Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[SN] fehlerhafte Ernennung / Rücknahme Ernennung
rici3000:
Hallo,
folgender Sachverhalt steht im Raum und bin auf Eure Meinung gespannt.
Es wurde eine Laufbahnausbildung im mD absolviert und im Anschluss erfolgte eine Ernennung zum Beamten auf Probe. Nun sind 3 Jahre rum und es steht eine Ernennung zu Beamten auf Lebenszeit an. Nun hat das Personalreferat festgestellt, dass die notwendigen Bildungsvoraussetzungen gar nicht vorhanden sind. Es ist entweder ein Realschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit förderlicher Berufsausbildung notwendig. Allerdings wurde nun festgestellt, dass der damals erworbene Beruf nicht als förderlich angesehen wird.
Was kann nun passieren? Eine klare Aussage gibt es vom Personalreferat noch nicht. Kann das Beamtenverhältnis widerrufen werden?
Saxum:
Ohne jetzt alle Daten vorliegen zu haben und ohne das Bundesland zu kennen, jetzt mal so ins Blaue hinein, meiner Meinung nach und ohne Gewähr: Nein, es kann nicht widerrufen werden.
Die Laufbahnausbildung im mD wurde erfolgreich abgeschlossen diese ist dann wohl zweifelsohne der höchste relevante Abschluss, der für die Ernennung in das Beamtenverhältnis (auf Probe) ausschlaggebend war. Darüber hinaus hat man sich offenkundig während der Probezeit sich bewährt so, dass man geeignet wäre das Amt zu bekleiden. Die "förderliche Berufsausbildung" kann man wohl eben auf diese Laufbahnausbildung anwenden.
Sofern also nicht gerade arglistige Täuschung im Spiel war, etwa weil man unter vorgaukeln falscher Tatsachen sich einen Einstieg erschlichen hat, sehe ich kaum einen Spielraum für das Versagen der Ernennung auf Lebenszeit.
rici3000:
Bundesland ist Sachsen.
Thomber:
Eine Ernennung ist ein begünstigender Verwaltungsakt, richtig?
Dann wäre zu prüfen, ob eine Rücknahme nach § 48 VwVfG, sofern es keine spezielle beamtenrechtliche Regelung dazu gibt, statthaft wäre.
Ich würde sagen, dass hier die Rücknahme nicht zulässig ist, weil der Rücknahmegrund, also die "verspätete Bewertung der Berufsausbildung" nicht in der Verantwortung des Beamten lag.
Angelsaxe:
--- Zitat von: Saxum am 28.11.2023 10:36 ---Ohne jetzt alle Daten vorliegen zu haben und ohne das Bundesland zu kennen, jetzt mal so ins Blaue hinein, meiner Meinung nach und ohne Gewähr: Nein, es kann nicht widerrufen werden.
Die Laufbahnausbildung im mD wurde erfolgreich abgeschlossen diese ist dann wohl zweifelsohne der höchste relevante Abschluss, der für die Ernennung in das Beamtenverhältnis (auf Probe) ausschlaggebend war. Darüber hinaus hat man sich offenkundig während der Probezeit sich bewährt so, dass man geeignet wäre das Amt zu bekleiden. Die "förderliche Berufsausbildung" kann man wohl eben auf diese Laufbahnausbildung anwenden.
Sofern also nicht gerade arglistige Täuschung im Spiel war, etwa weil man unter vorgaukeln falscher Tatsachen sich einen Einstieg erschlichen hat, sehe ich kaum einen Spielraum für das Versagen der Ernennung auf Lebenszeit.
--- End quote ---
Das sehe ich ähnlich. Die Laufbahnbefähigung wurde ja schließlich erworben und offenbar hat sich die Person auch während der Probezeit bewährt. Das Versagen liegt dann wohl in bei der unzureichenden Prüfung der Voraussetzungen. Außen vor die ebenfalls angesprochene Täuschung.
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