Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Bin befristet und gleiche Stelle wird unbefristet ausgeschrieben
Benny86:
Hallo zusammen,
ich arbeite seit 3 Jahren befristet als Elternzeitvertretung als Sachbearbeiter in einer Behörde. Auf Grund von Altersrente scheidet nun mein Kollege aus. Die Stelle wurde unbefristet ausgeschrieben mit der gleichen Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung wie ich sie habe.
Müsste ich mich jetzt erneut bewerben, um ggf. entfristet zu werden? Die von mir ausgeübte Leistung wird ja jetzt anscheinend nicht mehr nur temporär benötigt, wie es in der Befristung angeführt wird. Könnte ich ansonsten auch einfach argumentieren, dass die gleiche TD unbefristet ausgeschrieben meine Entfristung rechtfertigen würde ?
Beide Stellen sind übrigens exakt gleich, was Aufgaben und Eingruppierung usw angeht.
Danke und viele Grüße
Benjamin
cyrix42:
Moin,
§30 Absatz (2) Satz 2 TV-L sagt:
--- Zitat ---Beschäftigte mit einem Arbeitsvertrag nach Satz 1 [kalendermäßig befristet mit Sachgrund; Anmerkung durch mich] sind bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen bevorzugt zu berücksichtigen, wenn die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
--- End quote ---
Und §18 Teilzeit- und Befristungsgesetz lautet:
--- Zitat ---(1) Der Arbeitgeber hat die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. Die Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, den Arbeitnehmern zugänglicher Stelle im Betrieb und Unternehmen erfolgen.
(2) Der Arbeitgeber hat einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden und der ihm in Textform den Wunsch nach einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag angezeigt hat, innerhalb eines Monats nach Zugang der Anzeige eine begründete Antwort in Textform mitzuteilen. Satz 1 gilt nicht, sofern der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber diesen Wunsch in den letzten 12 Monaten vor Zugang der Anzeige bereits einmal angezeigt hat.
--- End quote ---
Heißt: Wenn du deinem AG sagst, dass du die unbefristete Stelle haben willst, muss er schon gute Gründe finden, die vor einem Arbeitsgericht auch Bestand hätten, um sie dir nicht zu geben…
Benny86:
Vielen Dank, das ist ja interessant!
Wie gehe ich denn da jetzt am besten vor? Bewerbung einreichen und so meinen Willen nach Entfristung kundtun? Wenn das dann nicht klappt, kann ich ja immer noch Einspruch erheben?
Oder informelle Mail an Personalabteilung?
Hast du da Tipps wie ich am besten reagiere?
LG Benjamin
Benny86:
Noch ein kurzer Nachtrag. Mein direkter Fachvorgesetzte/Abteilungsleiter hat mir geraten einfach eine Bewerbung einzureichen und dass das dann schon klappt. Wenn das klappt wäre es ja gut. Wenn es nicht klappt, weil die Personalabteilung Einwände hat und jemand anderes die Stelle gibt, könnte ich dann auf Grund von §30 Absatz (2) Satz 2 TV-L einfach Einspruch erheben oder entstehen mir Nachteile, wenn ich die Bewerbung einreiche und nicht jetzt im Bewerbungsverfahren direkt konkret meinen Willen für die Stelle zum Ausdruck bringe?
FearOfTheDuck:
Ich würde dem AG meinen Wunsch auf Entfristung bekannt geben und dabei auf genannten Satz im § verweisen. Dann braucht er das ganze Bewerbungsprozedere erst gar nicht anleiern.
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