Autor Thema: [HE] Fragen zur DBV und Barmenia  (Read 1024 times)

Hanna95

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[HE] Fragen zur DBV und Barmenia
« am: 28.11.2023 07:43 »
Guten Morgen,

da die pauschale Beihilfe in Hessen vermutlich nicht in absehbarer Zeit kommen wird, werde ich in die PKV wechseln (müssen), sofern ich mich nicht jahrelang dumm und dämlich zahlen möchte. Ich möchte möglichst gut versichert sein und schwanke noch zwischen der DBV (Tarifgruppe B-U, nicht Vision B) und der Barmenia. Bei beiden wäre mein monatlicher Beitrag ca. 330 € (ohne Wahlleistungen), was ja schon viel ist, aber bei einer PKV mit weniger Leistungen könnte ich glaube nicht mehr friedlich schlafen. Ich habe zu beiden Versicherungen Fragen:

DBV:

- Hier werden Hilfsmittel nur zu 100 % erstattet, wenn sie über den Versicherer bezogen werden, ansonsten nur zu 80 %. Wie muss ich vorgehen, wenn ich ein Hilfsmittel benötige? Muss ich immer zuerst die DBV kontaktieren und dann die Hilfsmittel in Läden kaufen, die mir die DBV vorschlägt? Ich brauche z.B. Einlagen und lasse mir diese seit Kindesalter an im gleichen Laden anfertigen und möchte dies ungern woanders machen lassen, aber eben auch nicht auf 20 % der Kosten sitzen bleiben.

- Mir ist es vor allem wichtig im Alter gut versichert zu sein. Beim Abschluss des günstigeren Vision-B-Tarifes kann man zu Beginn des 6. Versichertenjahres ohne erneute Gesundheitsprüfung in den besseren B-U-Tarif wechseln. Wäre es also sinnvoll, die ersten 5 Jahre im Vision-B-Tarif versichert zu sein, um Beiträge zu sparen? Ich würde monatlich ca. 60 € sparen. Oder hat dies negative Auswirkungen auf die Altersrückstellungen?

Barmenia:

- Die Barmenia soll ja von den Leistungen mit die beste PKV sein, allerdings finde ich hierzu kaum Erfahrungsberichte. Ich kenne auch keinen, der bei der Barmenia versichert ist (die meisten meiner Kollegen sind bei der debeka, DBV oder FAMK). Was ich aber öfter gelesen habe, ist, dass die Barmenia wohl sehr lange (mehrere Wochen) für die Erstattungen braucht. Hat hierzu jemand Erfahrungen?

Vielen Dank im Voraus!
« Last Edit: 29.11.2023 02:35 von Admin2 »

Saxum

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Antw:Fragen zur DBV und Barmenia
« Antwort #1 am: 28.11.2023 10:01 »
Guten Morgen,

hier finden sich einige Mitglieder die durchaus bei der Barmenia und der DBV versichert sind. Diese können sich sicher etwas mit Ihren Erfahrungen dazu sagen. Jedoch möchte ich darauf hinweisen, dass Erfahrungswerte immer subjektiv sind und immer auf den Umstand bezogen sind. Es gibt ja die Person A die nur der Impfungen wegen zum Arzt geht und sonst nichts braucht und dann gibt es die Person B die immer wieder etwas braucht und dann musst du das auf den Sachbearbeiter*in/Versicherung und den konkreten Bedarf (Hilfsmittel, Heilmittel, Arzneimittel, normal, speziell, etc.) ummünzen die manche sehr schnell reagieren andere langsamer oder strenger (strikt nach Wortlaut) oder kulanter sind (mehr Spielraum). Das ist tatsächlich sehr unterschiedlich so dass bei einem exakt gleichen Versicherer selbst gleiche Personenmerkmale andere Erfahrungen generieren.

Aber ich denke, grundsätzlich würde man bei den beiden Versicherern und auch den anderen "guten Playern" in der Branche nichts falsch machen. Es kommt dann hier vor allem auf die Details an, der Grundtarif sollte ja in jedem Falle zumindest zusammen mit der Beihilfe 100% des Beihilfeniveaus spiegeln.

Die DBV hat einen "internen Tarifvergleich", der dann ähnliche Tarife anderer Versicherer wie die der DBV vergleichen würde. Jedoch hier ein eindringlicher Hinweis, die Tarifauswahl ist natürlich nicht abschließend und nach Gusto der DBV erstellt, die auch wiederum nicht alle anderen Tarife im Detail verglichen hat. Wenn ein anderer Versicherer etwa das "über GOÄ stationär" im für 5 Euro teureren besseren Ein-Bett-Tarif auflistet, der interne Tarifvergleich aber nur den "Zwei-Bett-Tarif" betrachtet, dann ist das Resultat natürlich relativ verfälscht. Natürlich soll der interne Tarifvergleich wohl die DBV, was ja auch in der Natur der Sache liegt, besser stellen, aber man kann ja reinschauen.

https://www.axa-pvthek.de/all/dl/pdfid/519/ (Download einer PDF Datei von AVA-PVTHTEK)

Um jetzt mal auf deine Fragen einzugehen, soweit ich es selbst verstehe und interpretiere:

DBV:
Bei Hilfsmitteln ist es grundsätzlich immer so, dass man eine Verordnung von einem niedergelassenen approbierten Arzt oder Zahnarzt braucht. Das ist immer der erste Schritt, bei der DBV verstehe ich das so, dass du die Verordnung dorthin schickst und der Versicherer dann um alles weitere kümmert. Ob du selbst vorher einen Kostenvoranschlag einholst und mitschickst ist hier nicht aufgeführt, aber kann man wohl machen. Vielleicht wäre die Preisdifferenz für die Einlagen ja "relativ nah" so dass du es wie bisher beziehen könntest, jedoch kann ich das natürlich nicht voraussehen.

