Autor Thema: Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!  (Read 10368 times)

BAT

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #30 am: 28.11.2023 13:52 »
Sicherlich, ein AG, bei dem man während einer AU keine Leistung zeigen kann, ist wohl ein ganz schlechter. :P

MoinMoin

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #31 am: 28.11.2023 13:57 »
Du schreibst während der AU.

Also meintest du nicht "während der AU"?

Wenn man feststellt, dass man arbeitsfähig ist, ist man nicht mehr AU.
Richtig, während einer AU überprüft man ob man noch AU ist und macht einen Arbeitsversuch und stellt fest, dass man noch AU ist.

BAT

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #32 am: 28.11.2023 14:01 »
Man stelle nicht fest, dass man noch AU ist, man stellt fest, dass das Attest des Arztes weiterhin seine Gültigkeit aufgrund von Tatsachen hat.

was_guckst_du

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #33 am: 28.11.2023 14:48 »
...man kann feststellen, dass man zwar noch nicht fähig ist, seiner vertraglichen Arbeitsleistung im erforderlichen Umfang nachzukommen (insbesondere was z.B. dienstliche Entscheidungen angeht, die unter Umständen eine erhebliche Aussenwirkung haben können), dass man sich aber gleichwohl - und dies ohne Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit - durchaus in der Lage sieht, einer einfachen Handlung , wie die Weiterleitung von dienstl. Emails, nachzukommen und dabei gleichzeitig kollegial einem Wunsch seines dienstlichen Arbeitsumfeldes folgt zum letzendlichen Wohle seines Arbeitgebers, um sich anschließend wieder der Gesundung und Wiederherstellung seiner Arbeitskraft in vollem Umfang zu widmen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Maggus

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #34 am: 28.11.2023 15:47 »
...bei einer Abmahnung ist immer (vorher) der PR im Spiel...der war doch nicht etwa bei diesem Sachverhalt einverstanden?

Zunächst erhält der Betroffene einen Entwurf der geplanten Abmahnung mit dem Hinweis, dass er den PR einschalten kann. Ob er den PR beteiligen möchte bleibt dem Betroffenen überlassen, er muss i.d.R. seinem AG bis zu einem im Schreiben zum Abmahnungsentwurf genannten Zeitpunkt darüber in Kenntnis setzen. Der AG bindet daraufhin den PR ein, bzw. bei negativem Bescheid oder Fristablauf spricht er die Abmahnung direkt aus und der PR erfährt nichts davon.

Ich bin mir nicht sicher, ob in diesem Fall die Abmahnung bereits ausgesprochen wurde, oder es die Information des AGs ist, mit dem Hinweis auf Beteiligung des PR.
Wenn der PR beteiligt wird, dann muss es in einem solchen Fall den kompletten Sachverhalt aufzeigen und auch die Rolle des Vorgesetzten äußerst kritisch beleuchten. Bis hin zur Information in die Belegschaft - Verhalten im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, Reaktion auf Anrufe und Mails des Arbeitgebers, ...

was_guckst_du

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #35 am: 28.11.2023 16:12 »
In NRW sieht es jedenfalls so aus...

§ 74 LPVG

(1) Der Personalrat bestimmt mit bei ordentlichen Kündigungen durch den Arbeitgeber. § 72 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

[b](2) Der Personalrat ist vor Abmahnungen, bei Kündigungen in der Probezeit, bei außerordentlichen Kündigungen, bei Aufhebungs- oder Beendigungsverträgen und bei Mitteilungen an Auszubildende darüber, dass deren Einstellung nach beendeter Ausbildung nicht beabsichtigt ist, anzuhören. Hierbei sind die Gründe, auf die sich die beabsichtigte Abmahnung oder Kündigung stützen soll, vollständig anzugeben.[/b]
Gruß aus "Tief im Westen"

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MoinMoin

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #36 am: 28.11.2023 16:14 »
Und die Abmahnung ist mEn nur gerechtfertigt, wenn man feststellt, dass die AUB vom Arzt ungültig geworden ist, man also arbeitsfähig war und der Arbeit ferngeblieben ist ohne gültige AUB.

