Autor Thema: Stellenbewertung  (Read 1683 times)

nelson75

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Stellenbewertung
« am: 29.11.2023 09:41 »
Hallo,

meine Tätigkeiten sind in den letzten Jahren erweitert worden, dabei wurde aber nicht meine Eingruppierung geändert. Inzwischen sind die Tätigkeiten, meiner Meinung nach, weiter über der aktuellen Eingruppierung. Damit die Eingruppierung geändert werden kann, muss die Stelle neu bewertet werden.

Leider ist mein Arbeitgeber dazu nicht in der Lage, da es an Personal fehlt, welche dies können. Daher stockt die Höhergruppierung schon seit Monaten und es sieht auch in den nächsten Monaten nicht anders aus.

Wo kann ich selbst eine Stellenbewertung machen lassen? Gibt es dafür Stellen die einen helfen können?

Viele Grüße und vielen Dank
Niels

Thomber

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #1 am: 29.11.2023 10:02 »
Du -> Anwalt / Druck -> Arbeitgeber -> ggf. externe Stellenbewertung (gibt es als Dienstleistung zu erwerben) ...


MoinMoin

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #2 am: 29.11.2023 10:15 »
Hallo,

meine Tätigkeiten sind in den letzten Jahren erweitert worden, dabei wurde aber nicht meine Eingruppierung geändert. Inzwischen sind die Tätigkeiten, meiner Meinung nach, weiter über der aktuellen Eingruppierung. Damit die Eingruppierung geändert werden kann, muss die Stelle neu bewertet werden.

Leider ist mein Arbeitgeber dazu nicht in der Lage, da es an Personal fehlt, welche dies können. Daher stockt die Höhergruppierung schon seit Monaten und es sieht auch in den nächsten Monaten nicht anders aus.

Wo kann ich selbst eine Stellenbewertung machen lassen? Gibt es dafür Stellen die einen helfen können?

Viele Grüße und vielen Dank
Niels
Nimm doch deine alte Stellenwertung, schreibe die geänderte Zeiten und Tätigkeiten dort rein und daneben, deine Meinung darüber wie es eingruppiert ist und fertig.  ;D
Dann forderst du das Entgelt ein und der Ag bezahlt. Ist doch nicht so schwer.
Und wenn jemand dagegen klagt, dann wird es eben vom Gericht korrigiert oder bestätigt.

Oder in Spid Manier: verweigere die neuen Tätigkeiten mit dem Hinweis, dass du der Meinung bist, sie wären höherwertig und dann dürftest du sie nicht ausüben.

Börnie

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #3 am: 29.11.2023 15:34 »
Wenn Spid noch hier wäre, wäre dieser Thread eine solche Steilvorlage :)))

nelson75

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #4 am: 29.11.2023 15:56 »
Vielen Dank für die Hinweise, ähnliche habe ich auch schon im Kopf, möchte es aber erstmal nicht direkt eskalieren lassen. Daher der Plan die Stelle mal (wenigstens ansatzweise) bewerten zu lassen um gegenüber meinem AG eine weitere Meinung vorlegen zu lassen. Der Vorschlag es extern zu vergeben, macht mein AG schon, nur das dauert extrem und die Einrichtung wo ich tätig bin, wird gerne hinten angestellt. Das hat aber was mit der Organisationstruktur zu tun.

MoinMoin

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #5 am: 29.11.2023 16:04 »
Hast du denn schon deine Ansprüche geltend gemacht (wg. §37) oder schenkst du deinem AG deine Arbeitszeit?

nelson75

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #6 am: 29.11.2023 16:15 »
Danke für den Hinweis

FearOfTheDuck

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #7 am: 29.11.2023 18:26 »
Naja, "es nicht eskalieren lassen" ist die eine Seite.

Die andere Seite ist, dass der AG es nicht für nötig hält, das richtige Personal vorzuhalten, damit solche Angelegenheiten ordentlich erledigt werden. Auch nutzt er anscheinend nicht die Möglichkeit einer externen Bewertung, wenn eure Einrichtung hintangestellt wird. Und gleichzeitig wird dir - sofern du richtig liegst - Geld vorenthalten.

Wenn MoinMoins Hinweis der Geltendmachung notwendig ist, sehe ich das Eskalationspotential eher auf Seiten des AG!

MoinMoin

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #8 am: 29.11.2023 19:29 »
Sehe ich ähnlich, wenn ein AG sich in den Schoß eines Tarifvertrages begibt und dann willkürlich wegen Organisationsversagens diesen Vertrag bricht, bzw. es in Kauf nimmt dass er ihn bricht. Dann hat der AG mit der Eskalation angefangen.

Vertraglich korrektes vorgehen wäre es so:
Der AG hat Aufgaben neu oder anders zu verteilen, er ermittelt die dazugehörigen Entgeltgruppen und verteilt die Arbeit an die Mitarbeiter neu. Diese entscheiden, sofern es eine Herauf oder Herabgruppierung bedeutet, ob sie dieser Vertragsänderung zustimmen.
(ok alles sehr fiktiv, außer bei Spid)

Vorgehensweise aktuell:
Der Vorgesetzte muss was erledigt bekommen (von oben uU diktiert) der verteilt es willkürlich ohne zu wissen, ob er damit sein Direktionsrecht überschreitet.
Die Mitarbeiter (ebenfalls ahnungslos bzgl. des Arbeitsvertrages den sie unterschrieben haben) machen es wie die kleinen Lemminge, merken jedoch irgendwann, dass da ein Abgrund ist und fragen sich, ob sie nicht mehr Geld erhalten müssten.

und wenn dann ein Mitarbeiter meint, er müsse da Klarheit haben, dann ist das eine Eskalation?

Also mEn ist der Weg relativ klar:

Als Mitarbeiter stellt man Fest, dass man uU höherwertige Tätigkeiten ausübt und verlangt, dass der AG zu der eigenen Rechtsmeinungstellung nimmt. Frist 1-2 Monate. Und natürlich weist man den Ag darauf hin, dass man ohne Aussage vom Ag (ja hast REcht, hier ist dein Geld/ nein hast unrecht), diese Tätigkeiten nicht mehr ausüben wird oder alternativ diese vor dem Gericht überprüfen lassen muss, da man ansonsten nicht weiß, ob man es machen darf!

ich finde das ist keine Eskalation, sondern ganz normales Verwaltungskonformes verhalten.
Verwaltung muss mit Verwaltung bekämpft werden.