Autor Thema: Werden Abschlagszahlungen für die Jahressonderzahlung nicht berücksichtigt?  (Read 1543 times)

Chirps

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Hallo zusammen,

heute kam neben dem Grundgehalt ja die Jahressonderzahlung, die zu meiner Verwunderung ziemlich gering ausgefallen ist.

Zu meinem Fall:

Ich bin seit 01.08. als Lehrer eingestellt, mein erstes reguläres Gehalt habe ich im September bekommen, ebenso wie eine Abschlagszahlung für den August. Ich dachte bislang, dass das bestehende Arbeitsverhältnis von Juli, August und September Grundlage für die Jahressonderzahlung ist. Nun habe ich anscheinend nur den September angerechnet bekommen, da ich da erstmals "regulär" Gehalt bekommen habe. Die Registrierung von Schulamt und Bezügestelle hat sich damals über zwei Monate hingezogen.

Ich bin davon ausgegangen, 2/3 der Jahressonderzahlung zu erhalten, oder habe ich mich da geirrt?

Gibt es Erfahrungsberichte, ob das etwas mit dem System zu tun hat? Muss ich da (wieder einmal) hinterher telefonieren?

Beste Grüße

TV-Ler

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August bis Dezember sind 5 Monate = 5/12 der JSZ stehen dir zu.
Wie kommst du auf 2/3?

Chirps

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August bis Dezember sind 5 Monate = 5/12 der JSZ stehen dir zu.
Wie kommst du auf 2/3?

"Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen." -> Ich habe gerade gesehen, dass es für Neueinstellungen nicht gilt und da durch die 12 Monate geteilt wird.

Ärgerlich und unattraktiv, aber wohl richtig so.

Danke Dir für die schnelle Antwort.


TV-Ler

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Ärgerlich und unattraktiv, aber wohl richtig so.
Wieso ist es ärgerlich und unattraktiv, wenn du 5 Monate bei deinem Arbeitgeber beschäftigt warst/bist und für genau diese 5 Monate anteilig die JSZ erhältst? Ich würde erwarten, das dies als "fair" empfunden wird.

Chirps

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Ärgerlich und unattraktiv, aber wohl richtig so.
Wieso ist es ärgerlich und unattraktiv, wenn du 5 Monate bei deinem Arbeitgeber beschäftigt warst/bist und für genau diese 5 Monate anteilig die JSZ erhältst? Ich würde erwarten, das dies als "fair" empfunden wird.

Fair ist es in diesem Fall sicherlich.

Unattraktiv ist es aufgrund der Tatsache, dass der TVöD-L abgehängt und gefühlt ein Tarifvertrag 2. Klasse ist. Auch die Höhe insgesamt - über alle Entgeltgruppen hinweg - scheint im Vergleich zu Jahressonderzahlungen anderer Sektoren unverhältnismäßig. Von der VBL-Pflicht mal ganz zu schweigen.

Aber da führt eins ins andere - möglicherweise gibt es ja nächste Woche den großen Wurf, sodass all mein Geschriebenes hinfällig ist.

TV-Ler

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Unattraktiv ist es aufgrund der Tatsache, dass der TVöD-L abgehängt und gefühlt ein Tarifvertrag 2. Klasse ist. Auch die Höhe insgesamt - über alle Entgeltgruppen hinweg - scheint im Vergleich zu Jahressonderzahlungen anderer Sektoren unverhältnismäßig. Von der VBL-Pflicht mal ganz zu schweigen.
Um mal den anderen großen TV im Bereich des öD heranzuziehen:
Die Jahressonderzahlung 2023 nach § 20 TVöD beträgt

für Beschäftigte nach TVöD (VKA):
84,51% für die Entgeltgruppen 1-8,
70,28% für die Entgeltgruppen 9a-12
51,78 % für die Entgeltgruppen 13-15

für Beschäftigte nach TVöD (Bund):
90% für die Entgeltgruppen 1-8,
80% für die Entgeltgruppen 9a-12
60% für die Entgeltgruppen 13-15

Die Jahressonderzahlung 2023 nach § 20 TV-L beträgt:
87,43% für die Entgeltgruppen 1-4
88,14% für die Entgeltgruppen 5-8
74,35% für die Entgeltgruppen 9a-11
46,47% für die Entgeltgruppen 12-13
32,53% für die Entgeltgruppen 14-15

Für die EG >11 ist der TV-L tatsächlich signifikant schlechter in Bezug auf die JSZ, in den übrigen EG bewegt er sich völlig im Rahmen...

