Autor Thema: Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?  (Read 7077 times)

FearOfTheDuck

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Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
« Antwort #15 am: 01.12.2023 18:33 »
Ich glaube, da hast du Bastel falsch verstanden...

Aber mit Ironie/Sarkasmus ist das halt immer so eine Sache.

VFA West

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Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
« Antwort #16 am: 01.12.2023 22:39 »
Ich glaube, da hast du Bastel falsch verstanden...

Aber mit Ironie/Sarkasmus ist das halt immer so eine Sache.
Wie gut, dass du alle so richtig zu verstehen scheinst. :)

Bastel

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Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
« Antwort #17 am: 03.12.2023 22:25 »

Na gut, danke. Wenigstens jemand, der meine Frage verstanden hat.  :)
Ich habe sie verstanden und beantwortet.
Mir dünkt du hast meine Antwort nicht verstanden  8)

Verbraucht bedeutet nicht zweimal an zwei Stellen anrechenbar.
So ist es auch im vom Märker eingebrachtem Urteil dargelegt, keine unzulässige doppelte Berücksichtigung von Zeiten.

Moin Moin :)

Meinte damit auch eher "Bastel", der/die einen Zusammenhang zum gewünschten Renteneintritt vermutete, was mit den Stufen nun wirklich nichts zu tun hat.

Nö. Ich hab mich einfach über die Tatsache lustig gemacht, das du aus drei Jahren sechs machen willst.


VFA West

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Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
« Antwort #18 am: 04.12.2023 01:05 »

Na gut, danke. Wenigstens jemand, der meine Frage verstanden hat.  :)
Ich habe sie verstanden und beantwortet.
Mir dünkt du hast meine Antwort nicht verstanden  8)

Verbraucht bedeutet nicht zweimal an zwei Stellen anrechenbar.
So ist es auch im vom Märker eingebrachtem Urteil dargelegt, keine unzulässige doppelte Berücksichtigung von Zeiten.

Moin Moin :)

Meinte damit auch eher "Bastel", der/die einen Zusammenhang zum gewünschten Renteneintritt vermutete, was mit den Stufen nun wirklich nichts zu tun hat.

Nö. Ich hab mich einfach über die Tatsache lustig gemacht, das du aus drei Jahren sechs machen willst.
Achsooooo.

Ja dann ... HAHAHA ... Wie witzig   :D

Bist du immer so lustig oder kannst du auch Mal etwas zum Inhaltlichen beitragen?

Schinkensandwich

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Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
« Antwort #19 am: 05.12.2023 15:31 »

Na gut, danke. Wenigstens jemand, der meine Frage verstanden hat.  :)
Ich habe sie verstanden und beantwortet.
Mir dünkt du hast meine Antwort nicht verstanden  8)

Verbraucht bedeutet nicht zweimal an zwei Stellen anrechenbar.
So ist es auch im vom Märker eingebrachtem Urteil dargelegt, keine unzulässige doppelte Berücksichtigung von Zeiten.

Moin Moin :)

Meinte damit auch eher "Bastel", der/die einen Zusammenhang zum gewünschten Renteneintritt vermutete, was mit den Stufen nun wirklich nichts zu tun hat.

Nö. Ich hab mich einfach über die Tatsache lustig gemacht, das du aus drei Jahren sechs machen willst.
Achsooooo.

Ja dann ... HAHAHA ... Wie witzig   :D

Bist du immer so lustig oder kannst du auch Mal etwas zum Inhaltlichen beitragen?

Ich finde euch beide lustig. Ich musste über die Antwort von Bastei schmunzeln und bei VFA konnte ich mir ein leises Kichern nicht verkneifen. ;-)

VFA West

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Antw:Einschlägige Berufserfahrung doppelt anrechnen?
« Antwort #20 am: 05.12.2023 15:48 »
Wie schön, dann haben wir ja jetzt alle einmal gelacht. Muss auch Mal sein. :)