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BaW begeht Ordnungswidrigkeit (Rotlichtverstoß).
Kieler Nordstern:
Hallo Kollegen,
Ich wünsche mir eure Einschätzung zu einem folgenden Fall...
Vorbemerkung: Beamter X absolviert momentan sein Vorbereitungsdienst (Duales Studium) bei einer Bundesbehörde; er ist derzeit Beamter auf Widerruf und bereits angezählt. Folgendes ist passiert.
Nach einem langem und herausfordernden Studiumstag steigt X ist ermüdet auf sein Fahrrad und fährt Richtung Bahnhof. An einer Kreuzung hält er kurz vor der Ampel. Es kommen ihm lediglich zwei Personen entgegen und warten ebenfalls an der Kreuzung. X ist müde und möchte nicht ewig warten bis die Ampel rot schaltet, also fährt er bei Rot über die Ampel.
In dem Moment rufen ihn die zwei Personen, die da noch standen, dass man über Rot nicht fährt. X völlig genervt, antwortet energisch, dass es sein Problem sei und zudem waren weder weitere Fußgänger noch Autos unterwegs; Absolut niemand - außer die beiden Personen; er könne die Aufregung der Personen nicht verstehen;
Kurz darauf ergeben sich diese beiden Personen als zivile Polizisten aus. Es kam zu Diskussionen. Am Ende wurden Personalien aufgenommen und ein Rotlichtverstoß zur Anzeige gebracht (Ordnungswidrigkeit). Nun wurde ein Bußgeldbescheid X zugestellt. X muss eine Summe bezahlen und hat 1. Punkt in Flensburg (sein erster Punkt überhaupt).
X ist besorgt und befürchtet, dass das Auswirkungen auf seine Karriere hat, denn er ist derzeit Beamter auf Widerruf. Das Bußgeldverfahren wurde eröffnet. Nun überlegt X welche Konsequenzen ihm drohen. X möchte, dass seine Behörde nicht davon mitbekommt. Zudem überlegt X, ob er Einspruch einlegen, Anwalt einschalten oder akzeptieren und bezahlen soll.
Was kann man machen? X möchte Beamter bleiben und sein Studium erfolgreich abschließen.
....Danke
Hugo Stieglitz:
X sollte sich die Konsequenzen seiner Taten überlegen bevor er den Larry macht.
Was gedenkt X zu erreichen, in dem er den Anwalt einschaltet, er hat ja zugegeben bei rot gefahren zu sein, mit der Begründung, das sei sein Problem. Es gibt zwei Zeugen.
Ich würde an X Stelle das Bußgeld bezahlen und die Füße still halten. Selbst wenn es rauskommt, kann X immer noch behaupten, die Ampel sei umgesprungen als man gefahren sei oder man habe etwas im Auge gehabt. Sowas soll schon mal passieren. Das steht der Verbeamtung denke ich nicht im Weg. Wenn aber rauskommt, wie sich X verhalten hat - uneinsichtig und pampig - könnte das - in Abhängigkeit was "ist angezählt" genau bedeute t- eventuell anders sein.
flip:
Die Sachlage ist eindeutig und das Bußgeld ist gerechtfertigt. Möglicherweise wäre es bei einer mündlichen Verwarnung geblieben, wäre X einsichtig und reuig gewesen. Also Bußgeld zahlen und ruhig verhalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dann bis zu seiner Behörde vordringt.
X sollte seine Einstellung zu Gesetzen überdenken. Außerdem sollte er sich Gedanken zum Verhalten in der Öffentlichkeit und zu seiner Eignung als Beamter machen.
Glockner:
Der X sollte das BG bezahlen und es sich eine Lehre für die Zukunft sein lassen.
Der Dienstherr wird von einem geringfügigen BG im Straßenverkehr selbst bei der Nebenfolge von einem 1 Punkt keine Kenntnis erhalten. (Tipp: Mal Nr. 15 MiStra anschauen)
Ansonsten: Auch im Straßenverkehr gilt, genauso wie im Dienst - erst Hirn einschalten, dann handeln.
was_guckst_du:
X hätte zu seiner Entschuldigung sagen können, dass A - W bereits die Kreuzung überquert hätten und er Angst gehabt hätte, als Letzter zum Bahnhof zu kommen, da ihm Y und Z auch schon im Nacken säßen. P1 und P2 hätten bestimmt Verständnis gehabt... 8)
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