Autor Thema: Vorübergehende Höherwertige Tätigkeit - Berechnung korrekt?  (Read 1009 times)

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Ich grüße euch alle recht herzlich.

Mir wurde angeboten eine Stelle mit höherwertiger Tätigkeit zu besetzen, doch die Berechnung der Zulage sorgt bei mir für etwas Verwirrung.

Derzeit bin ich in der E6/3 eingruppiert, die zu besetzende Stelle wäre eine E8.
Die Zulage soll mit der 4,5%-Regelung (§ 14, Absatz 3, Satz 2) berechnet werden.

- Beziehen sich die 4,5% auf meine derzeitige Entgeltgruppe oder auf die E8(/2) der zu besetzende Stelle?
- Da im o.g. Fall der Sprung zwei Entgeltgruppen beträgt, wäre die korrekte Berechnung der Zulage doch die Differenz zwischen E6/3 und E8/2 (§ 14, Absatz 3, Satz 1), was jedoch dazu führen würde, dass die Zulage geringer ausfallen würde.

Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir etwas auf die Sprünge helfen könntet

cyrix42

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Du hast völlig recht: In deinem Fall führt die vorübergehende Übertragung der Aufgaben einer EG 8 zu einer geringeren Zulage als bei Aufgaben einer EG 7:

Gemäß §14 Absatz (3) Satz 2, erster Teilsatz gibt es aus der EG 6/3 bei vorübergehender Übertragung von Aufgaben der EG 7 eine Zulage in Höhe von 4,5% des (bisherigen) Entgelts, also eine Zulage von 137,90€/Monat.

Gemäß §14 Absatz (4) Satz 2, zweiter Teilsatz jedoch greift dies nicht bei höherwertiger Tätigkeit über mehr als Entgeltgruppe hinweg. Hier gibt es den Verweis auf den Satz 1 im entsprechenden Absatz, welcher fordert, dass die Zulage genau den Unterschiedsbetrag zu dem Wert abdeckt, der bei dauerhafter Übertragung und damit Höhergruppierung entstehen würde. Hier beträgt also die Zulage 108,99€/Monat.

Natürlich kann dir dein AG auch übertrariflich die 137,90 zahlen, muss es aber nicht…

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@Cyrix42

Vielen lieben Dank für deine Erläuterung  ;)