Hallo zusammen,
ich bin gelernter Chemielaborant und auch als Laborant bei einem Landesamt angestellt und in der E7 eingruppiert.
Meine Tätigkeitsdarstellung entspricht eher der eines techn. Assistenten und auch die Zeitanteile (>50% schwierige Tätigkeit, >25% verantwortliche Tätigkeit).
Die Personalabteilung weigert sich mich in die 9a einzugruppieren weil ich ja kein techn. Assistent bin auch wenn in TV-L Anlage A Teil II 22.3 steht "...sowie Laboranten mit Abschlußprüfung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entsprechende Tätigkeiten ausüben...".
Ist die Personalabteilung im Recht wenn sie sagt für mich als Laborant geht es maximal in die 7?
Nein, in der Pauschalität hat die Personalabteilung nicht Recht und hat uU eine falsche Rechtsmeinung.
Man ist stets entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und bei fehlender Voraussetzung in der Person eine EG niedriger.
Oder müssten sie meine Stelle an sich ändern und einen TA Stelle drauß machen?
Sie muss die übertragende Tätigkeiten zunächst einmal - unabhängig von der Person die sie ausübt oder ausüben soll - beurteilen.
Wenn da EGx raus kommt und du einen Schulabbrecher darauf setzt, dann wird dieser in EGx oder EGx-1 eingruppiert und bezahlt.
Das ist alles!
Ich weiß langsam nicht mehr weiter. Der Personalrat vertritt meine Auffassung, nur die Hausleitung weigert sich.
Das was du brauchst ist:
a) Die Beschreibung der auszuübenden Tätigkeiten.
b) eine Rechtsmeinung wie diese eingruppiert ist (von dir erstellt, oder vom Ag ist egal)
Damit gehst du zum Ag und forderst dieses Entgelt ein, wenn er es nicht bezahlt, dann muss eine Gericht es klären, ob deine Rechtsmeinung bzgl. der EG oder die des AG korrekt ist.
Als erstes würde ich aber wg.§37 und verfall der Ansprüche, eben das Entgelt der EG9a hilfsweise 8 schriftlich einfordern.