Autor Thema: Ausbezahlung Resturlaub möglich?  (Read 1459 times)

Liz

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Ausbezahlung Resturlaub möglich?
« am: 25.11.2023 16:49 »
Hallo zusammen,

zum 31.12.2023 endet mein Arbeitsverhältnis bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Am 01.01.2023 startet dann mein neues Arbeitsverhältnis (beide in einer Kommune).
Meine restlichen Überstunden habe ich mir bereits ausbezahlen lassen. Aktuell nehme ich meinen Resturlaub bis zum Jahresende.
Jetzt hat es mich heute ordentlich mit Corona erwischt (also verzeiht mir bitte die Rechtschreibfehler, hab gerade ein bisschen Watte im Kopf😅).
Meine Frage ist nun: Wenn ich am Montag zum Arzt gehe und mich krankschreiben lasse, ist es dann möglich, dass mir mein bisheriger Arbeitgeber die Urlaubstage, die dann übrig bleiben ausbezahlt?
Bei einer anderen Kollegin haben damals nämlich alle darauf bestanden, dass sie die Urlaubstage zum neuen Arbeitgeber mitnimmt, das will ich bei mir aber eigentlich nicht haben und würde es gerne vermeiden.

Im Voraus vielen Dank fürs beantworten und bleibt gesund. 😌

McOldie

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Antw:Ausbezahlung Resturlaub möglich?
« Antwort #1 am: 25.11.2023 18:15 »
Wenn Resturlaub nicht mehr tatsächlich in Anspruch genommen werden kann, ist er zu vergüten. Ein Übertrag auf den neuen Arbeitgeber ist nicht vorgesehen