Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
VFA West:
Hallo zusammen,
es geht um ein etwas spezielles Thema:
Bewerber X hat 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung. Nun würde bei Neueinstellung die Zuordnung zur Stufe 3 erfolgen. Ist es auch möglich, "unabhängig davon" (§16 Abs.2 S.3 TVöD-BUND) diese 3 Jahre der einschlägigen Berufserfahrung auch noch als förderliche Zeit, also sozusagen "doppelt", anzurechnen und den Bewerber damit der Stufe 4 zuzuordnen?
Hat jemand zufällig eine Kommentierung dazu oder weiß es auf Anhieb?
Vielen Dank im Voraus!
Bastel:
Mit Glück wird die Berufserfahrung auch mit dem Faktor 10 angerechnet. Dann darfst du bald in Rente.
Fragen gibts...
MoinMoin:
--- Zitat von: VFA West am 29.11.2023 23:34 ---Hallo zusammen,
es geht um ein etwas spezielles Thema:
Bewerber X hat 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung. Nun würde bei Neueinstellung die Zuordnung zur Stufe 3 erfolgen. Ist es auch möglich, "unabhängig davon" (§16 Abs.2 S.3 TVöD-BUND) diese 3 Jahre der einschlägigen Berufserfahrung auch noch als förderliche Zeit, also sozusagen "doppelt", anzurechnen und den Bewerber damit der Stufe 4 zuzuordnen?
Hat jemand zufällig eine Kommentierung dazu oder weiß es auf Anhieb?
Vielen Dank im Voraus!
--- End quote ---
Kommentierung zu dem Thema habe ich nicht zur Hand.
3-5,9 Jahre förderliche Zeiten führen nur zur Stufe 3.
Die Zeiten der eB sind als förderliche Zeiten schon verbraucht.
Wenn jemand 6 Jahre fZ hat, dann kann er in die 4 kommen.
VFA West:
--- Zitat von: Bastel am 30.11.2023 06:26 ---Mit Glück wird die Berufserfahrung auch mit dem Faktor 10 angerechnet. Dann darfst du bald in Rente.
Fragen gibts...
--- End quote ---
Was hat das mit der Rente zu tun? Es geht hier um Kohle. Verstehst du die Frage etwa nicht?
VFA West:
--- Zitat von: MoinMoin am 30.11.2023 08:07 ---
--- Zitat von: VFA West am 29.11.2023 23:34 ---Hallo zusammen,
es geht um ein etwas spezielles Thema:
Bewerber X hat 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung. Nun würde bei Neueinstellung die Zuordnung zur Stufe 3 erfolgen. Ist es auch möglich, "unabhängig davon" (§16 Abs.2 S.3 TVöD-BUND) diese 3 Jahre der einschlägigen Berufserfahrung auch noch als förderliche Zeit, also sozusagen "doppelt", anzurechnen und den Bewerber damit der Stufe 4 zuzuordnen?
Hat jemand zufällig eine Kommentierung dazu oder weiß es auf Anhieb?
Vielen Dank im Voraus!
--- End quote ---
Kommentierung zu dem Thema habe ich nicht zur Hand.
3-5,9 Jahre förderliche Zeiten führen nur zur Stufe 3.
Die Zeiten der eB sind als förderliche Zeiten schon verbraucht.
Wenn jemand 6 Jahre fZ hat, dann kann er in die 4 kommen.
--- End quote ---
Es geht halt darum, ob die 3 Jahre eB "unabhängig davon" (Wortlaut §16) auch als fZ angerechnet werden können. Dann hätte man nämlich 6 Jahre (3 + 3).
Die Frage ist denke ich etwas komplex. Man wird sie nur mit einer Kommentierung zum TVöD beantworten können. Am Beispiel von "Bastel" sieht man ja, zu welcher Verwirrung sie scheinbar führen kann. ;D
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version