Forum Öffentlicher Dienst
Willkommen
Gast
. Bitte
einloggen
oder
registrieren
.
1 Stunde
1 Tag
1 Woche
1 Monat
Immer
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Neuigkeiten:
Übersicht
Hilfe
Suche
Einloggen
Registrieren
Forum Öffentlicher Dienst
»
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H
»
TV-L
(Moderatoren:
Stefan35347
,
E15TVL
) »
Eingruppierung aus EG9b in EG9a
« vorheriges
nächstes »
Send this topic
Drucken
Seiten:
1
Nach unten
Autor
Thema: Eingruppierung aus EG9b in EG9a (Read 1752 times)
Nina05300308
Gast
Eingruppierung aus EG9b in EG9a
«
am:
26.11.2023 15:27 »
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin derzeit in EG9b Stufe 3 eingruppiert. Wenn ich nunmehr wieder in die EG9a eingestuft werden würde, welche Stufe wäre es dann?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Moderator informieren
Gespeichert
McOldie
Hero Member
Beiträge: 671
Antw:Eingruppierung aus EG9b in EG9a
«
Antwort #1 am:
26.11.2023 15:36 »
Bei der Eingruppierung in eine niedrigere EntgGr. (Herabgruppierung) ist der Beschäftige gem. § 17 Abs. 4 Satz 4 TV-L der in der höheren EntgGr. erreichten Stufe zuzuordnen. Er wird also stufengleich in die niedrigere EntgGr. herabgruppiert.Nach der Rechtsprchung des BAG beginnt nach einer Herabgruppierung die Stufenlaufzeit neu.
Die Mitgliederversammlung der TdL vom 17. bis 19.12.2018 hat aber keine Bedenken erhoben, wenn die in der höheren Entgeltgruppe verbrachte Stufenlaufzeit nach der Herabgruppierung weiterhin außertariflich angerechnet wird.
Moderator informieren
Gespeichert
Nina05300308
Gast
Antw:Eingruppierung aus EG9b in EG9a
«
Antwort #2 am:
26.11.2023 15:56 »
Herzlichen Dank für die ausführliche Information. Hintergrund meiner Frage ist die Höhergruppierung von EG6 bzw. EG8 in die EG9a. Demnach bekommen die Beschäftigten die EG9a. Ich habe seit einigen Jahren eine weitere Tätigkeit angenommen und bin somit in die EG9b eingruppiert worden. Jetzt ist es ja so, dass zwischen der 9a und 9b kein großer Unterschied ist. Das ist natürlich ärgerlich. Eine Aussicht auf eine Höhergruppierung gibt es meines Wissens auch nicht. Ist hier in dem Forum jemandem etwas anderes bekannt? Werden die Eingruppierungen nunmehr bei allen Beschäftigen angepasst?
Vielen Dank!
Moderator informieren
Gespeichert
ISN
Full Member
Beiträge: 235
Antw:Eingruppierung aus EG9b in EG9a
«
Antwort #3 am:
26.11.2023 16:54 »
Eine Herabgruppierung ist nicht einseitig seitens des Arbeitgebers möglich, wenn diese durch die Übertragung einer niedriger bewerteten Tätigkeit erfolgt. Anders wäre die Situation bei einem Eingruppierungsirrtum, der nun korrigiert wird. Dann wäre aber der Zeitpunkt der irrtümlich erfolgten Höhergruppierung der Zeitpunkt der Korrektur im Hinblick auf die Stufenfestsetzung.
Moderator informieren
Gespeichert
Nina05300308
Gast
Antw:Eingruppierung aus EG9b in EG9a
«
Antwort #4 am:
26.11.2023 18:09 »
In dem Fall wäre es nicht seitens des Arbeitgebers, sondern seitens des Arbeitnehmers, da die neu übertragenden Aufgaben wegfallen würden und dies zur Folge hätte, dass man heruntergestuft wird. Es geht darum, dass der Verdienst (EG9b) für die Mehrarbeit viel zu gering vergütet wird im Hinblick auf die Vergütung der restlichen Beschäftigten (EG9a).
Moderator informieren
Gespeichert
FearOfTheDuck
Hero Member
Beiträge: 1,578
Antw:Eingruppierung aus EG9b in EG9a
«
Antwort #5 am:
26.11.2023 18:20 »
Naja, je nach Stufe sind das schonmal ein paar hundert Euro. Aber gut, wenn du darauf verzichten magst, bedarf es des Willens des AG und deiner Zustimmung. Und dann gilt bei der Stufe das, was McOldie geschrieben hat.
Moderator informieren
Gespeichert
Nina05300308
Gast
Antw:Eingruppierung aus EG9b in EG9a
«
Antwort #6 am:
26.11.2023 18:32 »
Es werden nie mehr als 200,00€ brutto sein. Und das auch erst nach der 4. Stufe. Und für so viel Mehrarbeit, Verantwortung und Überstunden lohnt sich das nur für den Arbeitgeber.
Moderator informieren
Gespeichert
cyrix42
Hero Member
Beiträge: 1,417
Antw:Eingruppierung aus EG9b in EG9a
«
Antwort #7 am:
26.11.2023 18:37 »
Hm? Hast du andere Zahlen als ich?
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2023&matrix=1
EG9b/ 4: 3939,07€/Monat
EG9a/ 4: 3520,54€/Monat
——————————————
Differenz: 418,53€/Monat
Moderator informieren
Gespeichert
Nina05300308
Gast
Antw:Eingruppierung aus EG9b in EG9a
«
Antwort #8 am:
26.11.2023 18:53 »
Sorry, meinte netto. Stufe 4 ca. 217,00€ netto mehr, Stufe 5 ca. 179,00€ netto mehr, Stufe 6 ca. 185,00€ netto mehr bei Steuerklasse 1.
Moderator informieren
Gespeichert
FearOfTheDuck
Hero Member
Beiträge: 1,578
Antw:Eingruppierung aus EG9b in EG9a
«
Antwort #9 am:
26.11.2023 20:34 »
Wieso Mehrarbeit und Überstunden? Wenn du höhere Aufgaben übertragen bekommen hast, verringert sich woanders doch die Zeit für andere Aufgaben?
Moderator informieren
Gespeichert
cyrix42
Hero Member
Beiträge: 1,417
Antw:Eingruppierung aus EG9b in EG9a
«
Antwort #10 am:
26.11.2023 20:36 »
Ich würde vermuten, dass Nina05300308 genauso ihre vertraglich vereinbarten 38,7 bis 40,1 (je nach Bundesland) Stunden pro Woche arbeitet, nur eben andere Tätigkeiten ausführt als ihre Kolleg_innen in einer anderen Entgeltgruppe...
Moderator informieren
Gespeichert
Send this topic
Drucken
Seiten:
1
Nach oben
« vorheriges
nächstes »
Forum Öffentlicher Dienst
»
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H
»
TV-L
(Moderatoren:
Stefan35347
,
E15TVL
) »
Eingruppierung aus EG9b in EG9a