In den Bereichen bei uns, wo es technisch machbar und sinnvoll ist (Laptop mit VPN-Zugang zum Dienstnetzwerk, benötigter Software, Webcam & Mikro), kann HO gemacht werden, im Normalfall bis 50% der Arbeitszeit, muss beantragt werden. Mir ist aber kein Fall bekannt, in dem ein Antrag abgelehnt worden wäre. Für die Zeiterfassung muss dann ein Korrekturbeleg anschließend ausgefüllt und vom Vorgesetzten abgezeichnet werden.
Sieht bei uns wohl so aus, dass es auch so bleiben wird.
Ich glaube aber nicht, dass es in den Tarifverhandlungen ein eigenes Thema ist und sein muss, das ist eher von Arbeitgeber zu Arbeitgeber individuell zu sehen.