Ich grüße euch alle recht herzlich.
Mir wurde angeboten eine Stelle mit höherwertiger Tätigkeit zu besetzen, doch die Berechnung der Zulage sorgt bei mir für etwas Verwirrung.
Derzeit bin ich in der E6/3 eingruppiert, die zu besetzende Stelle wäre eine E8.
Die Zulage soll mit der 4,5%-Regelung (§ 14, Absatz 3, Satz 2) berechnet werden.
- Beziehen sich die 4,5% auf meine derzeitige Entgeltgruppe oder auf die E8(/2) der zu besetzende Stelle?
- Da im o.g. Fall der Sprung zwei Entgeltgruppen beträgt, wäre die korrekte Berechnung der Zulage doch die Differenz zwischen E6/3 und E8/2 (§ 14, Absatz 3, Satz 1), was jedoch dazu führen würde, dass die Zulage geringer ausfallen würde.
Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir etwas auf die Sprünge helfen könntet