Servus,
ich bin Mitte 50 und habe einen befristeten AV, der in 2,5 Monaten ausläuft. Die Arbeitslosmeldung habe ich erst hinter mir und da habe ich erfahren, dass meine Befristung sehr sicher falsch ist und wenn man dagegen iRd Entfristungsklage vorgeht, unbefristet eingestellt ist.
Nun habe ich aber keine RSV, bin nicht bei verdi und einen RA, der bzgl. einer Entfristunvsklageocker mind. 3000 kosten, würde, kann ich mir nicht leisten.
Da habe ich gelesen, dass man in der ersten Instanz vorm AG gar keinen RA benötigt.
Nun wollte ich die Entfristungsklage selbst schreiben, tu mir aber unheimlich schwer damit, weil es wohl nicht nur ausreicht, wenn man schreibt, dass man auf Entfristung klagt, weil der Befristungsgrund falsch ist, was ja eigentlich logisch ist.
Aber warum der falsch ist ... das bekomme ich alter Sack, der noch nie mit Arbeitsrecht bzw. Arbeitsgerichten zu tun hatte, mit den Formulierungen nicht hin.
Vllt könnt ihr mir bitte weiterhelfen?
Dankeschön.
GLG