Autor Thema: Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!  (Read 10285 times)

andrej

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Hallo,

heute Morgen mit der Hauspost eine Abmahnung erhalten.

Ich war die letzten 6 Wochen krank und ich wurde von meinem Vorgesetzten nach 2 Wochen aufgefordert, Mails, die bei mir eingingen an ihn weiterzuleiten, damit dieser diese entsprechend an die Vertreter weiterleiten kann.

Der Abwesenheitsassistent war zwar aktiv, sodass jeder Absender wusste, dass ich nicht im Hause bin und sein Anliegen an den entsprechenden Vertreter adressieren kann.

Ich dachte mir nichts dabei und leitete die bis dato eingegangenen und einmal wöchentlich die neuen Mails an den Vorgesetzten weiter.

Nun heißt es in der Abmahnung, dass ich trotz krank sein, 1. dienstliche Mails weitergeleitet habe, somit gearbeitet habe, was man entsprechend dokumentieren konnte und 2. ich jeweils mit Verlängerung der AU den Abwesenheitsassistenten im HO verlängert habe.

In beiden Fällen würde Arbeit(szeit) vorliegen - trotz krank sein und ich bin aber dennoch nicht an die Arbeit gekommen und weiterhin zu Hause geblieben.

Beide Fälle wären als Gesundmeldung meinerseits zu werten.

Wenn ich nun überlege, scheint das wohl leider korrekt zu sein und ich fühle mich vom Vorgesetzten und von meinem AG ein wenig gef.ckt (Sorry!).

Der AG wies mich in der Abmahnung darauf hin, dass meinerseits ein so gravierender Verstoß vorliegen würde, sodass sogar eine fristlose Kündigung möglich gewesen wäre, man aber aufgrund Kulanz sozusagen nur eine Abmahnung erteilt.

Tja, hoffe, dass war meinerseits kein Eigentor.

Hätte mich der Vorgesetzte eigentlich aufgrund seiner Fürsorgepflicht dazu bringen dürfen, die Mails weiterzuleiten?

Danke.

Grüße


Max

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #1 am: 28.11.2023 09:32 »
So einen Unsinn habe ich noch nie gehört. Während der AU darfst du grundsätzlich alles machen was der Genesung nicht im Weg steht.
Dein Arbeitgeber hat ebenfalls eine Fürsorgepflicht und sollte sich besser vergewissern ob du tatsächlich wieder arbeitsfähig bist, wenn du vor Ende der AU wieder Dienst machst (was er dir ja unterstellt).

Ich würde in deinem Fall aus Prinzip anwaltliche Hilfe suchen,  da die Abmahnung keines Erachtens eben nicht berechtigt ist und auf Entfernung klagen.

Eine Nummer kleiner wäre erstmal die Beratung des Personalrat in Anspruch zu nehmen.

Tu wenigstens den restlichen Mitarbeitern den Gefallen sie darauf hinzuweisen,  dass der AG weder das Erstellen einer Abwesenheitsnotiz noch das Sichten bzw. Weiterleiten der Emails bei Krankheit toleriert.


maiklewa

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #2 am: 28.11.2023 09:47 »
Wenn man krankgeschrieben ist und man deswegen nicht ins Büro darf oder von zu Hause im HO arbeiten darf, warum sollte man dann während der Arbeitsunfähigkeit sich ins dienstliche Netzwerk einwählen dürfen, um dann dienstliche E-Mails weiterzuleiten - ob darum der Vorgesetzte darum gebeten hat oder nicht?!

Das ist doch dann Arbeit!

Oder irre ich mich?

Ich glaube, da hat man dir eine böse Falle gestellt, weil man dich später vielleicht leichter loswerden möchte.

Aber vielleicht liege ich komplett daneben und werde hier eines Besseren belehrt? ;-)

Außerdem ist doch der Abwesenheitsassi gepflegt, was IMHO auch die Aufgabe des AGs ist, worüber man da auch datenschutzrechtlich nochmal drauf schauen sollte, wenn der AG diesen des kranken MA pflegt, ob das überhaupt erlaubt ist.

