Hallo Kollegen,
Ich wünsche mir eure Einschätzung zu einem folgenden Fall...
Vorbemerkung: Beamter X absolviert momentan sein Vorbereitungsdienst (Duales Studium) bei einer Bundesbehörde; er ist derzeit Beamter auf Widerruf und bereits angezählt. Folgendes ist passiert.
Nach einem langem und herausfordernden Studiumstag steigt X ist ermüdet auf sein Fahrrad und fährt Richtung Bahnhof. An einer Kreuzung hält er kurz vor der Ampel. Es kommen ihm lediglich zwei Personen entgegen und warten ebenfalls an der Kreuzung. X ist müde und möchte nicht ewig warten bis die Ampel rot schaltet, also fährt er bei Rot über die Ampel.
In dem Moment rufen ihn die zwei Personen, die da noch standen, dass man über Rot nicht fährt. X völlig genervt, antwortet energisch, dass es sein Problem sei und zudem waren weder weitere Fußgänger noch Autos unterwegs; Absolut niemand - außer die beiden Personen; er könne die Aufregung der Personen nicht verstehen;
Kurz darauf ergeben sich diese beiden Personen als zivile Polizisten aus. Es kam zu Diskussionen. Am Ende wurden Personalien aufgenommen und ein Rotlichtverstoß zur Anzeige gebracht (Ordnungswidrigkeit). Nun wurde ein Bußgeldbescheid X zugestellt. X muss eine Summe bezahlen und hat 1. Punkt in Flensburg (sein erster Punkt überhaupt).
X ist besorgt und befürchtet, dass das Auswirkungen auf seine Karriere hat, denn er ist derzeit Beamter auf Widerruf. Das Bußgeldverfahren wurde eröffnet. Nun überlegt X welche Konsequenzen ihm drohen. X möchte, dass seine Behörde nicht davon mitbekommt. Zudem überlegt X, ob er Einspruch einlegen, Anwalt einschalten oder akzeptieren und bezahlen soll.
Was kann man machen? X möchte Beamter bleiben und sein Studium erfolgreich abschließen.
....Danke