Autor Thema: Wechsel von Bund zu Land auf Angestelltenstelle möglich?  (Read 5615 times)

Hauruck

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Hey,

ein Freund von mir, verbeamtet im höheren Dienst, möchte von Bund zu Land wechseln - weil bessere Entwicklungsperspektive, kürzerer Arbeitsweg. Er hat sich jetzt auf eine Angestelltenstelle beworben. Inhaltlich würde das gut zu ihm passen. Die Personalabteilung der ausschreibenden Stelle nahm jetzt Kontakt auf. Er soll nachfragen, ob sein derzeitiger Dienstherr offen für eine Abordnung wäre. Dann sei er ein aussichtsreicher Kandidat für die offene Stelle.

Fragen:
Kann der Dienstherr das einfach Verneinen und ihm damit Zugang zu einer besseren Stelle versperren, die für ihn mehr Entwicklungsmöglichkeit und Arbeit in dem Bereich vorsieht, in den er eigentlich lieber rein möchte?
Im Prinzip müsste das doch immer wieder passieren, dass Beamte abgeordnet werden mit dem Ziel, die neue Stelle ggf. auch dauerhaft zu übernehmen?

Aktuell ist er sich unsicher, ob er direkt seinen fachlichen Chef fragt, ob der so eine Abordnung befürworten würde. Oder sich eine Aussage von der Personalabteilung holt, ob die aufgeschlossen sind gegenüber Abordnungen oder eben nicht.

Ich würde es ihm jedenfalls gönnen, wenn er eine Chance hat, zumindest ins Bewerbungsgespräch zu gehen. Er möchte nicht den Beamtenstatus aufgeben für die ausgeschriebene Stelle - das tut sonst weh mit der Pension (aktuell ist er auf A13 mit Sprung auf A14 in den nächsten Jahren, ausgeschriebene Stelle ist E15).

Danke für Feedback!

Saxum

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Die Voraussetzungen der Abordnung sind in § 27 BBG festgehalten und eine "kann" Regelung. Mit dieser Fragestellung hat auch das BVerwG mit Beschluss vom 27. April 2021 – 2 VR 3/21 befasst. Da hier eines "Anspruchs auf Abordnung" fehlt, steht dem Dienstherrn ein weitgehender Ermessensspielraum zu.

Konkludent besteht kein unmittelbarer Anspruch auf Bewilligung der Abordnung. Gleichwohl hat der Dienstherr jeden Antrag auf Abordnung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, der Beamte hat daher Anspruch auf ermessensfehlerfreie und rechtmäßige Entscheidung seines Antrags auf Abordnung. Jedoch ist bisher unstreitig, dass das Abordnungsermessen vorrangig dienstlichen Interessen dient.

In den meisten Fällen sollte eigentlich relativ problemlos der Abordnung zugestimmt werden, nur ein Anspruch besteht hierbei nicht. Daher ist hier aktiv das Gespräch zu suchen sicherlich ein sinnvoller erster Schritt. Wo man die Frage stellt ist relativ, wenn man es bei der Personalabteilung macht, wird diese ohnehin den Vorgesetzten kontaktieren zwecks der Zustimmung/Ablehnung.

Da ja nur nach Abordnungen gefragt wurde, aber man möge doch bitte die Versetzung nach § 28 Abs. 2 BBG beantragen, auch wenn hier das Einverständnis erforderlich ist, jedoch besteht hier zumindest der Anspruch darauf einen Antrag stellen zu können. Das muss man mit geeigneten Gründen flankieren wie z.B. familiäre Gründe, Arbeitsweg, soziales Umfeld etc. um die Fürsorgepflicht des Dienstherren anzusprechen bzw. es eher zugunsten des Antragstellenden zu kippen.

