Grundsätzlich, wenn das festgestellte ADHS nicht anhand der Prognose zu einer früheren Dienstunfähigkeit führen würde und auch während der Probezeit nicht deswegen längere Abwesenheiten (Krankschreibungen) erforderlich sind - die ja die eben erwähnte Prognose eher negativ stimmen würden - dann sollte der Lebenszeitverbeamtung nichts im Wege stehen.
Oder anderes ausgedrückt, in der Regel, wenn bei der ersten amtsärztlichen Untersuchung nichts beanstandet worden ist oder noch unklar war, was meistens in der Empfehlung einer erneuten Untersuchung resultiert und keine erheblichen Fehlzeiten oder Auffälligkeiten drankommen, dann ist eine zweite Amtsärztliche Untersuchung in der Regel nicht mehr zu veranlassen bzw. man braucht dafür schon eine Begründung.
Es geht also nicht um die Krankheit an sich, die auch nach einer Verbeamtung entstehen kann, sondern konkret darum dass man voraussichtlich bestenfalls bis zum Ruhestand Dienstfähig bleiben würde bzw. bei Schwerbehinderten ein verkürzter 5 Jahres Zeitraum in der Prognose.