?

Herzlichen Dank vorab fürs Lesen und für Antworten.

Eastwestgate

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Mir ist nun mit Schrecken aufgefallen, dass ich mich auf eine Stelle TV-L beworben habe und momentan nach TVöD-K bezahlt werde.
Ist es dennoch keine gute Idee, das im V-Gespräch anzusprechen, sondern trotzdem erst nach einer Zusage?
E12,6-TVöD-K und dann wäre es eine E12/A13 TV-L.



Eastwestgate

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Hallo nochmal,

d.h. wenn ich s.u. einen Antrag vor Einstellung abgeben würde, würde ich in den Genuss der monatlich 150€ zusätzlich kommen, wenn ich kein VBB Ticket möchte?

"Hauptstadtzulage und Zuschuss zum Firmenticket
Seit dem 01.11.2020 wird allen aktiven Beschäftigten des Landes Berlin mit Dienstbezügen bis A 13Z oder Entgelt bis E 13 auf Antrag eine monatliche Hauptstadtzulage von insgesamt bis zu 150 Euro brutto gewährt. Diese setzt sich aus einem steuerpflichtigen Zulagenteil (im folgenden “Zulage”) sowie einem steuerfreien Zuschuss zum Firmen- bzw. Azubiticket des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (VBB) (“Zuschuss”) zusammen.

Der zweckgebundene Zuschuss setzt ein Abonnement innerhalb der möglichen Tarifbereiche mit einer 12-monatigen Mindestlaufzeit voraus. Die Höhe entspricht maximal dem wirtschaftlichen Wert des Firmentickets VBB Berlin AB.

Die Zulage ergibt sich grundsätzlich aus der Differenz zwischen den 150 Euro (bzw. 50 Euro für die Beamten auf Widerruf und Auszubildende) und dem Zuschuss. Auf Antrag und bei erklärtem Verzicht auf den Zuschuss werden die vollen 150 Euro (bzw. 50 Euro) gewährt. Beamte auf Widerruf der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt können nur zwischen Zuschuss und “voller” Zulage wählen, da der Zuschuss zum Firmenticket höher als die Zulage ist.

Bei Teilzeit wird der Zuschuss in voller Höhe, der Zulagenteil hingegen entsprechend der Arbeitszeit gewährt.

Besoldungs- und Tariferhöhungen haben keine Auswirkungen auf die Höhe der Hauptstadtzulage. Tarifanpassungen seitens des VBB verändern nur den Zuschussanteil.

Nur der anfänglich beantragte Zuschuss ist steuerfrei mit der Folge, dass die als Werbungskosten abzugsfähige Entfernungspauschale gemindert wird. Bei Abwahl (sog. opt-out) oder späterem Wechsel (nach einem erklärten Verzicht) zum Zuschuss unterliegt der volle Betrag der Steuerpflicht. Der Zuschuss kann jederzeit beantragt werden. Die Abwahl ist grundsätzlich nur 1x jährlich mit einer Vorlaufzeit von 2 Monaten zum Beginn des Abonnements möglich. Die Kündigung des Firmentickets erfolgt ausschließlich durch die Dienststelle. Bei unterjähriger Kündigung entfallen ggf. gewährte VBB-Rabatte, bis dahin gewährte Zuschüsse bleiben davon unberührt.

Für die Gewährung der Hauptstadtzulage ab Verfahrensstart als alleinige Zulage i.H.v. 150,00 € ist eine Mitwirkung aller Beschäftigungsgruppen zwingend erforderlich. Diese steht nur zu, wenn der/die Beschäftigte das mit den Besoldungs-/Entgeltnachweisen übersandte Erklärungsformular (Stand: 11.09.2020) abgegeben hat. Als Frist hierfür gilt der 31.12.2020. Ab 01.04 2021 wird bei fehlender Mitwirkung nur noch die Hauptstadtzulage abzüglich eines fiktiven wirtschaftlichen Wertes des Firmentickets (Berlin AB, monatliche Zahlweise) gezahlt. Selbiges gilt auch bei Neueinstellung, wobei bei verspäteter Aufnahme des Abonnements aufgrund der VBB-Fristen der Differenzbetrag bis zur Höhe von 150 Euro für ggf. davor liegende Monate nachgezahlt wird.
Für Zeiträume ohne Anspruch auf Besoldung bzw. Entgelt (wie z.B. Elternzeit, Mutterschutz, Beurlaubung, Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge) entfällt auch der Anspruch auf die Hauptstadtzulage. Das Abonnement ist durch die Dienststelle zu Beginn der Beurlaubung zu kündigen. In Ausnahmefälle wird dennoch für einen kurzen Zeitraum der Mindestzuschuss von 15 Euro je Monat weitergezahlt."
« Last Edit: 24.11.2023 17:25 von Eastwestgate »

Mario Nette

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Da würde ich mir ehrlich gesagt nicht den Kopf drüber machen. Grundsätzlich weiß man durch die EG, die in der Ausschreibung angegeben ist, worauf es hinaus läuft. Und da du aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis kommst, hast du da die Karten in der Hand. Ein finanziell schlechteres Gehalt kann man dann auch mal ablegen bzw. höher pokern.