Ohne über die Krankheit bescheid zu wissen, kann mEn diese reine Emailweiterleitung alleine nicht als "Gesundmeldung" gewertet werden.

Wobei man auch nachfragen sollte, ob der Vorgesetzte eine Abmahnung erhalten hat, weil er den AN genötigt hat während seiner Gesundung zu arbeiten.

Aber wie gesagt, das ganze ist entweder ein perfides, abgekartetes Spiel seitens des AGs, weil sie andrej was anhängen wollen, oder einfach ein übergriffiger Sachbearbeiter der sich wichtig machen will.

In NI sieht es bzgl. PR ebenso wie in NRW aus.

was_guckst_du

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #37 am: 28.11.2023 16:17 »
[Ob er den PR beteiligen möchte bleibt dem Betroffenen überlassen,

..wo gibt es denn diese Regelung?
Gruß aus "Tief im Westen"

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Maggus

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #38 am: 28.11.2023 16:46 »
[Ob er den PR beteiligen möchte bleibt dem Betroffenen überlassen,

..wo gibt es denn diese Regelung?

Im LPVG Ba-Wü.
§ 81 LPVG – Angelegenheiten der Mitwirkung
...
Abs. 2 Der Personalrat wirkt auf Antrag der Beschäftigten mit bei
...
2. Erteilung schriftlicher Abmahnungen gegen Arbeitnehmer


Warnstreik

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #39 am: 28.11.2023 17:14 »
Das ist mit großen Abstand der absurdeste Fall eines Arbeitgebers, den ich (direkt nach dem gefundenen Pfandbon und dem veruntreuten Abfall-Brötchen) bisher gehört habe. Recht hin oder her - ich würde weder für den Arbeitgeber weiter arbeiten wollen noch mit dem Vorgesetzten - außer er klärt das freiwillig. Auch würde mich jeder Personalrat enttäuschen, der sich dem Fall nicht direkt annimmt und das klärt.

FearOfTheDuck

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #40 am: 28.11.2023 17:18 »
Sehe ich auch so. Irgendjemand muss dieses Fass aufgemacht haben, mit dem würde ich nicht mehr zusammenarbeiten wollen und die salzige Suppe, die der AG daraus gekocht hat, würde mir zumindest lange auf den Magen schlagen.

RsQ

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #41 am: 28.11.2023 17:34 »
Wäre nicht ganz grundsätzlich hier zu klären, ob der Vorgang, eine E-Mail zu schreiben, explizit "Arbeit" ist?

Anno 2023 ist es doch alltägliches Leben, solche Dinge zu tun - auch wenn man krank und/oder AU ist. Da hat doch quasi jeder das Smartphone in der Hand, jeder zappt im TV rum ... und manche machen sich sogar während einer AU auch das Essen selbst.

Ist es also "Arbeit", wenn ich ein technisches Gerät für wenige Minuten (und zwar dankenswerterweise, weil es dem AG zugute kommt) beruflichem Kontext nutze, wie ich es - exakt genauso - davor/danach stundenlang für private Dinge nutze? Es kann doch niemand plausibel begründen, dass der Versand einer E-Mail eine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit im normalen Rahmen (d. h. 8 Std. in mittlerer Art und Güte) begründen kann.

FearOfTheDuck

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #42 am: 28.11.2023 18:06 »
Naja, dienstliche Mails sind nun mal dienstliche Mails...

Lady Wilmore

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #43 am: 28.11.2023 18:32 »
Wäre nicht auch zu klären, ob der Vorgesetzte- da er zur Arbeit aufgefordert hat, obwohl er die Konsequenzen kennen müsste, seine Machtposition ausgenutzt hat, um den MA zur Arbeit zu bewegen- zumindest mit einer Abmahnung, bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde zu beglücken?

BAT

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Antw:Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
« Antwort #44 am: 28.11.2023 18:39 »
Mich wundert immer mehr, wie viele Diskutanten hier Probleme mit der Begrifflichkeit AU und deren Auswirkungen haben.