Eigentlich ... eigentlich sollte doch jeder, der nach ein, zwei Wochen keine Antwort auf eine Mail erhalten hat und auch keine Abwesenheitsnotiz doch mal bei dem anrufen, der antworten sollte. Dann erfährt man doch, dass der MA außer Haus ist und wer der Vertreter ist.

Ich würde mich als Vorgesetzter oder AG auch fragen, warum jemand keine Ahnung wie lange täglich oder wöchentlich am "dienstlichen PC" zu Hause im HO sitzt und dienstliche Mails weiterleitet, obwohl dieser doch krank ist und weder zur Arbeit kommen kann, um zu arbeiten, noch im HO arbeiten kann. Das hätte für mich mind. Geschmäckle!

carriegross

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #3 am: 28.11.2023 09:51 »
Ich denke, das hier

https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/rechtsschutzversicherung/arbeitsrecht/arbeiten-trotz-krankschreibung/

fasst das ganz gut zusammen.

Mit dem Weiterleiten der Mails hast Du Deine Arbeit wieder aufgenommen, hast Dich damit gesund gemeldet, was ja vor Ablauf der voraussichtlichen AU-Zeit geht und bist anschließend aber weder an der Arbeit erschienen oder hast im HO effektiv nachweislich gearbeitet und Dich sicherlich auch nirgendwo eingestempelt.

MMn ist die Abmahnung rechtens und ja, eine fristlose Kündigung wäre sogar möglich gewesen. Also Glück gehabt!

MoinMoin

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #4 am: 28.11.2023 10:27 »

Ich denke nach diesem Sachverhalt dürfte es für eine fristlose Kündigung nicht reichen um vor Gericht bestand haben, in sofern ist dass nur ein Rasseln des AGs.
Umgekehrt ist die Kernfrage: Ist die AU ungültig, wenn man einen Arbeitsversuch macht und muss man eine neue AU vorlegen, wenn man feststellt, dass man doch noch nicht Arbeitsfähig ist?
Also die Frage ist, ob bei einem untauglicher Arbeitsversuch eine neue AU notwendig ist:
Falls nein, dann ist die Abmahnung zu löschen.

Unabhängig von der rechtlichen Bewertung und ob die Abmahnung rechtens ist und der AG "großzügig" war nicht eine fristlose Kündigung auszusprechen:

Ich persönlich würde den Personalrat auffordern diesen Sachverhalt als eine Rundmail an alle Mitarbeiter senden, mit dem Hinweis, man sollte doch tunlichst während der AU nichts und auch gar nichts für den AG machen, da man in diesem Hause dafür abgemahnt wird.
Solch eine Haltung seitens des AGs bedarf der Öffentlichkeit, damit nicht andere diesen Fehler machen.

Ob man sich die Mühe macht und Geld dafür ausgibt, diese Abmahnung zu entfernen muss man selber entscheiden, bei solch einem Verhalten ist in der Tat davon auszugehen, dass der AG einen loswerden will.


flip

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #5 am: 28.11.2023 10:40 »
Wie wäre es, eine ebenfalls eine Abmahnung zu verfassen, da du zur Arbeitsleistung (E-Mails bearbeiten) genötigt  wurdest?
Schließlich könnte ja auch ein Telefonanruf durch den Vorgesetzte oder Kollegen als Arbeitsleistung gewertet werden und wäre damit abzumahnen.

Angelsaxe

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #6 am: 28.11.2023 10:42 »
Das ist ja hanebüchen :o 
Wird hier tatsächlich der gute Wille bestraft? Das ist hochgradig unsoziales Verhalten des Arbeitgebers und führt zur Demoralisierung der Angestellten.

Da bin ich glücklicherweise ganz anderes gewohnt.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Thomber

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #7 am: 28.11.2023 10:49 »
Es gibt Krankheiten, wo man durchaus zu Hause am Laptop etwas arbeiten kann und dafür sollte jeder Arbeitgeber dankbar sein.
Ich habe das auch schon gemacht und wurde hinterher kritisiert, weil ich telefonisch nicht erreichbar war!
Okay... man lernt nie aus... Passiert nie wieder!  ;)

hoschiming

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #8 am: 28.11.2023 10:52 »
Ich klink mich mal ein. Kann aber nichts dazu beitragen.

