Ich würde mit Verweis auf die Paragraphen der Personalabteilung freundlich mitteilen, dass du Interesse an der Stelle hast. Wenn sie dich mit Verweis auf das laufende Bewerbungsverfahren vertrösten wollen, dann sagst du, dass sie das abbrechen können, da du ja Vorrang hast. Sollte man sich weiterhin weigern, fragst du nach der Begründung, die dir entsprechend zusteht und deutest an, dass du diesen dann gerichtlich überprüfen lassen wirst.