Die VBL-Pflicht gibt es genauso auch im TVöD. Was hast du an einer Zusatzrente auszusetzen, die überwiegend vom AG finanziert wird (mal von den vielen bis heute nachwirkenden Ärgerlichkeiten im Zuge der Systemumstellung von vor über 20 Jahren einmal abgesehen, die dich aber vermutlich ohnehin nicht betreffen)?

Aber da führt eins ins andere - möglicherweise gibt es ja nächste Woche den großen Wurf, sodass all mein Geschriebenes hinfällig ist.
Der "Große Wurf " wird sein, wie immer: In der Nähe des TVöD-Abschlusses. Somit wird sich der TV-L weiterhin in den unteren EG etwas besser darstellen als der TVöD und in den oberen EG etwas schlechter.

Was im wesentlichen bleibt, ist die nicht stufengleiche Höhergruppierung im TV-L.
Darüber hinaus ist die Zweitklassigkeit tatsächlich mehr gefühlt als real...

Buero 72

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Die VBL-Pflicht gibt es genauso auch im TVöD. Was hast du an einer Zusatzrente auszusetzen, die überwiegend vom AG finanziert wird (mal von den vielen bis heute nachwirkenden Ärgerlichkeiten im Zuge der Systemumstellung von vor über 20 Jahren einmal abgesehen, die dich aber vermutlich ohnehin nicht betreffen)?

Mich nervt, dass die Sonderzahlung nicht einfach bei allen 100 % sind, da gebe ich dem TE recht. Aber ja, 5 von 12 Monaten angestellt ergeben nun mal die Kürzung um die nicht angestellten 7 Monate...

Ich finde die VBL unfair, jedenfalls die VBL-Ost. ich bezahle aktuell knapp 200 Euro jeden Monat, um dann mit rund 500 Euro Zusatzrente monatlich "abgespeist" zu werden. So die aktuelle Berechnung. Und ob ich das Rentenalter noch erreiche, ist auch nicht sicher. Mit diesen VBL-Beträgen hätte ich prima eine private Vorsorge bedienen können...da hätte ich mehr davon.
Da ich auch noch vorzeitig in Rente gehen möchte, gibt es dann bestimmt auch noch Abschläge auf die Zusatzrente. Dmit habe ich mich aber noch nicht beschäftigt, deswegen kann das auch ein Irrtum sein.

TV-Ler

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Ich finde die VBL unfair, jedenfalls die VBL-Ost. ich bezahle aktuell knapp 200 Euro jeden Monat, um dann mit rund 500 Euro Zusatzrente monatlich "abgespeist" zu werden. So die aktuelle Berechnung. Und ob ich das Rentenalter noch erreiche, ist auch nicht sicher. Mit diesen VBL-Beträgen hätte ich prima eine private Vorsorge bedienen können...da hätte ich mehr davon.
Da ich auch noch vorzeitig in Rente gehen möchte, gibt es dann bestimmt auch noch Abschläge auf die Zusatzrente. Dmit habe ich mich aber noch nicht beschäftigt, deswegen kann das auch ein Irrtum sein.
Das ist schon richtig: Abschläge bei der gesetzlichen Rente --> Abschläge bei der VBL.

Im übrigen ist das VBL-Thema an anderer Stelle in diesem Forum schon hinreichend durchgekaut worden.
Fazit dort: Die VBL ist (immer noch) ein gutes Paket.
Wer das nicht will, bleibt dem öD fern.

