Autor Thema: Möglichkeiten, mehr Gehalt zu verhandeln (konkrete Situation)  (Read 1956 times)

Markus

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Hallo zusammen,

ich versuche gerade verlässliche Informationen zu bekommen, welche Hebel es gäbe in meiner Situation an höheres Gehalt zu kommen. Bevor ich da beim AG ein Faß aufmache hätte ich gerne rechtsverbindliche Infos zu den Möglichkeiten. Weiß jemand welche Anwaltsrichtung dafür zuständig ist und ob es ggfs. auch anderweitige Anlaufstellen gäbe?

Unabhängig davon könnt ihr eure Meinung - auch wenn sie nicht rechtsverbindlich ist - nachfolgend kundtun.

Sachverhalt: Derzeit bin ich in E10-4 und bekomme aufgrund einer befristeten höherwertigen Tätigkeit eine Zulage nach E12-3. Ein Gehalt, was ich gerne anpeilen würde, wäre > 70 k€, also in etwa E12-5. Nun ist die Frage wie ich da hinkomme.

Da ich aus BaWü komme scheint TV-L 16.5 nicht sonderlich aussichtsreich; ein anderer User hatte hierzu etwas eingestellt, wonach das in BaWü immer individuell von einem Ministerium genehmigt werden muss - wenn ich mich recht erinnere.

Folgende Ideen hätte ich noch gehabt, weiß aber nicht wie realistisch so etwas ist:

1.) Meine Stellenbeschreibung der unbefristeten Tätigkeit irgendwie so ummodeln, dass von der Tätigkeit eine E12 heraus kommt. Meine Fachvorgesetzten (Professoren) würden das sicherlich unterstützen.

2.) Stufenlaufzeit verkürzen; wenn ich dadurch dann von der E10-4 in die E10-5 käme, würde das - soweit mein Verständnis - durch den Höhergruppierungsalgorithmus zu einer Zulage nach E12-5 führen, zumindest für die Zeit der befristeten höherwertigen Tätigkeit.

3.) Unabhängig von 1.) und 2.) könnte eine Bonuszahlung nach erfolgreich abgeschlossenem Projekt evtl. realisiert werden, da es sich um ein Drittmittelprojekt handelt. Hier weiß ich allerdings auch nicht inwiefern wieder irgendwelche übergeordneten Instanzen die Finger drin hätten.

Meine Vorgesetzen sind sehr zufrieden mit meiner Arbeit und würden mich sicher mit meinem Ansinnen unterstützen, auch weil der Gap zur PW mittlerweile so beträchtlich ist, dass ich diesen nicht auf Dauer hinnehmen werde.

Was meint ihr zu meinen Ideen 1-3 bzw. habt ihr weitere Vorschläge?

Viele Grüße
Markus

Buchstabensalat

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16,5 anfragen auf jeden Fall. Dann neu bewerben und eine Zusage vom neuen Arbeitgeber vorlegen. Das sollte helfen oder dich als Externen einstellen lassen.

MoinMoin

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Die Zulage nach 16.5 ist in vielen Länder und Vorbehalt der entsprechenden übergeordneten Ministerien, zum Teil immer FM.
Das heißt aber nicht, dass es nicht angewendet wird und wenn ich mich Recht erinnere wird es in BaWü angewendet und das was da gepostet wurde, war eine Bericht zu einem LRH Bericht, dass es teilweise eben nicht sauber, sondern nach "Nase" angewendet wurde.

Also deswegen würde ich diesen Weg nicht Ausschließen, sondern dein Vorgesetzter müsste nachweisen, dass zur Bindung von dir als qualifiziertes Personal notwendig ist die Zulagen zu zahlen.
(Sprich lege alternativ Angebote von anderen Ags vor, oder zumindest weise nach, dass du zu Bewerbungsgesprächen gehst, dass kann einigen Personalern schon rechen, dass sie was zum abheften haben.)
Und natürlich muss ein Loblied auf dich gesungen werden, dass du the One And Only bist!


zu 2.) Umgekehrt wird 17.2 Stufenlaufzeitverkürzung eben aus den gleichen Gründen nicht angewendet, da es keine Leistungsbeurteilung gibt, somit als die erheblich überdurchschnittliche Leistung nicht ermittelbar ist.


zu 1.) i.A. werden auch Stellenbewertungen vom Ministerien abgenudelt und natürlich, wenn es auf dem Papier Tätigkeiten der EG12/EG13 in deinem Umfeld gibt, dann sollte man das machen, schadet nichts.

zu 3.) auch da ist oft eine übergeordnete Stelle mit im Boot (dreht es sich um §40?)

