Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, hast du in 2022 einen Anspruch auf 11/12-tel, d.h. die warst überzahlt. Den Betrag hätte dein Arbeitgeber zurückfordern können. Eine Verrechnung mit der jetzigen Sonderzuwendung für 2023 ist nicht mehr möglich, da die Ausschlussfrist abgelaufen ist.
Du solltest deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du der diesjährigen Kürzung nicht einverstanden bist und ihn zur Nachzahlung auffordern