Hallo zusammen,
wie ist die Eingruppierung der EG 9b zu verstehen?
Zitat
"Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und
selbstständige Leistungen erfordert.
(Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den
Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)"
Müssen Punkt 1 und Punkt 2 erfüllt sein oder nur einer der Punkte?
Ich lese es so, das nur einer der Punkte erfüllt sein muss.
Vielen Dank für die Hilfe
Niels