Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[SN] fehlerhafte Ernennung / Rücknahme Ernennung
rici3000:
Das Personalreferat vertritt die Meinung, dass die absolvierte Laufbahnausbildung nicht als Beruf angesehen wird...
Eine Täuschung liegt auch nicht vor, da vor der Verbeamtung alle Zeugnisse eingereicht wurden und das Personalreferat entsprechend Kenntnis hatte.
Angelsaxe:
Ja dann ist wohl ein gleichwertiger Bildungsstand unterstellt worden?! Diese Möglichkeit lese ich jedenfalls im Beamtengesetz § 16, ist dem so?! - hat sich etwas an der Meinung im Personalreferat geändert?!
Ich denke nun ist es zu spät um etwas nicht anzuerkennen, was jetzt, nach Abschluss der neuen Voraussetzung nicht mehr relevant ist.
Der Argumentation zufolge dürfte sich niemand in höheren Laufbahnen befinden, wer nicht die Bildungsvoraussetzung dafür hat.
Dann soll der Landespersonalausschuss oder das zuständige Ministerium hier durch Anerkennung eine Brücke bauen.
rici3000:
Es wurde damals vor Beginn der Laufbahnausbildung wohl schlicht übersehen, dass die Bildungsvoraussetzungen nicht gegeben sind. Es wurde wohl angenommen, dass ein Hauptschulabschluss mit irgendeiner Berufsausbildung ausreicht. Das ein förderlicher Abschluss notwendig ist, wurde erst später nach der Verbeamtung festgestellt.
Angelsaxe:
Der Fehler liegt doch beim Personalreferat! Dann ist man dort in der Verantwortung eine Lösung im Sinne einer Heilung herbeizuführen.
rici3000:
Genau... Nur steht die Befürchtung im Raum, die Ernennung zu widerrufen und den Kollegen, um den es sich handelt, als Tarifbeschäftigten weiter zu beschäftigen. Und das ist nun die Frage, ob das möglich ist...
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