Autor Thema: Höhergruppierung oder Stellenneubewertung?  (Read 1252 times)

Dave82

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Hallo zusammen,

seit sieben Jahren arbeite ich im Gesundheitsamt der Kreisverwaltung. Ich bin bei E5 Stufe 3 eingeordnet. Derzeit mache ich das Vorzimmer vom Sozialpschiatrischen Dienst und habe mehr Aufgaben als am Anfang. Ich würde deshalb gerne eigentlich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen. Seit einem Jahr mach ich auch eine Weiterbildung zum Verwaltungsfachangestellten. Nächstes Jahr wäre ich fertig.
Jetzt meine Frage: Soll ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen oder gleich eine Stellenneubewertung beantragen oder soll ich damit bis zum Ende der Weiterbildung warten. Dazu kommt, eigentlich habe ich ein Studium, das zählt wahrscheinlich nicht für eine Tätigkeit als Verwaltungsfachangestellter, oder? Ich muss eh mal schauen, ob ich mich 2024 oder 2025 intern weiterbewerbe.

Danke schonmal für eure Antworten.

LG

Dave82

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Höhergruppierung oder Stellenneubewertung?
« Antwort #1 am: 27.11.2023 15:03 »
Ich muss noch dazu sagen, ich bin ausgebildeter Bürokaufmann, hätte also mit dem Studium und dem Verwaltungsfachangestellten meine dritte Ausbildung.

MarieH

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 101
Antw:Höhergruppierung oder Stellenneubewertung?
« Antwort #2 am: 27.11.2023 15:26 »
Du bist aufgrund deiner nicht nur vorübergehend übertragenen Aufgaben eingruppiert. Ob du ein Studium abgeschlossen hast oder ein Schulabbrecher bist, spielt keine Rolle.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,558
Antw:Höhergruppierung oder Stellenneubewertung?
« Antwort #3 am: 27.11.2023 17:14 »
Da ein solcher Antrag nicht vorgesehen ist, müsste der AG diesen nicht einmal beachten. Wenn deine Rechtsmeinung zur Eingruppierung von der des AG abweicht, kannst du den AG unter gleichzeitiger Geltendmachung deiner Ansprüche zur Korrektur auffordern.