Autor Thema: Inflationsausgleich  (Read 1386 times)

Newbie1234

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Inflationsausgleich
« am: 01.12.2023 06:51 »
Hallo,

ich war bis ca. 24.08.23 Beamtin bei der Stadt, also Kommunalbeamtin. Seit dem 25.08. bin ich nun Bundesbeamtin. Die Einmalzahlung von 1240,-€ bekommt man ja (leider) nur, wenn man auch zu diesem Zeitpunkt an mind. 1 Tag Bezüge erhalten hat. Da der Ländervertrag aber erst zum 30.09.2023 ausgelaufen ist und auch keine Einmalzahlung und erst recht keine rückwirkende gefordert wird, hier nun meine Frage: Habe ich einfach wirklich zu einem falschen Zeitpunkt den Dienstherren gewechselt oder gibt es noch die Möglichkeit die Einmalzahlung zu erhalten?

brian

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Antw:Inflationsausgleich
« Antwort #1 am: 01.12.2023 07:10 »
Das wird nicht im TVÖD geregelt,da der für Tarfbeschäftigte und nicht für Beamte gilt.

Newbie1234

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Antw:Inflationsausgleich
« Antwort #2 am: 01.12.2023 07:27 »
Der Abschluss des TVÖD wurde doch auf die Beamten übertragen, somit wurde im September/Oktober rückwirkend für den Juni die Einmalzahlung von 1240,-€ ausgezahlt. Da ich im Juni noch keine Bundesbeamtin war, habe ich diese dann auch nicht erhalten.

Deshalb die Frage, ob es für mich irgendwie die Möglichkeit gibt, diese noch zu erhalten?

TV-Ler

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Antw:Inflationsausgleich
« Antwort #3 am: 01.12.2023 08:06 »
Die Besoldung der Beamten ergibt sich aus den einschlägigen Gesetzen.
Was immer auch in Tarifverträgen geregelt ist, ist für die Besoldung der Beamten folglich irrelevant.
Daran ändert auch nichts der Umstand, das die tarifvertraglichen Regelungen einen gewissen Einfluss auf die Besoldungsgesetze haben.

Newbie1234

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Antw:Inflationsausgleich
« Antwort #4 am: 01.12.2023 08:11 »
Was bedeutet das denn dann nun für mich? 

Gewerbler

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Antw:Inflationsausgleich
« Antwort #5 am: 01.12.2023 08:44 »
Was bedeutet das denn dann nun für mich? 

Im Grunde, dass du in die jeweiligen Besoldungsgesetze (jetzt Bund, vorher das jeweilige Bundesland - sofern dort die Kommunalbeamten mit geregelt sind [in BW wäre es so]) schauen musst, was dort geregelt ist.
Sprich, zu welchem Stichtag man im Dienst sein muss und wann was ausgezahlt wird.

Vermutlich gibt es auch von den Zahlstellen "einfach" übersetzte Zusammenfassungen der Gesetze.

Da allerdings die TV-L-Verhandlungen gerade laufen und diese indirekt für die Landes- und damit auch Kommunalbeamten Auswirkungen haben werden, gehe ich davon aus, dass es keine Einmalzahlung für dich geben wird.

Insofern: Ja, du hast evtl. zu einem ungünstigen Zeitpunkt gewechselt :-(

TV-Ler

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Antw:Inflationsausgleich
« Antwort #6 am: 01.12.2023 08:44 »
Was bedeutet das denn dann nun für mich?
Das du im Unterforum "TVöD Kommunen" falsch bist.
Eines der Beamten-Unterforen ist sicher besser geeinet.
Und wie immer gilt: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.  ;)

johnleo123

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Antw:Inflationsausgleich
« Antwort #7 am: 01.12.2023 09:50 »
Im Grunde, dass du in die jeweiligen Besoldungsgesetze (jetzt Bund, vorher das jeweilige Bundesland - sofern dort die Kommunalbeamten mit geregelt sind [in BW wäre es so]) schauen musst, was dort geregelt ist.
Sprich, zu welchem Stichtag man im Dienst sein muss und wann was ausgezahlt wird.

Vermutlich gibt es auch von den Zahlstellen "einfach" übersetzte Zusammenfassungen der Gesetze.fachkraft für arbeitssicherheit