Autor Thema: Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!  (Read 10369 times)

BAT

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #15 am: 28.11.2023 11:12 »


Meine persönliche Meinung zum Sachverhalt: dein AG ist ein Assi. Egal wie es rechtlich zu werten ist, hast du deinem Vorgesetzten und damit deinem AG einen gefallen getan, um den geregelten Ablauf aufrecht zu erhalten. Das ist nicht deine Zuständigkeit, das ist mir bewusst - aber in der echten Welt sollte sowas eher honoriert und wenn nicht das, dann zumindest toleriert werden. Hier mit der Keule zu schwingen ist mehr als daneben.
An deiner Stelle würde ich absolut nichts mehr für diesen AG tun, zu dem du nicht verpflichtet bist.

Und damit alle anderen Mitarbeiter ohne solche eine Abmahnung unter Druck gesetzt, gefälligst noch etwas aus der AU heraus zu arbeiten?

Das Gegenteil ist der Fall, solch Unterbinden ist Fürsorge gegenüber dem Personalkörper.

beamtenjeff

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #16 am: 28.11.2023 11:17 »


Meine persönliche Meinung zum Sachverhalt: dein AG ist ein Assi. Egal wie es rechtlich zu werten ist, hast du deinem Vorgesetzten und damit deinem AG einen gefallen getan, um den geregelten Ablauf aufrecht zu erhalten. Das ist nicht deine Zuständigkeit, das ist mir bewusst - aber in der echten Welt sollte sowas eher honoriert und wenn nicht das, dann zumindest toleriert werden. Hier mit der Keule zu schwingen ist mehr als daneben.
An deiner Stelle würde ich absolut nichts mehr für diesen AG tun, zu dem du nicht verpflichtet bist.

Und damit alle anderen Mitarbeiter ohne solche eine Abmahnung unter Druck gesetzt, gefälligst noch etwas aus der AU heraus zu arbeiten?

Das Gegenteil ist der Fall, solch Unterbinden ist Fürsorge gegenüber dem Personalkörper.

Ihr habt beide recht und genau da liegt der Hund begraben, denn: Auf rechtlicher Ebene ist dies ganz klar geregelt, krank ist krank, jedoch auf kollegialer Ebene und auch gegenüber einem Dienstvorgesetzten, kann man nur verlieren, wenn man nicht mal mehr ein Abwehsenheitsstatus aktualisieren möchte. Man wäre ja nach einer entsprechenden Bitte/Aufforderung gezwungen seinen DV anzuschwärzen und abmahnen zu lassen, weil er die Fürsorgepflicht nicht ernst nimmt. Na dann viel Spaß dabei...

Johann

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #17 am: 28.11.2023 11:29 »
Jetzt mal rein fiktiv:
Du bist Projektleiter und brichst dir am Tag der Übergabe an den Kunden ein Bein. Aufgrund dieses gebrochenen Beins kannst du die nächsten 8 Wochen nicht zur vereinbarten persönlichen Projektübergabe antreten.
Für dieses Projekt ist ein Passwort vonnöten, das aus irgendeinem Grund nur du kennst.
Es gibt einen Vertrag, der für jede Woche Überziehung eine Strafe von 100.000€ mit sich zieht.

Es wäre dir rein physisch möglich, das Passwort in 3 Sekunden an einen Vertreter zu übermitteln. Es wäre aber auch eine arbeitsbezogene Tätigkeit, dieses Passwort einem Vertreter zu nennen, damit dieser die Übergabe machen und 800.000€ sparen kann.

Jetzt mal angenommen du meldest dich krank und dein Vorgesetzter verlangt von dir, das Passwort zu nennen, um die Deadline nicht zu reißen. Du weigerst dich, weil du sonst abgemahnt werden könntest. Dein Arbeitgeber verklagt dich auf Schadenersatz.

