Hallo,
ich frage hier für meine Frau.
Kind1 geboren Sep21 --> Elternzeit 2 Jahre
Kind 2 gebohren Okt 21 -> Elternzeit 2 Jahre
Die Elternzeit wurde für die Muterschutzfrist unterbrochen.
Sie erhält 6 Wochen vorm Geburtstermin und 8 Wochen danach also das Mutterschutzgeld.
Die Mutterschutzfrist endet am 15.12.23
Steht hier die Sonderzahlung zu?? Wenn ja zu welcher Höhe? Sieh erhält nur die 14 Wochen Mutterschutzgeld.
Inflationsprämie wird mit 220 Euro auch während der Zeit bezahlt. Gibts hier weitere Ansprüche ?? Danach oder nur in den 14 Wochen?
Bitte um kurze Meinung.
Danke