Hallo, meines Wissens gibt es in NRW keine ...oberamtsräte mehr. Ich bin zum Regierungsrat (A13 LG2.1) befördert worden. Die LG 2.1 steht für den ehemals gehobenen Dienst, die LG 2.2 für den ehem. höheren Dienst. Ohne Master oder MQ würde mich die Beförderung nach A13 LG 2.2 stark wundern.
Ja, man kann mittlerweile in vielen Ländern seit der Laufbahngruppenreform und dem Wegfall des "Oberamtsrats" aus der bloßen Grundamtsbezeichnung bzw. dem Bestandteil "Rat" nicht mehr auf den hD bzw. LG 2.2 schließen. Ist z. B. in den Nordländern auch so. Ob man damit dem Gedanken des "Verzahnungsamtes" etwas näherkommen wollte oder man sich daraus andere Vereinfachungen versprochen hat, ist mir allerdings nicht ganz klar. Zunächst einmal weckt es bei mir immer noch die Assoziation mit dem Einstiegsamt für den hD, wie auch bei der OP.
Für NRW sind die Amtsbezeichnungen der Landesbesoldungsordnung A
hier (Anlage 1 zum LBesG NRW) geregelt, relevante Anmerkungen zur Grundamtsbezeichnung "Rätin, Rat" finden sich unter der Besoldungsgruppe A 13 in Fußnote 9:
Als zweites Einstiegsamt für Laufbahnen der Laufbahngruppe 2 sowie als Beförderungsamt
für Laufbahnen der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt.
Eine Frage noch rein aus Interesse: Welche Landesdienststellen bedingen denn in NRW die Konkretisierung "Landesverwaltungs-"? Ich kenne es sonst aus NRW so, dass dort so ziemlich alle Landesbeamten "Regierungs-" sind, darunter auch die in Mittelbehörden, und dann meist noch eine Konkretisierung der Fachlaufbahn haben, sofern nötig (Regierungsumweltrat z. B.). Handelt es sich hier um eine Körperschaft oder AöR oder dgl.?
Bei uns in HB wird z. B. bei den Allgemeinen Diensten m. W. erst ab dem Regierungsrat das Präfix "Regierungs-" verwendet, darunter ist es "Verwaltungs-", selbst wenn es sich bei der Dienststelle um eine ober(st)e Landesbehörde handelt. Bei anderen Laufbahnen, die schon eine thematische Konkretisierung beinhalten, wird dafür auf die Konkretisierung des "Behördenlevels" verzichtet. Naja, lustige Früchte des Förderalismus.