Wie wird das Urteil lauten?

beamtenjeff

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #18 am: 28.11.2023 11:33 »
Jetzt mal rein fiktiv:
Du bist Projektleiter und brichst dir am Tag der Übergabe an den Kunden ein Bein. Aufgrund dieses gebrochenen Beins kannst du die nächsten 8 Wochen nicht zur vereinbarten persönlichen Projektübergabe antreten.
Für dieses Projekt ist ein Passwort vonnöten, das aus irgendeinem Grund nur du kennst.
Es gibt einen Vertrag, der für jede Woche Überziehung eine Strafe von 100.000€ mit sich zieht.

Es wäre dir rein physisch möglich, das Passwort in 3 Sekunden an einen Vertreter zu übermitteln. Es wäre aber auch eine arbeitsbezogene Tätigkeit, dieses Passwort einem Vertreter zu nennen, damit dieser die Übergabe machen und 800.000€ sparen kann.

Jetzt mal angenommen du meldest dich krank und dein Vorgesetzter verlangt von dir, das Passwort zu nennen, um die Deadline nicht zu reißen. Du weigerst dich, weil du sonst abgemahnt werden könntest. Dein Arbeitgeber verklagt dich auf Schadenersatz.

Wie wird das Urteil lauten?

Da dies eine rein dienstliche Tätigkeit wäre, könnte man rein rechtlich dem Mitarbeiter keinen Strick daraus ziehen. Viel mehr müsste man jedoch den zur Verantwortung ziehen, der diese Rahmenbedingungen zu verantworten hat, denn krank werden kann immer jemand. Deshalb sollte man immer ein 4-Augen-Prinzip bzw. Vertreterprinzip nie grundsätzlich außer Acht lassen.

BAT

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #19 am: 28.11.2023 11:37 »

Jetzt mal angenommen du meldest dich krank und dein Vorgesetzter verlangt von dir, das Passwort zu nennen, um die Deadline nicht zu reißen. Du weigerst dich, weil du sonst abgemahnt werden könntest. Dein Arbeitgeber verklagt dich auf Schadenersatz.


Wie soll er das verlangen? Wir hatten doch den Strang in Bezug auf die (möglichst nicht stattfindende) Bekanntgebe privater Daten. Und das ist auch weiterhin richtig so.

Johann

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #20 am: 28.11.2023 11:54 »

Jetzt mal angenommen du meldest dich krank und dein Vorgesetzter verlangt von dir, das Passwort zu nennen, um die Deadline nicht zu reißen. Du weigerst dich, weil du sonst abgemahnt werden könntest. Dein Arbeitgeber verklagt dich auf Schadenersatz.


Wie soll er das verlangen? Wir hatten doch den Strang in Bezug auf die (möglichst nicht stattfindende) Bekanntgebe privater Daten. Und das ist auch weiterhin richtig so.

Vielleicht hätte ich dazu schreiben sollen, dass das Beispiel nur als Diskussionsgrundlage dient. Detailfragen sollten dabei absichtlich unergründet bleiben. Es hätte auch ein Schlüssel, ein USB-Stick, ein ... sein können. Aber da wäre dann wieder die Frage gewesen, wieso er das zuhause hat und nicht im Büro usw. :P

BAT

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #21 am: 28.11.2023 12:01 »
Ich weiß, was du meinst. Aber es ist schon wichtig, Dienstliches und Privates klar zu trennen. Auch in Bezug auf die Erreichbarkeit, damit solche Konstruktionen, zumindest zu Lasten des AN, gar nicht aufkommen können.

Wenn bei uns die Hamas demonstrieren will, wird diese Anzeige nach aktuellem Stand evtl. auch nicht bearbeitet, da muss sich der Arbeitgeber ansonsten anders organisieren.

was_guckst_du

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #22 am: 28.11.2023 12:04 »
...bei einer Abmahnung ist immer (vorher) der PR im Spiel...der war doch nicht etwa bei diesem Sachverhalt einverstanden?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Susa

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #23 am: 28.11.2023 12:44 »
oooh das ist ja eine Frechheit. Würde definitiv Anwalt einschalten! Aus Prinzip schon.

Soll er doch froh sein das Du sie weitergeleitet hast. Im übrigen kann man alles tun was der Genesung nicht schadet. Auch arbeiten oder in Urlaub fahren. Du musst Dich nur zur Verfügung Deines Arztes halten.

pommes

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #24 am: 28.11.2023 12:57 »
Ich bin echt baff...