Die Alternative zur Abordnung oder Versetzung ist der Wechsel ins Angestelltenverhältnis unter Beibehaltung der Pensionsansprüche über die aktive Inanspruchnahme des Altersgeld des Bundes mit Entfall des Beamtenverhältnisses sowie der Beihilfe oder eben die Raubernennung durch die Landesbehörde - ob diese dabei mitziehen würde ist fraglich. Je "dringlicher" der Kandidat gewünscht wird, desto eher wäre eine Raubernennung denkbar. Nachteilig ist hier natürlich für die raubernennende Behörde, dass der Regel nach einer solchen Aktion kein Versorgungslastenausgleich stattfindet, aber die bisherigen im öD erdienten Zeiten natürlich voll berücksichtigungsfähig beim späteren Ruhestand sind.
« Last Edit: 29.11.2023 13:07 von Saxum »

Angelsaxe

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@Saxum Danke für den Beitrag!

Ist die Stelle für einen Angestellten ausgeschrieben? Dann kann die Behörde nicht einfach eine Raubernennung durchführen. Die Stelle müsste neu ausgeschrieben werden, dann für Beamte geöffnet. (Eigene Erfahrung)

Dann stellt sich - jedenfalls nach meiner Erfahrung - die Frage, ob die beteiligten Seiten sich beim Versorgungslastenausgleich einig werden. Auch hier eine eigene Erfahrung, da hat sich ein Versetzungsgesuch etwa ein Jahr hingezogen.

In jedem Fall würde ich als erstes meinen direkten Vorgesetzten ansprechen und um Mithilfe/Lösung bitten.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

PhiSchu1088

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Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass mich niemand hat ziehen lassen (BMVg).

Die Personalbearbeiterin der aufnehmenden Behörde, meinte auch, dass es bei Bw, BPol & Zoll definitiv am schlimmsten ist.
Es wird gemauert und einfach keine Abordnung ausgestellt, keine Versetzungsverfügung noch gar nichts. Wird zu großen Teilen alles abgeschmettert.
Sie hat teilweise Einstellungsverfahren seit 2 Jahren am wickel, weil die v.g. Behörden Ihre beamten nicht ziehen lassen und klammern.

Als ich dann die Raubernennung, bzw. Entlassung beantragen und neu verbeamten ins Spiel brachte, sagte sie mir:
a) Raubernennung Bund zu Bund geht nicht und macht man auch nicht weil es Kratzer am Vertrauensverhältnis zueinander gibt
b) Von der Entlassungs hat Sie mir abgeraten mit dem Hinweis, dass wenn doch mal die Kacke aus irgendwelchen Gründen am Dampfen ist und dann eine Einstellung zurückgezogen werden muss (Haushalt, Einspruch eines anderen Beamten etc..) stehe ich da und habe erstmal gar nichts mehr.

Das ist jetzt zwar nicht Wechsel zum Land, aber mal einen Einblick dahingehend, dass kein Anspruch auf Versetzung besteht und die Behörden davon gebrauch machen.

Allerdings bin ich der Meinung irgendwo gelesen zu haben, dass wenn man sich auf eine Stelle bei einer anderen Behörde bewirbt die förderlich ist (höher Dotiert, etc.), dass dann der aktuelle Dienstherr sich nicht dagegen sperren kann, weil man den Leuten nicht die Karriere vermiesen kann.
Sollte es sogar noch soziale Gründe geben, dann habe ich für die Zukunft Hoffnung, da ich seit kurzem verheiratet bin.

Simba

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Er hat sich auf eine Stelle als TB beworben. Insbesondere bei den Ländern hänselt es sich dann i.d.R. um Stellen die Dauerhaft mit Tyb besetzt werden sollen.

Also Äpfel und Birnen.

Kein Dienstherr wird einen Beamten (ohne das Ziel der Versetzung) abordnen, damit er im Anschluss um Entlassung bittet und dann dort als TB beginnt.

Und eine Änderung der Ausschreibung mit Ausweitung auf Beamte ist mehr als unwahrscheinlich.

