Autor Thema: Jahressonderzahlung Mutterschutz / Elternzeit  (Read 994 times)

Marie

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Hallo zusammen,

bekommt man (anteilig) die Jahressonderzahlung wenn man ab März in Mutterschutz ist und danach in Elternzeit? Bekommt man dann nur für Januar bis März Geld oder auch für die Zeit im Mutterschutz oder sogar Elternzeit?

Ich verstehe den entsprechenden Paragraphen dazu leider nicht, es wäre toll wenn mir das jemand erklären könnte :)

McOldie

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Antw:Jahressonderzahlung Mutterschutz / Elternzeit
« Antwort #1 am: 27.11.2023 08:29 »
Es besteht ein Anspruch. Eine Minderung (Kürzung) findet nicht statt für Monate, in denen ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz (z.B. Schutzfristen) bestanden hat.
Auch bei Elternzeit unterbleibt eine Verminderung der Jahressonderzahlung für die Kalendermonate bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren ist, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit ein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vorlag.
Wenn du also ab März 2024 in Mutterschutz (mit Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) und unmittelbar danach in Elternzeit gehst, hast du in 2024 einen vollen Anspruch auf die Sonderzahlung

Marie

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Antw:Jahressonderzahlung Mutterschutz / Elternzeit
« Antwort #2 am: 27.11.2023 14:46 »
Vielen Dank für die Antwort :)

Ich bin gespannt ob das auch so klappen wird :D