Das ganze ist allerdings ein KANN gedöns, also weiß ich nicht was du da rechtsverbindliches von einem Anwalt erfahren möchtest.

Markus

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zu 3.) auch da ist oft eine übergeordnete Stelle mit im Boot (dreht es sich um §40?)
Ich hatte da "§ 18 Besondere Zahlungen im Drittmittelbereich, Leistungszulage und -prämie" im Sinn.
Zitat
(1) 1Beschäftigte im Drittmittelbereich können vom Arbeitgeber eine Sonderzahlung erhalten. 2Voraussetzung ist, dass nach Deckung der Einzel- und Gemeinkosten des Drittmittelvorhabens entsprechende Erträge aus Mitteln privater Dritter verbleiben. 3Die Beschäftigten müssen zudem durch besondere Leistungen bei der Einwerbung der Mittel oder der Erstellung einer für die eingeworbenen Mittel zu erbringenden beziehungsweise erbrachten Leistung beigetragen haben. 4Die Sonderzahlung kann bis zu 10 v.H. ihres Jahrestabellenentgelts betragen. 5Sie ist nicht zusatzversorgungspflichtig.

Da sollte ja dann das FM nicht die Finger drinhaben, wenn es sich um Drittmittel aus der PW handelt, die der Professor selbst eingeworben hat.

Mein Plan wäre jetzt so, dass ich meinen vorgesetzten Professoren eröffne, dass ich gerne mehr Geld haben will und diesbezüglich sollte die Personalabteilung eruieren, welche Möglichkeiten es gibt, mich auf mein Wunschgehalt zu bringen. An sich sollte da ja nichts dagegen sprechen, wenn man hochschulseitig der Meinung ist, dass man gute Mitarbeiter halten will und ich zu diesen gehöre. Also die PA als gemeinsamer Verbündeter gegen das FM. Wenn sich die PA da querstellt (was durchaus denkbar ist), dann sieht es natürlich schlecht aus. Ich würde gerne von der PA aufgezeigt bekommen, was ich konkret unternehmen muss. Ob, wie schon angesprochen, mein Wechselwille objektiv dokumentiert sein muss und wenn ja in welcher Form - reicht eine Einladung zum Vorstellungsgespräch oder bräuchte man schon einen vorliegenden Vertrag etc.

An sich würde ich bevor ich diesen Prozess anstoße halt schon gerne wissen, welche konkreten Möglichkeiten ich habe, um das der PA dann ggfs. aufs Brot zu schmieren. Das meinte ich mit "rechtsverbindlich". Sich da selbst durchzurecherchieren wäre sehr zeitaufwendig und ob man da als jur. Laie dann auch zur richtigen Antwort kommt, steht wieder auf einem anderen Blatt. Daher würde ich einfach jemanden bezahlen dafür, diese Fragen beantwortet zu bekommen und ich dachte eben an nen Anwalt mit entsprechender Spezialisierung.

MoinMoin

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Rechtlich hast du 0 konkrete Möglichkeiten.
Tarifrechtlich gibt es die aufgezeigten Wege, die der AG anwenden kann.
Verwaltungstechnisch muss du eine PA haben, die auch mal Mumm hat und nicht vor dem Rechnungshof zittert oder die halt nicht Neidisch sind und den anderen was gönnen.
edit:
Und ein Anwalt kostet dich nur Geld ohne das er was bewirken kann.
Die Hürden sind rein verwaltungstechnischer Natur, wenn das Geld da ist, dann gibt es keinen Grund dir eine EG13 Bezahlung zu geben, solche Tätigkeiten sind schnell in der UNI ausgedacht.
Man wird aufgrund der übertragenden Tätigkeiten und nicht aufgrund der ausgeübten bezahlt!