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[NI] Altersdiskriminierende Besoldung
Guardian:
Bei uns wurden die Widersprüche quasi per Personalrundschreiben entschieden:
"Zwischenzeitlich hat das Land Niedersachsen durch die Neuregelung des Niedersächsischen
Besoldungsgesetzes (NBesG) den bemängelten Verstoß gegen das Verbot der
Altersdiskriminierung beseitigt. Das rückwirkend zum 01. September 2011 eingeführte
Erfahrungsstufensystem wurde als Mittel zur Honorierung von Berufserfahrung installiert.
Dessen ungeachtet erreichten uns weiterhin die o. g. Widersprüche / Anträge, vermutlich
ebenfalls aus dem Grund, dass die Musterklageverfahren noch nicht abgeschlossen waren.
Mittlerweile sind in diesen Musterklageverfahren die Klagen in zweiter Instanz abgewiesen
worden. Eine (weitere) Berufung wurde seitens des zuständigen Niedersächsischen
Oberverwaltungsgerichts jeweils für nicht zulässig erklärt. Aktuell läuft die formale Abwicklung
dieser Klagen, die Kläger*innen können jedoch nicht mehr ein für sie positives Ergebnis
erreichen.
Aus diesem Grund sind von uns nun auch die zahlreichen Widersprüche / Anträge
abschließend zu bearbeiten. Konservativ geschätzt betrifft dies über die Jahre addiert
ca. 8.500 einzelne Schreiben; hierin ist das Jahr 2023 noch nicht eingerechnet.
Eine einzelne Abarbeitung und Bescheidung all dieser Schreiben ist wegen der Vielzahl weder
leistbar noch wirtschaftlich. Wir haben uns daher dafür entschieden, Sie auf diesem Weg über
das Ergebnis der Musterklageverfahren zu informieren. Gleichzeitig teilen wir den betroffenen
Beamt*innen hiermit mit, dass wir die jeweiligen Widersprüche / Anträge als erledigt ansehen.
Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein und jeweils auf einen schriftlichen Widerspruchs-
bzw. Ablehnungsbescheid bestehen, bitten wir Sie, uns dies ebenfalls schriftlich mitzuteilen.
Teilen Sie uns hierin bitte auch mit, für welche Jahre Sie Ihre Widersprüche bzw. Anträge
aufrechterhalten."
Wenst63:
Moin Swen,
hier kommt der fehlende Absatz:
Inzwischen ist das neue Niedersächsische Besoldungsgesetz vom 20.12.2016 in Kraft getreten, das eine Besoldung auf der Grundlage von Erfahrungsstufen anstelle von Altersstufen vorsieht.
Anlass dafür war u. a. das Urteil des Gerichtshofs der Europäische Union vom 08.09.2011 in Sachen Hennigs und Mai (C-297/10 und C-298/10).
Gleichzeitig erkläre ich unter Hinweis auf §204 BGB, mich diesbezüglich nicht auf die Enrede der Verjährung zu berufen, wenn Ihre etwaigen Ansprüche bei ihrer Geltendmachung nicht bereits verjährt waren.
Eine jährliche Wiederholung Ihres Antrages bzw. Widerspruches ist - abweichend von $4 Abs. 7 Niedersächsisches Besoldungsgesetz vom 20.12.2016 (Nds. GVBl. S. 308) - nicht erforderlich.
Zu gegebener Zeit komme ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück.
Gruß Wenst63
SwenTanortsch:
Hey Wenst,
hab Dank für die Info: Das NLBV weist in der Passage nicht auf die aktuellen Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgerichts hin, sodass man davon ausgehen sollte, dass sich der endgültige Bescheid der Widersprüche noch hinziehen wird. Schauen wir mal, wie's weitergeht...
Dir alles Gute!
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