Die Zulage nach 16.5 ist in vielen Länder und Vorbehalt der entsprechenden übergeordneten Ministerien, zum Teil immer FM.
Das heißt aber nicht, dass es nicht angewendet wird und wenn ich mich Recht erinnere wird es in BaWü angewendet und das was da gepostet wurde, war eine Bericht zu einem LRH Bericht, dass es teilweise eben nicht sauber, sondern nach "Nase" angewendet wurde.
Also deswegen würde ich diesen Weg nicht Ausschließen, sondern dein Vorgesetzter müsste nachweisen, dass zur Bindung von dir als qualifiziertes Personal notwendig ist die Zulagen zu zahlen.
(Sprich lege alternativ Angebote von anderen Ags vor, oder zumindest weise nach, dass du zu Bewerbungsgesprächen gehst, dass kann einigen Personalern schon rechen, dass sie was zum abheften haben.)
Und natürlich muss ein Loblied auf dich gesungen werden, dass du the One And Only bist!
zu 2.) Umgekehrt wird 17.2 Stufenlaufzeitverkürzung eben aus den gleichen Gründen nicht angewendet, da es keine Leistungsbeurteilung gibt, somit als die erheblich überdurchschnittliche Leistung nicht ermittelbar ist.
zu 1.) i.A. werden auch Stellenbewertungen vom Ministerien abgenudelt und natürlich, wenn es auf dem Papier Tätigkeiten der EG12/EG13 in deinem Umfeld gibt, dann sollte man das machen, schadet nichts.
zu 3.) auch da ist oft eine übergeordnete Stelle mit im Boot (dreht es sich um §40?)
Das ganze ist allerdings ein KANN gedöns, also weiß ich nicht was du da rechtsverbindliches von einem Anwalt erfahren möchtest.