1. richtig, hier findet in der Regel quasi, warum auch immer, eine "Doppelanerkennung" statt, also einerseits hat man hier in die Rente eingezahlt und anderseits wird es als ruhefähige Dienstzeit anerkannt. Das Studium ist glaube ich eine "kann" Regelung, da muss man tatsächlich mit der zuständigen Stelle darüber reden - aber ja meistens ist jedoch mWn begrenzt auf eine bestimmte Studiendauer.
2. es gibt, um die Aussage von flip zu ergänzen, die Möglichkeit der freiwilligen Zahlung des Mindestbeitrages in die Deutsche Rentenversicherung, mittels man deren die 35 Jahre ggf. erreichen kann. Ich weiß also nicht welches Alter hier gerade im Raum steht, aber wenn zusammen mit 20 Jahren DRV-fähige-Zeiten hat, kann man theoretisch also noch 15 Jahre "freiwillig einzahlen". Kann auch ggf. weniger sein, weil noch andere Zeiten berücksichtigungsfähig sind (z.B. Kindererziehungszeiten -> nur 1 Elternteil für jeweilig beantragen Zeitraum) und andere Punkte die vor der Verbeamtung anfielen wie Ausbildung, Studium, Schulbesuch, Rehabilitation, Arbeitslosigkeit etc.
Hierzu kann eine Anforderung auf Auskunft bei der DRV mehr Klarheit bringen.