Autor Thema: Gehalt in Vorstellungsgespräch ansprechen oder erst bei Zusage?  (Read 6298 times)

RsQ

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Nach dem Gehalt habe ich nicht gefragt, aber wie das weitere Verfahren ist: Antwort in 1-2 Wochen, danach ein schriftliches Angebot. Für mich klang es so, als wenn man erst bei einer Zusage kurzfristig kontaktiert wird und danach ein schriftliches Angebot erhält. Daher würde ich es bei einer Zusage sofort ansprechen, bevor etwas schriftlich vorbereitet wird.
Genau so würde ich es auch machen. Für mich geht es im VG erstmal um die Stelle - ob also alle Parameter passen.

Frage an die Personaler: Kann man sich denn mit dem "Gehaltsthema" im VG auch "rausschießen"? Wenn man also passt, aber Stufe 3 verlangt ... ein anderer passt genauso, kommt aber für Stufe 1 - ist das ein (meinetwegen auch informelles) Kriterium bei der Auswahl?

MoinMoin

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Nein, bei uns nicht, wenn der andere Kandidat genauso gut oder nur knapp hinter dir ist und du förderliche Zeiten einforderst, dann wird dir mitgeteilt, dass man dich gerne nehmen würde, aber wir dir die förderlichen Zeiten nicht anerkennen können, da jemand anders eben da ist und somit die tarifliche Grundlage fehlt.
Wenn der andere weit genug von der Beurteilung her weg ist, dann können wir es begründen.

Haben gerade jemanden mit Stufe 5 eingestellt, obwohl wir Stufe 1 Kandidaten hatten, diese waren aber weit genug vom Kandidaten mit Platz 1 weg.

Muschebubu

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@ Eastwestgate… Fragen kann man, aber du wirst möglicherweise keine abschließende Antwort im Vorstellungsgespräch erwarten dürfen, weil da nicht zwingend die Personen sitzen, die über diese Punkte zu entscheiden hätten.

Ich zitiere mich selbst… Es ist eben nicht in jeder Dienststelle üblich, dass an den Gesprächen der Personalbereich teilnimmt. Man kann die Fragen stellen, ich nehme die auch mit auf, aber ich kann, nein darf dazu überhaupt keine Zusage machen. Sobald das Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist, einschließlich Beteiligung, gibt es ein Einstellungsangebot. Das ist der Zeitpunkt, wo man ggf. seine Forderungen noch einmal bei Personal vorträgt. Bei manchen Fragen, z.B. Anerkennung von förderlichen Zeiten, fragt man noch einmal im Fachbereich nach, aber ich kann nur Anregungen geben, entscheiden wird immer Personal.

Es gibt also auf die Ausgangsfrage nur eine Antwort: Ansprechen! Und ggf. vor Vertragsschluss Entscheidung einfordern.

MoinMoin

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Es gibt also auf die Ausgangsfrage nur eine Antwort: Ansprechen! Und ggf. vor Vertragsschluss Entscheidung einfordern.
Ich hab es mal korrigiert.
Denn hinterher kann die Entscheidung wg. förderliche Zeiten nicht mehr eingefordert werden.

RsQ

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"vor Vertragsschluss" heißt dann aber nicht zwangsläufig "im Vorstellungsgespräch".

MoinMoin

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"vor Vertragsschluss" heißt dann aber nicht zwangsläufig "im Vorstellungsgespräch".
korrekt, aber wenn im VG förderliche Zeiten nicht gefordert wird, dann wird es auch nicht angeboten.
Und wenn man es dann hinterher fordert, dann entscheidet die Verwaltung uU nach Papierlage und sagt, ok, da ist Nummero 2, der den Vertrag ohne fZ unterschreiben wird.
Wenn es nur einen Kandidaten gibt, der geeignet ist, dann wird die Verwaltung eine Begründung nachfordern, ob und warum es förderliche Zeiten sind.

Wenn es gefordert wird, dann kann das Gremium dahingehend der Verwaltung auch vorab erläutern, warum es förderliche Zeiten sind und das das Angebot so zu erfolgen hat (weil man im VG nachfragen konnte und es besser dokumentieren kann, was konkret es für Zeiten sind) und warum das Ranking es tariflich erlaubt, dass der Kandidat förderliche Zeiten bekommen darf.

RsQ

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"vor Vertragsschluss" heißt dann aber nicht zwangsläufig "im Vorstellungsgespräch".
korrekt, aber wenn im VG förderliche Zeiten nicht gefordert wird, dann wird es auch nicht angeboten.
Und wenn man es dann hinterher fordert, dann entscheidet die Verwaltung uU nach Papierlage und sagt, ok, da ist Nummero 2, der den Vertrag ohne fZ unterschreiben wird.

Wann genau ist denn "hinterher"? Wenn es im VG nicht angesprochen wird, geht das doch immer noch zum Zeitpunkt der Einstellungszusage und (natürlich) vor Unterschrift unter den Arbeitsvertrag - oder?

