Autor Thema: Inflationsausgleich  (Read 1028 times)

ghdkhr92

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Inflationsausgleich
« am: 30.11.2023 22:18 »
Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem.

Ich habe mein Arbeitsverhältnis am 15.07.2023 in Vollzeit begonnen.

Ich habe aber die Inflationsgleiche für Juli nicht bekommen und die Personalabteilung hat mir geschrieben, dass ich am 01.07.2023 nicht in einem Arbeitsverhältnis war, ich habe keinen Anspruch darauf.

Ist das richtig?

Wenn ich google, dass man Anspruch hat, wenn man im jeweiligen Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

Ich würde mich sehr über einen Austausch hierüber freuen...

VFA West

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Antw:Inflationsausgleich
« Antwort #1 am: 30.11.2023 22:50 »
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++46c384ec-e401-11ed-ae50-001a4a16012a
Hiernach hättest du Anspruch. Am besten einfach mal vorlegen. Ggf. aber erst nach der Probezeit. 😂 Dann aber schnell, sonst verfällt dein Anspruch meines Wissens Ende Januar.