FGL

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Allerdings bin ich der Meinung irgendwo gelesen zu haben, dass wenn man sich auf eine Stelle bei einer anderen Behörde bewirbt die förderlich ist (höher Dotiert, etc.), dass dann der aktuelle Dienstherr sich nicht dagegen sperren kann, weil man den Leuten nicht die Karriere vermiesen kann.
Da ist nichts dran. Auch wenn die neue Planstelle bei der aufnehmenden Behörde "höher dotiert" ist, kann die Ermessensentscheidung der "abgebenden" Behörde gegen die Abordnung / Versetzung ausfallen.

Hauruck

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Hey, Personalabteilung hat auf Rückfrage mitgeteilt, dass sie ihn auf gar keinen Fall gehen lassen werden.
Schade.

Bewerbung auf die ausgeschriebene Stelle wurde daraufhin zurückgezogen. Aber schon übel, dass du keine Chance hast, dich nochmal zu verändern. Und aus dem Beamtenstatus wollte er halt auch nicht mehr raus. Dumm gelaufen.

Simba

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Die Stelle ist sucht einen TB. Das ist er nicht.
Er kann um Entlassung bitten und da anfangen.
Aber die Stelle ist doch nicht das was er möchte, von daher eh uninteressant was sein Dienstherr sagt!

Bei mir hat der Dienstherr auch mehrfach abgelehnt, aber nach weiterem penetranten bewerben und sammeln von Zusagen hat man mich 3J später doch ziehen lassen.

tochris06

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Allerdings bin ich der Meinung irgendwo gelesen zu haben, dass wenn man sich auf eine Stelle bei einer anderen Behörde bewirbt die förderlich ist (höher Dotiert, etc.), dass dann der aktuelle Dienstherr sich nicht dagegen sperren kann, weil man den Leuten nicht die Karriere vermiesen kann.
Da ist nichts dran. Auch wenn die neue Planstelle bei der aufnehmenden Behörde "höher dotiert" ist, kann die Ermessensentscheidung der "abgebenden" Behörde gegen die Abordnung / Versetzung ausfallen.

Sofern die Behörde regelmäßig bei vorherigen Fällen zugestimmt hat, geht das Ermessen gegen Null. Selbstbindung der Verwaltung. Und man kann davon ausgehen, dass es genug solcher Fälle in jeder Behörde gibt.

Simba

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Allerdings bin ich der Meinung irgendwo gelesen zu haben, dass wenn man sich auf eine Stelle bei einer anderen Behörde bewirbt die förderlich ist (höher Dotiert, etc.), dass dann der aktuelle Dienstherr sich nicht dagegen sperren kann, weil man den Leuten nicht die Karriere vermiesen kann.
Da ist nichts dran. Auch wenn die neue Planstelle bei der aufnehmenden Behörde "höher dotiert" ist, kann die Ermessensentscheidung der "abgebenden" Behörde gegen die Abordnung / Versetzung ausfallen.

Sofern die Behörde regelmäßig bei vorherigen Fällen zugestimmt hat, geht das Ermessen gegen Null. Selbstbindung der Verwaltung. Und man kann davon ausgehen, dass es genug solcher Fälle in jeder Behörde gibt.

Na ja, das ist auch eher ein Trugschluss!

Bei meiner Ex-Behörde verfuhr man so:

hD Wechsel = kein Problem. 1J Vorlauf meist. Abordnung mit dem Ziel der Versetzung? Kein Problem.

gD Wechsel = mit einigen Verhandlungen über das Ministerium wohlgemerkt verbinden! 2-3J. Vorlauf meist.
Abordnung mit dem Ziel der Versetzung? Meist möglich nach Verhandlungen und Androhung feindlicher Übernahme.

mD Wechsel = absolute Katastrophe. Meistens absolute Verzweigungshaltung. WENN überhaupt zugestimmt wird, dann 2-3J Vorlauf meist. Abordnung mit dem Ziel der Versetzung? Absolut ausgeschlossen! Nur direkte Versetzung! Ansonsten bitte um Entlassung ( halt eher schon mit  feindlicher Übernahme)