MoinMoin

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"vor Vertragsschluss" heißt dann aber nicht zwangsläufig "im Vorstellungsgespräch".
korrekt, aber wenn im VG förderliche Zeiten nicht gefordert wird, dann wird es auch nicht angeboten.
Und wenn man es dann hinterher fordert, dann entscheidet die Verwaltung uU nach Papierlage und sagt, ok, da ist Nummero 2, der den Vertrag ohne fZ unterschreiben wird.

Wann genau ist denn "hinterher"? Wenn es im VG nicht angesprochen wird, geht das doch immer noch zum Zeitpunkt der Einstellungszusage und (natürlich) vor Unterschrift unter den Arbeitsvertrag - oder?
Gehen geht das technisch natürlich, aber Angeboten wird es dann verwaltungstechnisch zu nächst nicht.
Wenn wir ein Ranking ermittelt haben, inkl. Begründung warum Top 1 zu den im VG abgesprochenen und geforderten Bedingungen eingestellte werden soll, das ganze so mit den Gremien einvernehmlich beschlossen haben und dann kommt Top 1 mit "Nachforderungen" um die Ecke, dann kann es halt passieren, dass die Verwaltung Top 2 zu dessen Bedingungen ein Angebot macht, da Top 1 die angebotenen Bedingungen ablehnte.

Es sind halt kann Regelungen diese förderliche Zeiten, die ein Personaler (AG) anbieten kann und wenn er sie anbietet, dann will der Standardpersonaler immer eine Rechnungshof-konforme-Begründung von jemanden geliefert haben.
Und wenn das nicht mitgeliefert wurde, dann kann es halt passieren, dass der zweitbeste Kandidat den Zuschlag erhält und die Abteilung nicht ihren Wunschkandidat bekommt.

Eastwestgate

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Das hieße für mich als Bewerbender, da ich das Thema nicht im VG angesprochen habe, dass ich mich über eine Zusage gar nicht erst freuen, sondern davon ausgehen kann, dass das Ganze scheitert, weil ich es eben nicht angesprochen habe. Da ich hier verschiedene Ansichten gelesen habe, stellt sich die Frage: Bei welchen Kriterien soll man das Gehalt unbedingt ansprechen? Immer? Oder hängt es von den TV´s ab, TV-L oder TV-öD? Wer vom AG muss bei dem Gespräch anwesend sein, um es unbedingt anzusprechen?
Von einer Entgeltstufe 6 in eine 1-3 das ist ordentlich weniger. Will man wechseln, wenn man viel weniger verdient? Da fällt mir keiner ein. Wie ist es, wenn sich ein Gleichgesteller oder Schwerbehinderter auch auf eine Stelle beworben hat? Dann hat man als "ohne" sowieso keine Chance, oder?

MoinMoin

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Das hieße für mich als Bewerbender, da ich das Thema nicht im VG angesprochen habe, dass ich mich über eine Zusage gar nicht erst freuen, sondern davon ausgehen kann, dass das Ganze scheitert, weil ich es eben nicht angesprochen habe.
Nein, es geht darum, dass der AG gewissen kann Regelungen (förderliche Zeiten) nur anwenden KANN, wenn der Kandidat andeutet, dass er, wenn er diese förderliche Zeiten nicht bekommt, uU nicht die Stelle nimmt.
"4Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."

Wenn der AG also sein Bedarf ohne Anwendung von förderliche Zeiten decken kann, darf er tarifliche keine förderliche Zeiten gewähren!

bescheuerte Selbstbeschränkung.

Heißt aber, von sich aus, wird er dir keine förderliche Zeiten anbieten.
Wenn er also dich als Top 1 gesetzt hat, dann kann man es ansprechen, es ist halt nur langwieriger, dass der AG das durchwinkt.
Da dann z.B. uU der PR nochmal darüber mitbestimmt.
Eine ausführliche Begründung geschrieben werden muss, warum anhand der Papierlage förderliche Zeiten möglich sind (und du keine Dinge aus dem Arbeitsleben im VG dazu beitragen kannst, warum es förderliche Zeiten sind).


Deswegen um das Verfahren abzukürzen, sprechen wir es aktiv an, wenn der Bewerber es nicht macht.
Zitat
Da ich hier verschiedene Ansichten gelesen habe, stellt sich die Frage: Bei welchen Kriterien soll man das Gehalt unbedingt ansprechen? Immer? Oder hängt es von den TV´s ab, TV-L oder TV-öD? Wer vom AG muss bei dem Gespräch anwesend sein, um es unbedingt anzusprechen?
Wie immer beim Pokern: Wenn du den Job auf alle Fälle willst und auch für weniger ihn nehmen würdest, dann maulhalten.
Wenn du nur mit Bauchschmerzen auf Einkommen verzichten würdest, dann ansprechen, ob es möglich wäre.
Wenn du den Job nur unter bestimmten monetären Bedingungen machen willst, dann einfordern.
Zitat
Von einer Entgeltstufe 6 in eine 1-3 das ist ordentlich weniger. Will man wechseln, wenn man viel weniger verdient?
s.o.
wenn man von Zeit auf Festanstellung geht, ...
aber heutzutage eher nicht, aber vor 10 Jahren schon eher.
Zitat
Da fällt mir keiner ein. Wie ist es, wenn sich ein Gleichgesteller oder Schwerbehinderter auch auf eine Stelle beworben hat? Dann hat man als "ohne" sowieso keine Chance, oder?
noop, wir haben auch schon Frauen und SBs weggeschrieben, auch wenn sie nicht super schlecht waren.