Mich interessiert "nur", was rechtlich richtig ist.

Die ganz lapidare Frage könnte ja (erst einmal) sein, ob es es um das Ableisten von Arbeit(skraft) ist, wenn man sich zu Hause an den PC setzt, den hochfährt, sich ins Arbeits-Netzwerk einwählt, das Arbeits-Mailprogramm öffnet und dann zig Mails öffnet, liest, entscheidet, ob die nur einen selbst betreffen oder weitergeleitet werden müssen, Mails weiterleitet, sich abmeldet, PC runterfährt.

Kann und macht man das, ist man doch nicht so krank, dass man nicht mind. von zu Hause aus arbeiten kann! Also hat man gearbeitet. Und das dann auch noch regelmäßig! Einmal für alte Mails.und dann einmal freitags für alle neuen Mails?!

Kann mir nicht vorstellen, dass das als nicht der Gesundheit im Wege steht bedeutet!

Kann mir auch gar nicht vorstellen, dass es dazu nicht eine rechtliche Handhabe oder gar Urteile gibt.


BAT

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #9 am: 28.11.2023 10:56 »

Ich persönlich würde den Personalrat auffordern diesen Sachverhalt als eine Rundmail an alle Mitarbeiter senden, mit dem Hinweis, man sollte doch tunlichst während der AU nichts und auch gar nichts für den AG machen,

Für solche Selbstverständlichkeiten bedarf es heute schon einer Info? Verrückte Welt ::) :o

Verena2204

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #10 am: 28.11.2023 10:56 »
Mich würde auch mal interessieren, was der Vorgesetzte dazu sagt.
Er hat dich schließlich darum gebeten, die Mails weiter zu leiten.
Habt Ihr denn keine Zeit-Erfassung? Wenn ich nicht "eingestempelt" bin, arbeite ich auch nicht und kann mich trotzdem kurz draufschalten, weil ich vielleicht einem Kollegen noch etwas Wichtiges mitteilen muss.
Und was ist mit Eurer IT? Ich war auch letztens krank und die IT hat mein Telefon auf den Kollegen umgestellt und die E-Mail-Weiterleitung eingerichtet!
Krank ist krank, dass ist doch durch deine AU belegt.
Das tut mir richtig leid für dich - irgendwie eine ganz miese Nummer die da abgezogen wird.

Thomber

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #11 am: 28.11.2023 11:04 »
Ich darf mal darauf hinweisen, dass man auch an einem Personalgespräch teilnehmen darf, während einer Krankschreibung!   (Das hatten wir hier im Forum auch schon.)

Wäre ja ein cooler Trick:  Ich lade den kranken Beschäftigten zum Gespräch ein - es ist lieb und erscheint - und *zack* ich drücke ihm die Abmahnung in die Hand!      ;D 

beamtenjeff

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #12 am: 28.11.2023 11:04 »
Also mir fehlen die Worte was hier in diesem Land passiert. Es werden Gesetze verabschiedet, die ein Entfernen von Beamten ohne Rechtsmittel ermöglicht. Und dann liest man noch so einen Dünnpfiff. Hinzu kommt die Unteralimentation. Ganz ehrlich? Ich glaube hier will man nicht EINEN Mitarbeiter/in los werden, sondern konsequent die gesamte Belegschaft ausdünnen.

Wie verhält es sich mit der Übersendung einer digitalen Kopie des Ärztlichen Attests an das Personalreferat - ist das nicht auch schon eine dienstliche Tätigkeit? Die Logik und Argumentation am Beispiel von andrej führt das Ganze ins Absurde. Weise ich meine Krankheit nicht nach, muss ich mit einer Abmahnung rechnen, tu ich es wiederum, dann auch.