ABER, wenn man die Tarifbedingungen B-U liest, dann steht hier bei den Hilfsmitteln zu 80%, also der eigenen Beschaffung ohne Versicherer, folgendes: "[...] Der Versicherer macht von seiner Kürzungsbefugnis auf
80 % der erstattungsfähigen Aufwendungen keinen Gebrauch bei: "orthopädischen Schuhzurichtungen/Schuheinlagen sowie Bandagen, Hilfsmitteln die eine summenmäßige Begrenzung nach AVB haben, Kompressionsstrümpfe, Stoma-, Tracheostomaartikel, Inkontinenzartikel, Herzschrittmacher,
Blindenstock und Blindenhund, Blutzuckermessgeräte, Blutdruckmessgeräte, [...]".

Für den Fall der Schuheinlage würdest du also die 100% erhalten, auch wenn man den Versicherer nicht einschaltet bzw. mit der Beschaffung beauftragt.

Hier muss man aber nicht nur die Tarifbedingungen von B-U lesen sondern auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, sofern der Tarif nichts abweichendes geregelt hat, gelten die Regelungen der AVB mit. Hier sind in den AVB die Schuheinlagen auf "4 Paare pro Kalenderjahr begrenzt".

Bitte lies aber auch die restlichen AVB ganz durch, die DBV hat z.B. einen  ... "für mich halb-offenen" Hilfsmittelkatalog. Die dort aufgeführten Hilfsmittel sind abschließend aufgelistet teilweise mit expliziten Höchststummen. Für alle anderen Hilfsmittel ist nur die Beschaffung möglich wenn "schwere gesundheitliche Schäden begrenzt oder vermieden werden können" und dann auch nur in "funktionaler Standardausführung".

Also für Hilfsmittel die nicht aufgeführt worden sind, kann es dann zu Diskussionen kommen, bei der man dann Nachweisen muss, dass gerade durch dieses Hilfsmittel gesundheitliche Schäden begrenzt oder vermieden werden und dass es nur die funktionale Standardausführung ist.



Barmenia:
Die ist grundsätzlich mit eins der guten Versicherer ja, auch wenn ihre Aufnahmekritierien derzeit sehr streng sind. Jedoch würde ich die Barmenia nur in den "Top-Segement" stellen, wenn man zumindest den Beihilfeergänzungstarif "Genau-Für-Sie PLUS" erhält. Dieser spiegelt größtenteils den Grundtarif und setzt keine Beihilfefähigkeit voraus, so dass man tatsächlich das Gefühl haben könnte dass man eine Vollversicherung hat. Ähnlich ist es mWn bei der ARAG, Deutschen Ring und ich glaube die Continentale so halb (Restkosten mit prozentualem Anteil).

Hat man es nicht oder man braucht das "Rundum-Sorglos-Paket" nicht, sollte man andere Versicherer in Erwägung ziehen, etwa die oben benannten oder weitere die auch gute Leistungen und Beihilfeergänzungstarife haben. Wie eben R+V, ARAG, Deutsche Ring, BBKK (VKB), Alte Oldenburger, Ottonova ggf. Continentale (?) und andere.

Wann eine Leistung erstattet wird ist sehr unterschiedlich, im besten Falls schaffen es die Versicherer innert 5 Tagen aber ich würde pauschal sagen 2 Wochen sind vermutlich so der Standardfall.
« Last Edit: 28.11.2023 10:07 von Saxum »

Rentenonkel

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Antw:Fragen zur DBV und Barmenia
« Antwort #2 am: 28.11.2023 10:22 »
Ich bin bei der Barmenia und wenn man die Rechnungen mit der App einreicht, geht es in der Regel sehr schnell. Normalerweise hat man innerhalb von einer Woche das Geld auf dem Konto.

Manchmal werden einzelne Rechnungen (z.B. bei Hilfsmitteln oder kieferorthopädischer Behandlungen) an einen Sonderabschnitt weitergeleitet. Darüber gibt es dann eine Zwischenmitteilung und, sofern man andere Rechnungen eingereicht hat, werden die restlichen weiter bearbeitet und überwiesen.

Die Rechnungen, die etwas länger dauern, sind zumindest bei mir spätestens nach 6 Wochen abschließend bearbeitet worden.

Bei Krankenhausaufenthalt wird direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet.

Ich bin mit der Barmenia sehr zufrieden.