Ich weiß nicht, ob ich das Urteil wirklich richtig verstehe, aber die Begründung läuft doch eher darauf hinaus, dass der Widerspruch nicht rechtzeitig erfolgt ist, um eine Entschädigung zu erhalten (Trick aus Niedersachsen, das Gesetz rückwirkend in Kraft zu setzen).
Aber geht es wirklich auch um die Frage, ob die "Neuregelung" diskriminierungsfrei ist, obwohl hier Erfahrungen ganz unterschiedlich gewertet werden (für die einen reichen 17 Jahre, andere brauchen 31 Jahre, um endlich ausreichend Erfahrung für die letzte Stufe zu haben)?
Wenn das Gericht dies tatsächlich für angemessen und rechtens hält, dann kann man sich Widersprüche wegen Altersdiskriminierung tatsächlich schenken.