Das Beamtenverhältnis wird fortgesetzt und somit bleibt alles wie es ist, AUSSER man bewirbt sich explizit auf einen niedrigeren Dienstposten UND ist mit einer freiwilligen Rückstufung einverstanden.
Findet dieser Wechsel in den Geltungsbereich des Bundes statt, dann unter Beibehaltung der Bezüge durch Zahlung einer sich verzehrenderen Ausgleichszulage. (§ 19b Besoldung bei Wechsel in den Dienst des Bundes. (1) Verringert sich auf Grund einer Versetzung, die auf Antrag erfolgt, die Summe aus dem Grundgehalt, den grundgehaltsergänzenden Zulagen und der auf diese Beträge entfallenden Sonderzahlung, ist eine Ausgleichszulage zu gewähren….)
Der Zoll z.B. übernimmt nur noch Beamte in A7 im mD, A9 im gD!
Nur im hD, da übernimmt man bis A14…😆
Wo soll es denn hingehen?