Chirps

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Um mal den anderen großen TV im Bereich des öD heranzuziehen:
Die Jahressonderzahlung 2023 nach § 20 TVöD beträgt

für Beschäftigte nach TVöD (VKA):
84,51% für die Entgeltgruppen 1-8,
70,28% für die Entgeltgruppen 9a-12
51,78 % für die Entgeltgruppen 13-15

für Beschäftigte nach TVöD (Bund):
90% für die Entgeltgruppen 1-8,
80% für die Entgeltgruppen 9a-12
60% für die Entgeltgruppen 13-15

Die Jahressonderzahlung 2023 nach § 20 TV-L beträgt:
87,43% für die Entgeltgruppen 1-4
88,14% für die Entgeltgruppen 5-8
74,35% für die Entgeltgruppen 9a-11
46,47% für die Entgeltgruppen 12-13
32,53% für die Entgeltgruppen 14-15

Für die EG >11 ist der TV-L tatsächlich signifikant schlechter in Bezug auf die JSZ, in den übrigen EG bewegt er sich völlig im Rahmen...

Die VBL-Pflicht gibt es genauso auch im TVöD. Was hast du an einer Zusatzrente auszusetzen, die überwiegend vom AG finanziert wird (mal von den vielen bis heute nachwirkenden Ärgerlichkeiten im Zuge der Systemumstellung von vor über 20 Jahren einmal abgesehen, die dich aber vermutlich ohnehin nicht betreffen)?

Aber da führt eins ins andere - möglicherweise gibt es ja nächste Woche den großen Wurf, sodass all mein Geschriebenes hinfällig ist.
Der "Große Wurf " wird sein, wie immer: In der Nähe des TVöD-Abschlusses. Somit wird sich der TV-L weiterhin in den unteren EG etwas besser darstellen als der TVöD und in den oberen EG etwas schlechter.

Was im wesentlichen bleibt, ist die nicht stufengleiche Höhergruppierung im TV-L.
Darüber hinaus ist die Zweitklassigkeit tatsächlich mehr gefühlt als real...

Verglichen mit den anderen TV sind die JSZ natürlich im Rahmen, da gebe ich dir vollkommen recht. Mit anderen Sektoren meinte ich bspw. gänzlich andere Industriezweige. Laut diesjährigen Erhebungen liegt das durchschnittliche Weihnachtsgeld der Gesamtwirtschaft bei 2800€ Brutto (Energieversorgung in der Spitze mit 5400€, Grundstücks- und Wohnungswesen 3715€, ...) - gerade die höheren EG Gruppen sind davon aber meilenweit entfernt. Bei einer E13 liegt man bei 1900€ JSZ und somit sogar deutlich unter dem Durchschnitt der Gesamtwirtschaft.

Es ist alles meckern auf hohem Niveau. Aber man braucht sich doch dann nicht wundern, wenn im öffentlichen Dienst immer mehr Stellen unbesetzt sind und die Leute sich in der PW umsehen.

Die VBL sehe ich sehr kritisch, den monatlichen Beitrag würde ich lieber privat investieren. Geht man von einem konservativen Indexfonds aus, liegt die Rendite langfristig vermutlich sogar über der VBL-Geschichte inklusive Arbeitsgeberzulage. Bei einem langen Anlagehorizont halte ich das Risiko für gering.

Wenn man da einfach mal mit Zahlen jongliert:

Spiele ich die VBL-Sache bis zum Ende durch, ergibt sich bei meinem aktuellen Beitrag (ca. 120€ im Monat) eine Betriebsrente zwischen 1200-1500€ im Monat. Da gehen dann aber auch noch SV und Steuer runter. Vor Abzügen im besten Fall 18.000€ im Jahr, nach Abzügen vlt. noch 10.000€?

Würde ich die 120€ bspw. in einen Indexfonds (MSCI World, historische/ durchschnittliche Rendite von 8% p.a.) über meine 40 Arbeitsjahre investieren, kann ich im besten Fall mit einem Kapital von über 400.000€ rechnen - auf das nur Kapitalertragssteuer fällig wird. In solche Dimensionen wird die VBL nie kommen.

