Autor Thema: An wen Stellungnahme zum Zeugnis mitteilen?  (Read 3826 times)

feuerabend

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An wen Stellungnahme zum Zeugnis mitteilen?
« am: 25.11.2023 08:00 »
Hallo,

bin erst seit einem Jahr im ÖD.

Da Vorgesetztenwechsel hatte ich ein qualifiziertes Zwischenzeugnis ausstellen lassen.

Da drin komme ich überhaupt nicht gut weg. Nach RS mit Vorgesetztem hab ich ein paar Dinge erfahren, die mir groše Augen, Sprachlosig- und Unfassbarkeit beschert haben.

Nun möchte ich nächste Woche eine Stellungnahme schreiben.

An wen andressiere ich die am besten? An die Behördenleiterin, an die Dezernatsleiterin, an die Zentralbereichsleiterin, an die Fachbereichsleiterin oder nur an den Personalsachbearbeiter?

Danke.

Gruß

Beamter

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Antw:An wen Stellungnahme zum Zeugnis mitteilen?
« Antwort #1 am: 25.11.2023 12:12 »
Hallo,

bin erst seit einem Jahr im ÖD.

Da Vorgesetztenwechsel hatte ich ein qualifiziertes Zwischenzeugnis ausstellen lassen.

Da drin komme ich überhaupt nicht gut weg. Nach RS mit Vorgesetztem hab ich ein paar Dinge erfahren, die mir groše Augen, Sprachlosig- und Unfassbarkeit beschert haben.

Nun möchte ich nächste Woche eine Stellungnahme schreiben.

An wen andressiere ich die am besten? An die Behördenleiterin, an die Dezernatsleiterin, an die Zentralbereichsleiterin, an die Fachbereichsleiterin oder nur an den Personalsachbearbeiter?

Danke.

Gruß

Stellungnahme? Was ist dein Ziel?

Lämpel

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Antw:An wen Stellungnahme zum Zeugnis mitteilen?
« Antwort #2 am: 25.11.2023 13:31 »
Wenn der Vorgesetzte dich falsch (und schlechter) einschätzt, ist es ja gut, dass er weg ist.  ;)

Möchtest du ein besseres Zwischenzeugnis erreichen? Hier stellt sich die Frage, ob es sich lohnen würde hier erwartbar Mühe zu investieren. Hast du vor, dich in nächster Zeit anderswo zu bewerben?

feuerabend

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Antw:An wen Stellungnahme zum Zeugnis mitteilen?
« Antwort #3 am: 26.11.2023 07:22 »
Ich bin nicht der einzige, der den Wechsel gut findet. ;-)

Ja, ich habe vor, mich eigentlich ab sofort zu bewerben - intern und extern. Der Vertrag läuft zwar noch fast ein Jahr, aber wir wissen, wie lange ein Stellenbesetzungsverfahren dauern kann. Bei externen Bewerbungen muss ich das Zwischenzeugnis ja nicht vorlegen, bei internen zwar auch nicht, aber spätestens im Verfahren sagt doch dann der am Verfahren beteiligte Personaler zu den anderen im Gremium "Schaut Euch mal dieses Zeugnis an. Den wollen wir bestimmt nicht weitehrin bei uns haben." Oder so ähnlich.

Für mich verbaut aktuell subjektiv betrachtet dieses Zeugnis meine internen Chancen.


clarion

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Antw:An wen Stellungnahme zum Zeugnis mitteilen?
« Antwort #4 am: 26.11.2023 08:43 »
Wenn intern bekannt ist, was Dein alter Vorgesetzter für ein Mensch ist,  wird man seine Zeugnisse entsprechend würdigen.

Beamter

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Antw:An wen Stellungnahme zum Zeugnis mitteilen?
« Antwort #5 am: 26.11.2023 09:57 »
Du musst bei einer internen Bewerbung ein arbeitsrechtliches Zeugnis vorlegen?

Daher meine Frage nach deiner Intention. Eine Stellungnahme kannst Du dir sparen, denn das ist verbrauchte Mühe.

Wenn es dich so stört, bleibt, falls ein Gespräch nichts gebracht hat, letztlich nur der Rechtsweg.

feuerabend

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Antw:An wen Stellungnahme zum Zeugnis mitteilen?
« Antwort #6 am: 26.11.2023 13:08 »
Du musst bei einer internen Bewerbung ein arbeitsrechtliches Zeugnis vorlegen?

Nein, muss ich nicht. Ich weiß aber, dass ein bestehendes internes Zwischenzeugnis, wenn es nicht dem Motivationsschreiben beigefügt ist, vom Personaler "gezogen" wird.