Wenn ich an deiner Stelle wäre, müsste ich mich wohl sehr zusammenreißen hier nicht alle schweren Geschütze aufzufahren und damit meine ich nicht mal den anwaltlichen Beistand, der wäre für mich unabdingbar, nein, da rede ich wirklich von einer inneren Kündigung. Wie soll man denn unter den Umständen noch seinem AG ernst nehmen?

ProfTii

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #13 am: 28.11.2023 11:08 »
Ich klink mich mal ein. Kann aber nichts dazu beitragen.

Mich interessiert "nur", was rechtlich richtig ist.

Die ganz lapidare Frage könnte ja (erst einmal) sein, ob es es um das Ableisten von Arbeit(skraft) ist, wenn man sich zu Hause an den PC setzt, den hochfährt, sich ins Arbeits-Netzwerk einwählt, das Arbeits-Mailprogramm öffnet und dann zig Mails öffnet, liest, entscheidet, ob die nur einen selbst betreffen oder weitergeleitet werden müssen, Mails weiterleitet, sich abmeldet, PC runterfährt.

Kann und macht man das, ist man doch nicht so krank, dass man nicht mind. von zu Hause aus arbeiten kann! Also hat man gearbeitet. Und das dann auch noch regelmäßig! Einmal für alte Mails.und dann einmal freitags für alle neuen Mails?!

Kann mir nicht vorstellen, dass das als nicht der Gesundheit im Wege steht bedeutet!

Kann mir auch gar nicht vorstellen, dass es dazu nicht eine rechtliche Handhabe oder gar Urteile gibt.

rechtlich wurde der Fall doch schon von den Vorrednern eingeordnet.

Aber deine Auffassung von "arbeitsunfähig" teile ich nicht. Wenn ich bspw. eine schwere Erkältung habe, bin ich dazu in der Lage mich an den PC zu setzen kurz über meine Mails zu fliegen, die ein oder andere weiterzuleiten und die Kiste wieder auszuschalten - davon werde ich nicht umkippen. Bin ich deshalb in der Lage 8:12h Dienst mittlerer Art und Güte zu leisten --> absolut nicht. Und die Haltung "ich bin ja nicht so krank, also kann ich ja im HO arbeiten" ist so unfassbar großer Mumpitz. Arbeitsunfähigkeit ist ein absoluter Zustand - entweder kann ich arbeiten, egal wo, oder ich kann es nicht. Das ist vollkommen unabhängig vom Verrichtungsort zu sehen.

Meine persönliche Meinung zum Sachverhalt: dein AG ist ein Assi. Egal wie es rechtlich zu werten ist, hast du deinem Vorgesetzten und damit deinem AG einen gefallen getan, um den geregelten Ablauf aufrecht zu erhalten. Das ist nicht deine Zuständigkeit, das ist mir bewusst - aber in der echten Welt sollte sowas eher honoriert und wenn nicht das, dann zumindest toleriert werden. Hier mit der Keule zu schwingen ist mehr als daneben.
An deiner Stelle würde ich absolut nichts mehr für diesen AG tun, zu dem du nicht verpflichtet bist.

BAT

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #14 am: 28.11.2023 11:09 »

Wie verhält es sich mit der Übersendung einer digitalen Kopie des Ärztlichen Attests an das Personalreferat - ist das nicht auch schon eine dienstliche Tätigkeit? Die Logik und Argumentation am Beispiel von andrej führt das Ganze ins Absurde. Weise ich meine Krankheit nicht nach, muss ich mit einer Abmahnung rechnen, tu ich es wiederum, dann auch.


Privat ist das, was das Binnenverhältnis AN - AG angeheht, wie die Kommunikation zur Arbeitsfähigkeit. Dienstlich sind jene Vorgänge, die lediglich für den Arbeitgeber erledigt werden.

Es könnte zusätzlich noch eine "Abmahung" durch den Personalrat im Raume stehen, da der Mitarbeiter ein schlechtes Beispiel für den Rest der Belegschaft abgibt.

Ist es so schwer, heutzutage bei AU nicht zu arbeiten?