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Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
andrej:
Hallo,
heute Morgen mit der Hauspost eine Abmahnung erhalten.
Ich war die letzten 6 Wochen krank und ich wurde von meinem Vorgesetzten nach 2 Wochen aufgefordert, Mails, die bei mir eingingen an ihn weiterzuleiten, damit dieser diese entsprechend an die Vertreter weiterleiten kann.
Der Abwesenheitsassistent war zwar aktiv, sodass jeder Absender wusste, dass ich nicht im Hause bin und sein Anliegen an den entsprechenden Vertreter adressieren kann.
Ich dachte mir nichts dabei und leitete die bis dato eingegangenen und einmal wöchentlich die neuen Mails an den Vorgesetzten weiter.
Nun heißt es in der Abmahnung, dass ich trotz krank sein, 1. dienstliche Mails weitergeleitet habe, somit gearbeitet habe, was man entsprechend dokumentieren konnte und 2. ich jeweils mit Verlängerung der AU den Abwesenheitsassistenten im HO verlängert habe.
In beiden Fällen würde Arbeit(szeit) vorliegen - trotz krank sein und ich bin aber dennoch nicht an die Arbeit gekommen und weiterhin zu Hause geblieben.
Beide Fälle wären als Gesundmeldung meinerseits zu werten.
Wenn ich nun überlege, scheint das wohl leider korrekt zu sein und ich fühle mich vom Vorgesetzten und von meinem AG ein wenig gef.ckt (Sorry!).
Der AG wies mich in der Abmahnung darauf hin, dass meinerseits ein so gravierender Verstoß vorliegen würde, sodass sogar eine fristlose Kündigung möglich gewesen wäre, man aber aufgrund Kulanz sozusagen nur eine Abmahnung erteilt.
Tja, hoffe, dass war meinerseits kein Eigentor.
Hätte mich der Vorgesetzte eigentlich aufgrund seiner Fürsorgepflicht dazu bringen dürfen, die Mails weiterzuleiten?
Danke.
Grüße
Max:
So einen Unsinn habe ich noch nie gehört. Während der AU darfst du grundsätzlich alles machen was der Genesung nicht im Weg steht.
Dein Arbeitgeber hat ebenfalls eine Fürsorgepflicht und sollte sich besser vergewissern ob du tatsächlich wieder arbeitsfähig bist, wenn du vor Ende der AU wieder Dienst machst (was er dir ja unterstellt).
Ich würde in deinem Fall aus Prinzip anwaltliche Hilfe suchen, da die Abmahnung keines Erachtens eben nicht berechtigt ist und auf Entfernung klagen.
Eine Nummer kleiner wäre erstmal die Beratung des Personalrat in Anspruch zu nehmen.
Tu wenigstens den restlichen Mitarbeitern den Gefallen sie darauf hinzuweisen, dass der AG weder das Erstellen einer Abwesenheitsnotiz noch das Sichten bzw. Weiterleiten der Emails bei Krankheit toleriert.
maiklewa:
Wenn man krankgeschrieben ist und man deswegen nicht ins Büro darf oder von zu Hause im HO arbeiten darf, warum sollte man dann während der Arbeitsunfähigkeit sich ins dienstliche Netzwerk einwählen dürfen, um dann dienstliche E-Mails weiterzuleiten - ob darum der Vorgesetzte darum gebeten hat oder nicht?!
Das ist doch dann Arbeit!
Oder irre ich mich?
Ich glaube, da hat man dir eine böse Falle gestellt, weil man dich später vielleicht leichter loswerden möchte.
Aber vielleicht liege ich komplett daneben und werde hier eines Besseren belehrt? ;-)
Außerdem ist doch der Abwesenheitsassi gepflegt, was IMHO auch die Aufgabe des AGs ist, worüber man da auch datenschutzrechtlich nochmal drauf schauen sollte, wenn der AG diesen des kranken MA pflegt, ob das überhaupt erlaubt ist.
Eigentlich ... eigentlich sollte doch jeder, der nach ein, zwei Wochen keine Antwort auf eine Mail erhalten hat und auch keine Abwesenheitsnotiz doch mal bei dem anrufen, der antworten sollte. Dann erfährt man doch, dass der MA außer Haus ist und wer der Vertreter ist.
Ich würde mich als Vorgesetzter oder AG auch fragen, warum jemand keine Ahnung wie lange täglich oder wöchentlich am "dienstlichen PC" zu Hause im HO sitzt und dienstliche Mails weiterleitet, obwohl dieser doch krank ist und weder zur Arbeit kommen kann, um zu arbeiten, noch im HO arbeiten kann. Das hätte für mich mind. Geschmäckle!
carriegross:
Ich denke, das hier
https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/rechtsschutzversicherung/arbeitsrecht/arbeiten-trotz-krankschreibung/
fasst das ganz gut zusammen.
Mit dem Weiterleiten der Mails hast Du Deine Arbeit wieder aufgenommen, hast Dich damit gesund gemeldet, was ja vor Ablauf der voraussichtlichen AU-Zeit geht und bist anschließend aber weder an der Arbeit erschienen oder hast im HO effektiv nachweislich gearbeitet und Dich sicherlich auch nirgendwo eingestempelt.
MMn ist die Abmahnung rechtens und ja, eine fristlose Kündigung wäre sogar möglich gewesen. Also Glück gehabt!
MoinMoin:
Ich denke nach diesem Sachverhalt dürfte es für eine fristlose Kündigung nicht reichen um vor Gericht bestand haben, in sofern ist dass nur ein Rasseln des AGs.
Umgekehrt ist die Kernfrage: Ist die AU ungültig, wenn man einen Arbeitsversuch macht und muss man eine neue AU vorlegen, wenn man feststellt, dass man doch noch nicht Arbeitsfähig ist?
Also die Frage ist, ob bei einem untauglicher Arbeitsversuch eine neue AU notwendig ist:
Falls nein, dann ist die Abmahnung zu löschen.
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung und ob die Abmahnung rechtens ist und der AG "großzügig" war nicht eine fristlose Kündigung auszusprechen:
Ich persönlich würde den Personalrat auffordern diesen Sachverhalt als eine Rundmail an alle Mitarbeiter senden, mit dem Hinweis, man sollte doch tunlichst während der AU nichts und auch gar nichts für den AG machen, da man in diesem Hause dafür abgemahnt wird.
Solch eine Haltung seitens des AGs bedarf der Öffentlichkeit, damit nicht andere diesen Fehler machen.
Ob man sich die Mühe macht und Geld dafür ausgibt, diese Abmahnung zu entfernen muss man selber entscheiden, bei solch einem Verhalten ist in der Tat davon auszugehen, dass der AG einen loswerden will.
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