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[NI] Altersdiskriminierende Besoldung

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Dienstleister:
Hallo,

gibt es zu diesem Thema eigentlich etwas Neues?
Nachdem Niedersachsen ja lediglich die alten Dienstaltersstufen in Erfahrungsstufen umbenannt hat, hat es meines Wissens nach weitere Klagen gegeben, unter anderem mit der Begründung, dass es nicht sein kann, dass in einigen Besoldungsgruppen 17 Jahre und in anderen 31 Jahre für die Endstufe durchlaufen werden müssen.

Irgendwie habe ich allerdings nie wieder etwas davon gehört.
Hat jemand hier im Forum  neuere Informationen dazu?

Vielen Dank für hoffentlich interessantes neues Wissen!

SwenTanortsch:
Hier hat das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren vom 27.07.2023 - 2 B 47.22; https://www.bverwg.de/de/270723B2B47.22.0 - die Klage zurückgewiesen und ist damit den beiden vorherigen Instanzen gefolgt, vgl. https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/klagen-auf-entschadigung-wegen-altersdiskriminierender-besoldung-niedersachsischer-beamter-bleiben-ohne-erfolg-215804.html Wie es nun konkret weitergeht, bleibt abzuwarten. Gegebenenfalls werden in nächster Zeit die Widersprüche negativ beschieden werden.

Dienstleister:
Ich weiß nicht, ob ich das Urteil wirklich richtig verstehe, aber die Begründung läuft doch eher darauf hinaus, dass der Widerspruch nicht rechtzeitig erfolgt ist, um eine Entschädigung zu erhalten (Trick aus Niedersachsen, das Gesetz rückwirkend in Kraft zu setzen).
Aber geht es wirklich auch um die Frage, ob die "Neuregelung" diskriminierungsfrei ist, obwohl hier Erfahrungen ganz unterschiedlich gewertet werden (für die einen reichen 17 Jahre, andere brauchen 31 Jahre, um endlich ausreichend Erfahrung für die letzte Stufe zu haben)?

Wenn das Gericht dies tatsächlich für angemessen und rechtens hält, dann kann man sich Widersprüche wegen Altersdiskriminierung tatsächlich schenken.

Wenst63:
Moin Dienstleister,
ich habe am 10.10.2023 Widerspruch gegen die Höhe des Grundgehalts bzw. Antrag auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Wirkung der landesrechtlichem Besoldungsvorschriften eingelegt.
Am 13.10.2023 habe ich schon diese Nachricht vom NLBV Aurich bekommen.

Sehr geehrter Herr ...Wenst63,

Sie haben mit Schreiben vom 10.10.2023, hier eingeangen am 11.10.2023, Widerspruch gegen die Höhe Ihrer Bezüge erhoben bzw. Entschädigung beantragt.
Sie hatten die Auffassung vertreten, dass die bisherige besoldungsrechtliche Regelung der Zahlung des Grungehaltes in Stufen altersdiekirminierend ist.
Dann kommt der Absatz den Swen Tanortsch geschrieben hat.
Auf Grund der im Gesetz vorgesehenen rückwirkenden Einführung eines Erfahrungsstufensystems am 01.09.2011 hat sich Ihr Widerspruch "nach meiner Auffassung" erledigt.
Sie haben jedoch mitgeteilt, dass Sie Ihren Widerspruch aufrecht erhalten. Sie sind weiterhin der Auffassung, dass die seit 01.01.2017 geltende besoldungsrechtliche Regelungdes neuen Niedersächsichen Besoldungsgesetzes ebenfalls gegen höherrangiges Recht verstößt.
Es sind bereits divers parallele Gerichtsverhandlungen anhängig. Bis zu deren rechtkräftigem Abschluss werde ich die Entscheidung über Ihren Widerspruch zurückstellen.
Ich bin jetzt seit 40 Jahren niedersächsischer Landesbeamter und warte seit fast 20 Jahren auf die amtsangemessene Besoldung. Deshalb kann ich nur allen raten, Widerspruch einzulegen und alles infrage stellen, was vom Gesetzgeber kommt.

Ich wünsche allen noch eine schöne Woche

SwenTanortsch:
Danke für die Info, Wenst!

Da ich selbst für dieses Jahr noch keinen Widerspruch eingelegt habe, hatte ich noch keine entsprechende Infos: Immerhin heißt das, dass die erneuerten Widersprüche hinsichtlich des altersdiskriminierenden Besoldung noch nicht negativ beschieden werden. Insofern sollte man sie wie gehabt, falls notwendig, weiterhin aufrechterhalten, wenn auch die Chance, dass hier ein abschließend positives Ergebnis zustandekäme, realistisch betrachtet eher gering sein sollte. Wenn Du Dich tiefergehend in die Materie einlesen willst, sind insbesondere die Beiträge von Eike1966 im nachfolgenden Link wirklich sehr lesenswert: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,119164.0.html

Könntest Du zugleich den Absatz, den Du nicht zitierst ("Dann kommt der Absatz den Swen Tanortsch geschrieben hat"), als Zitat hier einstellen. Es könnte ggf. interssant sein, auf welche(s) Gerichtsverfahren das NLBV konkret hinweist.

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