Guten Morgen,
hier finden sich einige Mitglieder die durchaus bei der Barmenia und der DBV versichert sind. Diese können sich sicher etwas mit Ihren Erfahrungen dazu sagen. Jedoch möchte ich darauf hinweisen, dass Erfahrungswerte immer subjektiv sind und immer auf den Umstand bezogen sind. Es gibt ja die Person A die nur der Impfungen wegen zum Arzt geht und sonst nichts braucht und dann gibt es die Person B die immer wieder etwas braucht und dann musst du das auf den Sachbearbeiter*in/Versicherung und den konkreten Bedarf (Hilfsmittel, Heilmittel, Arzneimittel, normal, speziell, etc.) ummünzen die manche sehr schnell reagieren andere langsamer oder strenger (strikt nach Wortlaut) oder kulanter sind (mehr Spielraum). Das ist tatsächlich sehr unterschiedlich so dass bei einem exakt gleichen Versicherer selbst gleiche Personenmerkmale andere Erfahrungen generieren.
Aber ich denke, grundsätzlich würde man bei den beiden Versicherern und auch den anderen "guten Playern" in der Branche nichts falsch machen. Es kommt dann hier vor allem auf die Details an, der Grundtarif sollte ja in jedem Falle zumindest zusammen mit der Beihilfe 100% des Beihilfeniveaus spiegeln.
Die DBV hat einen "internen Tarifvergleich", der dann ähnliche Tarife anderer Versicherer wie die der DBV vergleichen würde. Jedoch hier ein eindringlicher Hinweis, die Tarifauswahl ist natürlich nicht abschließend und nach Gusto der DBV erstellt, die auch wiederum nicht alle anderen Tarife im Detail verglichen hat. Wenn ein anderer Versicherer etwa das "über GOÄ stationär" im für 5 Euro teureren besseren Ein-Bett-Tarif auflistet, der interne Tarifvergleich aber nur den "Zwei-Bett-Tarif" betrachtet, dann ist das Resultat natürlich relativ verfälscht. Natürlich soll der interne Tarifvergleich wohl die DBV, was ja auch in der Natur der Sache liegt, besser stellen, aber man kann ja reinschauen.
https://www.axa-pvthek.de/all/dl/pdfid/519/ (Download einer PDF Datei von AVA-PVTHTEK)Um jetzt mal auf deine Fragen einzugehen, soweit ich es selbst verstehe und interpretiere:
DBV:Bei Hilfsmitteln ist es grundsätzlich immer so, dass man eine Verordnung von einem niedergelassenen approbierten Arzt oder Zahnarzt braucht. Das ist immer der erste Schritt, bei der DBV verstehe ich das so, dass du die Verordnung dorthin schickst und der Versicherer dann um alles weitere kümmert. Ob du selbst vorher einen Kostenvoranschlag einholst und mitschickst ist hier nicht aufgeführt, aber kann man wohl machen. Vielleicht wäre die Preisdifferenz für die Einlagen ja "relativ nah" so dass du es wie bisher beziehen könntest, jedoch kann ich das natürlich nicht voraussehen.
ABER, wenn man die Tarifbedingungen B-U liest, dann steht hier bei den Hilfsmitteln zu 80%, also der eigenen Beschaffung ohne Versicherer, folgendes: "[...] Der Versicherer macht von seiner
Kürzungsbefugnis auf
80 % der erstattungsfähigen Aufwendungen
keinen Gebrauch bei: "orthopädischen Schuhzurichtungen/
Schuheinlagen sowie Bandagen, Hilfsmitteln die eine summenmäßige Begrenzung nach AVB haben, Kompressionsstrümpfe, Stoma-, Tracheostomaartikel, Inkontinenzartikel, Herzschrittmacher,
Blindenstock und Blindenhund, Blutzuckermessgeräte, Blutdruckmessgeräte, [...]".
Für den Fall der Schuheinlage würdest du also die 100% erhalten, auch wenn man den Versicherer
nicht einschaltet bzw. mit der Beschaffung beauftragt.
Hier muss man aber nicht nur die Tarifbedingungen von B-U lesen sondern auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, sofern der Tarif nichts abweichendes geregelt hat, gelten die Regelungen der AVB mit. Hier sind in den AVB die Schuheinlagen auf "
4 Paare pro Kalenderjahr begrenzt".
Bitte lies aber auch die restlichen AVB ganz durch, die DBV hat z.B. einen ... "für mich halb-offenen" Hilfsmittelkatalog. Die dort aufgeführten Hilfsmittel sind abschließend aufgelistet teilweise mit expliziten Höchststummen. Für alle anderen Hilfsmittel ist nur die Beschaffung möglich wenn "
schwere gesundheitliche Schäden begrenzt oder vermieden werden können" und dann auch nur in "
funktionaler Standardausführung".
Also für Hilfsmittel die
nicht aufgeführt worden sind, kann es dann zu Diskussionen kommen, bei der man dann Nachweisen muss, dass gerade durch dieses Hilfsmittel gesundheitliche Schäden begrenzt oder vermieden werden und dass es nur die funktionale Standardausführung ist.
Barmenia:Die ist grundsätzlich mit eins der guten Versicherer ja, auch wenn ihre Aufnahmekritierien derzeit sehr streng sind. Jedoch würde ich die Barmenia nur in den "Top-Segement" stellen, wenn man zumindest den Beihilfeergänzungstarif "Genau-Für-Sie PLUS" erhält. Dieser spiegelt größtenteils den Grundtarif und setzt keine Beihilfefähigkeit voraus, so dass man tatsächlich das Gefühl haben könnte dass man eine Vollversicherung hat. Ähnlich ist es mWn bei der ARAG, Deutschen Ring und ich glaube die Continentale so halb (Restkosten mit prozentualem Anteil).
Hat man es nicht oder man braucht das "Rundum-Sorglos-Paket" nicht, sollte man andere Versicherer in Erwägung ziehen, etwa die oben benannten oder weitere die auch gute Leistungen und Beihilfeergänzungstarife haben. Wie eben R+V, ARAG, Deutsche Ring, BBKK (VKB), Alte Oldenburger, Ottonova ggf. Continentale (?) und andere.
Wann eine Leistung erstattet wird ist sehr unterschiedlich, im besten Falls schaffen es die Versicherer innert 5 Tagen aber ich würde pauschal sagen 2 Wochen sind vermutlich so der Standardfall.