Was mich dabei besonders stört: Ich kann sie nicht einmal abwählen, es wird mir überhaupt keine Wahl gelassen.

TV-Ler

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Was mich dabei besonders stört: Ich kann sie nicht einmal abwählen, es wird mir überhaupt keine Wahl gelassen.
So wenig, wie die gesetzlichen Sozialversicherungen - die sind bei einer angestellten Tätigkeit immer inkludiert.
Da ist die VBL nur ein weiteres Tüpfelchen...
...die neben einer regulären Rente auch noch Witwen/Weisen/Erwerbsminderungsrente bietet, im Gegensatz zu einer anderweitigen Anlage.

Ich will die VBL nicht schön reden, aber darauf herumzureiten fällt auch unter die Rubrik "Jammern auf hohem Niveau"

Mit anderen Sektoren meinte ich bspw. gänzlich andere Industriezweige.
Nachdem der öD überhaupt kein Industriezweig ist, ist mit "andere" Industriezweige wohl "die" Industrie gemeint.
Wenn man in diese Richtung Vergleiche zieht, kann man selbstverständlich nur ins Weinen kommen.
Darum sollte man das auch tunlichst unterlassen und sich auf die eigenen Gegebenheiten fokussieren. Oder in die Industrie wechseln. Und dort dann alle Vor- und Nachteile gegenüber dem öD genießen oder verfluchen...

Lämpel

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Ich dachte bislang, dass das bestehende Arbeitsverhältnis von Juli, August und September Grundlage für die Jahressonderzahlung ist. Nun habe ich anscheinend nur den September angerechnet bekommen, da ich da erstmals "regulär" Gehalt bekommen habe. [...]

Ich bin davon ausgegangen, 2/3 der Jahressonderzahlung zu erhalten, oder habe ich mich da geirrt?

Aus den Bezügen der Monate Juli bis September wird ein Durchschnittsgehalt errechnet (bei dir also nur der September), das ist dann wiederum die Berechnungsgrundlage für die Höhe der JSZ. Bei dir also 46,47% deines September-Gehalts, und davon dann 5/12.

McOldie

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Ich dachte bislang, dass das bestehende Arbeitsverhältnis von Juli, August und September Grundlage für die Jahressonderzahlung ist. Nun habe ich anscheinend nur den September angerechnet bekommen, da ich da erstmals "regulär" Gehalt bekommen habe. [...]

Ich bin davon ausgegangen, 2/3 der Jahressonderzahlung zu erhalten, oder habe ich mich da geirrt?

Aus den Bezügen der Monate Juli bis September wird ein Durchschnittsgehalt errechnet (bei dir also nur der September), das ist dann wiederum die Berechnungsgrundlage für die Höhe der JSZ. Bei dir also 46,47% deines September-Gehalts, und davon dann 5/12.

Dies ist nicht richtig. Die Beschäftigung hat am 1.8. und nicht am 1.9. begonnen. Außerdem ist die Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2 TVöD zu beachten.

Lämpel

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Dies ist nicht richtig. Die Beschäftigung hat am 1.8. und nicht am 1.9. begonnen. Außerdem ist die Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2 TVöD zu beachten.

Stimmt, ich habe mich beim Monat verlesen, es sind also zwei von drei Monaten. Das dürfte allerdings wohl keinen Unterschied machen, da das Gehalt in beiden Monaten vermutlich identisch war.

(Anders ist das in Fällen, wo Lehrkräfte zum neuen Schuljahr einen Vertrag mit mehr oder weniger Stunden als vorher haben, oder bei parallelen Verträgen mit unterschiedlichen Laufzeiten während der Sommerferien eine geringere Stundenzahl. Da weicht dann der Durchschnittswert ab.)

Bezüglich der Protokollerklärung meinst du Satz 4, also dass bei unvollständigem Bemessungszeitraum nur der letzte vollständige Monat zählt? (Hier also wie gesagt der September.)