Nerostar

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Ich hatte jetzt knapp 10 VG in kürzester Zeit, sowohl bei TVöD Arbeitgebern, als auch TVL Arbeitgebern.

Da ich mich umorientieren möchte, dies aber nicht zwangsläufig müsste und meinen jetzigen Job auch gut und gerne noch mehrere Jahre ausüben könnte, stand die Berücksichtigung von förderlichen Zeiten natürlich ganz oben auf meiner Must-Have-Liste.
Eine Ablehnung dahingehend zu kassieren hätte mich also nicht wirklich erschüttert, der potentielle neue AG hätte sich dann nüchtern betrachtet einfach "ins Aus geschossen".

Ausnahmslos jeder der o.g. 10 AG reagierte positiv auf die Frage, ob denn meine bisherige Berufserfahrung hinsichtlich der Eingruppierung als förderliche Zeiten berücksichtigt werden würde.
Ein "Nein" kam da nie.
Einige wurden direkt konkret was die Stufe betrifft, andere waren dort zwar etwas verhaltener, jedoch prinzipiell erst einmal offen.

Daher mein Tipp: Definitiv ansprechen. Von vornherein wird es meiner Erfahrung nach vom AG nicht angesprochen, bzw. angeboten werden.
Zu verlieren hat man nicht wirklich was. Entweder der AG willigt ein, oder verwehrt dies. Dann muss man nur noch für sich selbst entscheiden, ob man die neue Stelle auch in der Stufe 1 ausüben wollen würde/könnte.

Will man den Job unbedingt, sollte man taktisch klug vorgehen und die Frage so ähnlich formulieren, wie ich es oben beschrieben habe. Jedenfalls würde ich in dem Fall darauf verzichten, eine bestimmte Stufe zu fordern.

Alien1973

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Wenn man sich gehaltstechnisch nicht verschlechtern will und das ein Muss-Kriterium ist, warum dann mit der Frage nach dem Gehalt warten? Verstehe ich nicht...
Ich habe klipp und klar im VG gesagt, unter Stufe 4 komme ich nicht.

Das hat der Personaler dann in eine Liste eingetragen, in der schon mehrere Bewerber standen (hab ich so aus dem Augenwinkel gesehen). Da standen auch 1er und 2er.

Daheim habe ich zu meiner besseren Hälfte gesagt, es geht nur noch darum ob die einen jüngeren und günstigeren wollen, der dann nach 1-2 Jahren wieder wechselt, oder eben einen Ü40 der dann evtl. länger bleibt. Mir wurde dann  Stufe 5 angeboten und sogar mit der hatte ich mich finanziell verschlechtert. Nur wollte ich nicht mehr ständig in der Weltgeschichte rumfliegen und 50-60 Stunden arbeiten müssen. Meine Kinder sollten auch noch was von mir haben...

Für mich gibt es nur eines bei der Frage:
Sofort ansprechen und für Klarheit sorgen. Ich hätte die Nr. 1 sein können, wäre aber für Stufe 2 oder 3 niemals in den ÖD gewechselt.

MoinMoin

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Wenn man sich gehaltstechnisch nicht verschlechtern will und das ein Muss-Kriterium ist,
Nein kein Muss Kriterium.

Es gibt auch Situationen, in den man auf Gehalt verzichtet aus anderen Gründen.
(Fahrweg, Inhalte, Umfeld, Zeitvertrag.....)


Alien1973

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Das hab ich doch bei mir geschrieben, bei mir war es wurscht. Habe mich so oder so verschlechtert egal welche Stufe, nur völlig unter Wert wollte ich mich auch nicht verkaufen.

Nur der Threadersteller hat keine Lust sich finanziell zu verschlechtern, siehe Antwort 24 hierzu.
Wenn ich das aber nicht will, warum dann nicht Tacheles im VG reden? Ich gebe im VG doch nicht alles nur um hinterher zu erfahren, dass das mir angebotene Gehalt nicht mit meinen Vorstellungen konform geht. Dann fange ich ja wieder von vorne an und weitere Wochen des Wartens sind ins Land gegangen. Nachträglich das Gehalt verhandeln ging noch selten gut....

Dominik

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Wir fragen in den Bewerbungsgesprächen die Bewerber/innen aktiv nach Ihrer Gehaltsvorstellung.