FGL

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Allerdings bin ich der Meinung irgendwo gelesen zu haben, dass wenn man sich auf eine Stelle bei einer anderen Behörde bewirbt die förderlich ist (höher Dotiert, etc.), dass dann der aktuelle Dienstherr sich nicht dagegen sperren kann, weil man den Leuten nicht die Karriere vermiesen kann.
Da ist nichts dran. Auch wenn die neue Planstelle bei der aufnehmenden Behörde "höher dotiert" ist, kann die Ermessensentscheidung der "abgebenden" Behörde gegen die Abordnung / Versetzung ausfallen.

Sofern die Behörde regelmäßig bei vorherigen Fällen zugestimmt hat, geht das Ermessen gegen Null. Selbstbindung der Verwaltung. Und man kann davon ausgehen, dass es genug solcher Fälle in jeder Behörde gibt.
Dazu müssen die in der Ermessensentscheidung zu berücksichtigenden Umstände vergleichbar sein. Dass die abgebende Behörde z. B. einen Angehörigen eines Überflussberufes abgeordnet / versetzt hat, der sich durch die mit der Abordnung / Versetzung verbundenen räumlichen Veränderung nun auch um seine pflegebedürftigen Eltern kümmern kann, begründet keine Ermessensreduzierung auf Null bei dem Angehörigen eines Mangelberufes, der durch die Versetzung lediglich die Chance auf eine Beförderung hat.

FGL

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Aber schon übel, dass du keine Chance hast, dich nochmal zu verändern. Und aus dem Beamtenstatus wollte er halt auch nicht mehr raus.
Das ist einer der Nachteile des Beamtenverhältnisses, die man mit Entgegennahme einer Ernennungsurkunde in Kauf nimmt. Wer sich nicht derart abhängig machen will, muss eben Tarifbeschäftigter sein / bleiben.

Angelsaxe

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Erstaunlich wie schade so viele negative Erfahrungen hierzu zu lesen. Persönlich habe ich das besser erlebt. Das Gespräch mit den direkten Vorgesetzten stand dabei im Vordergrund und es hatte jeder Verständnis für meinen Versetzungswunsch und hat dabei unterstützt. Größte Hürde war tatsächlich der Versorgungslastenausgleich, der die ganze Sache um viele Monate verzögerte. Letztendlich hat eine Seite "zu meinem Wohl" nachgegeben. Die ministeriale Zustimmung hat auch gedauert, aber das wurde mir im Vorfeld schon angekündigt.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

PhiSchu1088

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Gibt es hier denn eigtl auch Personen im Forum, die schonmal den Beamtenstatus an den Nagel gehangen haben und sich für eine Stelle als Tarifangestellter im öD entschieden haben (aus welchen Gründen auch immer)?

Simba

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Gibt es hier denn eigtl auch Personen im Forum, die schonmal den Beamtenstatus an den Nagel gehangen haben und sich für eine Stelle als Tarifangestellter im öD entschieden haben (aus welchen Gründen auch immer)?

Ein Freund von mir hat aus meiner ehemaligen Behörde (Land) nicht das GO bekommen zum Bund wechseln zu dürfen.
Daraufhin hat er um Entlassung gebeten und ist auf eine (andere) TB Stelle bei einer Kommune gewechselt, weil die eigentliche Behörde (Bund) wo er hinwollte nur den ordentlichen Weg über Abordnung mit dem Ziel der Versetzung mitgehen wollte.

Also ab zur Kommune auf E9a. Um ihm den finanziellen Absturz abzumildern durfte er direkt auf eine gD Stelle wechseln und macht da den Angestelltenlehrgang 2 um da als TB im vergleichbar gD tätig zu sein.
Notlösung. Insbesondere weil der TVÖD einfach grottenschlecht ist von der Bezahlung.