Autor Thema: Anrechnung von Stufenlaufzeiten vom vorherigen AG (öffentlicher Dienst)  (Read 1402 times)

Tizian

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Ich habe mal eine kurze Frage:
Wenn ein Arbeitnehmer nahtlos von einem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst zu einem anderen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst wechselt, kann zwar die jeweilige Stufe mitgenommen werden, aber die Stufenlaufzeit beginnt doch normalerweise wieder von vorne.
Es sind aber schon Beschäftigte, die von uns zu einem anderen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst gewechselt haben, zu mir gekommen, weil sie eine Bestätigung benötigten, wie lange sie sich schon in der Stufe befunden haben.
Kann man bei einem direkten AG-Wechsel auch die Zeit anrechnen bzw. berücksichtigen, in der sich der neue Mitarbeiter beim vorherigen Arbeitgeber bereits in der Stufe befunden hat?
Ich habe hierzu keine richtige Aussage gefunden. Geht das evtl. nur zur Deckung des Personalbedarfs?

MaLa

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Der neue AG kann Übertariflich die bereits zurückgelegte Stufenlaufzeit anerkennen.
Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht