Hallo,
mein 1. Sohn wurde im April 22 geboren. Mein zweiter Sohn jetzt gerade am 31.10.23.
Ich habe verstanden, das die Sonderzahlung eigentlich gekürzt werden darf, weil es das Jahr nach der Geburt des Kindes ist. Nun habe ich aber die eig bis April 24 gewährte Elternzeit zu Beginn des neuen MuSchu im Oktober 23 beendet. Der neue MuSchu geht aufgrund Frühgeburt bis Ende Februar 24.
im August 23 und in September 23 hatte ich mit Einverständnis der AGin die Elternzeit unterbrochen und Urlaub genommen mit Bezahlung aus meinem Vollzeitvertrag.
Die Jahressonderzahlung ist der Abrechnung nach gekürzt für 2023. ist das korrekt oder hätte die Kürzung aufgrund der Geburt von Kind 2 unterbleiben müssen?