Das ist skandalös. Bei uns ist jeder froh wenn ein krankgeschriebener AN eine Kleinigkeit macht wie Mails weiterleiten o.ä.

Das sagt sich leicht, aber ich würde das zum Anlass nehmen mich nach einem neuen AG umzuschauen, und zwar schnell.

Angelsaxe

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #25 am: 28.11.2023 13:09 »
...bei einer Abmahnung ist immer (vorher) der PR im Spiel...der war doch nicht etwa bei diesem Sachverhalt einverstanden?

Das würde der Sache noch den Deckel aufsetzen!
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

MoinMoin

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #26 am: 28.11.2023 13:24 »
Jetzt mal rein fiktiv:
Du bist Projektleiter und brichst dir am Tag der Übergabe an den Kunden ein Bein. Aufgrund dieses gebrochenen Beins kannst du die nächsten 8 Wochen nicht zur vereinbarten persönlichen Projektübergabe antreten.
Für dieses Projekt ist ein Passwort vonnöten, das aus irgendeinem Grund nur du kennst.
Es gibt einen Vertrag, der für jede Woche Überziehung eine Strafe von 100.000€ mit sich zieht.

Es wäre dir rein physisch möglich, das Passwort in 3 Sekunden an einen Vertreter zu übermitteln. Es wäre aber auch eine arbeitsbezogene Tätigkeit, dieses Passwort einem Vertreter zu nennen, damit dieser die Übergabe machen und 800.000€ sparen kann.

Jetzt mal angenommen du meldest dich krank und dein Vorgesetzter verlangt von dir, das Passwort zu nennen, um die Deadline nicht zu reißen. Du weigerst dich, weil du sonst abgemahnt werden könntest. Dein Arbeitgeber verklagt dich auf Schadenersatz.

Wie wird das Urteil lauten?
Organisationsversagen des AGs, dass er es zugelassen hat, dass nur du das Passwort kennst und es kein Fallback gab.
Oder abmahnwürdiges Verhalten des Projektleiters, der dafür gesorgt hat, dass nur er das Passwort kennt und er nicht für eine Vertretung und Fallback gesorgt hat.

Kannst du dir aussuchen.

MoinMoin

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #27 am: 28.11.2023 13:28 »

Ich persönlich würde den Personalrat auffordern diesen Sachverhalt als eine Rundmail an alle Mitarbeiter senden, mit dem Hinweis, man sollte doch tunlichst während der AU nichts und auch gar nichts für den AG machen,

Für solche Selbstverständlichkeiten bedarf es heute schon einer Info? Verrückte Welt ::) :o
Welche Selbstverständlichkeiten? Dass man während einer AU überprüft ob man inzwischen arbeitsfähig ist  :o und einen arbeitsversuche macht?   :-*
Und dann feststellt, dass man sich überschätz hat und den AG abmahnt, dass er seine Aufsichtspflicht verletzt hat, weil er es zugelassen hat, dass du arbeiten konntest  :-[

BAT

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #28 am: 28.11.2023 13:35 »
Du schreibst während der AU.

Also meintest du nicht "während der AU"?

Wenn man feststellt, dass man arbeitsfähig ist, ist man nicht mehr AU.

Pham Nuwen

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #29 am: 28.11.2023 13:46 »
Tja, hoffe, dass war meinerseits kein Eigentor.

Wenn sich hier jemand ein Eigentor geschossen hat, dann der AG mit seinem perfiden Vorgehen.

Was ist das denn für ein Saftladen, in welchem sich der Vorgesetzte nicht aktiv um sein Team kümmert? Aber sich offenbar auf der andere Seite aktiv um die Einleitung von Abmahnungen kümmern kann? Wahrscheinlich wird dann auch noch mit "den Händen gerungen", wo denn die ganzen Fachkräfte blieben ...

Ganz ehrlich - schreib Bewerbungen (und fordere schonmal ein Zwischenzeugnis an). Wer will schon unter solchen Bedingungen Leistung zeigen ...