Ich hatte in den letzten 2 Jahren einige Gespräche gehabt (ebenfalls aus einem Arbeitsverhältnis beworben).

Wurde es seitens der Arbeitgeber angesprochen, habe ich in der Regel gleich gesagt, dass es bei mir ohne Anerkennung von Berufserfahrung nicht klappen wird, da das Angebot dann wirtschaftlich für mich nicht in Frage kommt. In den 2 Jahren hatte ich dann 4 Zusagen aber auch einige Absagen.

Bei den Zusagen hat man mir 2x hat Stufe 1 und 2x Stufe 3 geboten (EG 6 und 7). Diese Stellen hab ich dann aber für mich abgesagt, da es mich nicht vollends gereizt oder die Stufe 1-Stellen finanziell auch nicht gereicht hat. Eine Stelle der Stufe 3 hätte ich gerne angenommen. Aber die war auf der Insel und bis auf eine Besenkammer konnte man keinen Wohnraum finden.

Bei meiner jetzigen Stelle wurde das Thema im Gespräch nicht angeschnitten und es kam dann erst bei der Zusage auf. Man hat es mit Stufe 1 versucht und da ich ja schon die Zusage hatte, habe ich hoch gepokert und die Anerkennung meiner 7 Jahre Berufserfahrung gefordert. Die wurde dann nach 3 Wochen genehmigt. Nun bin ich in Stufe 4 der EG 9 gelandet. Also Bürokauffrau auf dem Land kann man da ganz gut mit leben.

Muschebubu

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@ Eastwestgate… Fragen kann man, aber du wirst möglicherweise keine abschließende Antwort im Vorstellungsgespräch erwarten dürfen, weil da nicht zwingend die Personen sitzen, die über diese Punkte zu entscheiden hätten.

troubleshooting

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Gehalt gehört zwingend in das Vorstellungsgespräch. So hast du auch dort evtl. Anerkennungszusagen protokolliert. Hier läuft es tatsächlich sogar bei einigen Landesbehörden so, dass die Bewerber vorher kontaktiert werden und das Gehalt besprochen wird. Bzw. gefragt wird, ob die Bewerber bei der Eingruppierung zum Vorstellungsgespräch kommen wollen oder gleich absagen.

MoinMoin

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Wer im Vorstellungsgespräch nicht darlegt, dass er förderliche Zeiten anerkannt haben möchte, der hat - auch wenn er auf Platz 1 ist - hinterher Schwierigkeiten diese anerkannt zu bekommen.

blondie

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Ich wundere mich immer, wenn ein Bewerber im Vorstellungsgespräch nicht nach der zukünftigen Bezahlung fragt. Das gehört definitiv dazu und ist hat garantiert keine negativen Auswirkungen.

LogiJöw

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Gehalt gehört zwingend in das Vorstellungsgespräch. So hast du auch dort evtl. Anerkennungszusagen protokolliert. Hier läuft es tatsächlich sogar bei einigen Landesbehörden so, dass die Bewerber vorher kontaktiert werden und das Gehalt besprochen wird. Bzw. gefragt wird, ob die Bewerber bei der Eingruppierung zum Vorstellungsgespräch kommen wollen oder gleich absagen.

So habe ich es umgekehrt auch schon ein paar Mal vor einer Bewerbung gemacht: Wenn keine Eingruppierung angegeben war, einfach fragen, denn man spart sich und dem potentiellen AG Arbeit. War auch nie ein Problem.

cyrix42

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Ich wundere mich immer, wenn ein Bewerber im Vorstellungsgespräch nicht nach der zukünftigen Bezahlung fragt. Das gehört definitiv dazu und ist hat garantiert keine negativen Auswirkungen.

Nu, bei den Bewerbungsgesprächen bei uns hättest du auf die Frage nach der Stufe (Gruppe ist laut Ausschreibung klar) typischerweise ein Achselzucken als Antwort bekommen. Grund: Die am Vorstellungsgespräch Beteiligten (Fachvorgesetzte, Gleichstellung, ...) haben damit eher nichts am Hut.

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Ist die Personalabt. bei euch nicht im Vorstellungsgespräch dabei?

cyrix42

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Doch; aber nur in Form einer Sachbearbeiterin. Jedenfalls niemand, der entscheiden darf, wie die Rechtsmeinung des AG bezüglich einschlägiger bzw. förderlicher Berufserfahrung wäre...

MoinMoin

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Doch; aber nur in Form einer Sachbearbeiterin. Jedenfalls niemand, der entscheiden darf, wie die Rechtsmeinung des AG bezüglich einschlägiger bzw. förderlicher Berufserfahrung wäre...
Also gehen diese schlecht vorbereitet in das VG und der AG hat sich noch keine Meinung über die mögliche Spreizung der Bezahlung gebildet und es kann erst in der Nachverhandlung eine Besetzungsentscheidung getroffen werden.
Kann Arbeit ersparen und aber auch Kandidaten vergraulen.