Was bedeutet das denn dann nun für mich?
Im Grunde, dass du in die jeweiligen Besoldungsgesetze (jetzt Bund, vorher das jeweilige Bundesland - sofern dort die Kommunalbeamten mit geregelt sind [in BW wäre es so]) schauen musst, was dort geregelt ist.
Sprich, zu welchem Stichtag man im Dienst sein muss und wann was ausgezahlt wird.
Vermutlich gibt es auch von den Zahlstellen "einfach" übersetzte Zusammenfassungen der Gesetze.
Da allerdings die TV-L-Verhandlungen gerade laufen und diese indirekt für die Landes- und damit auch Kommunalbeamten Auswirkungen haben werden, gehe ich davon aus, dass es keine Einmalzahlung für dich geben wird.
Insofern: Ja, du hast evtl. zu einem ungünstigen Zeitpunkt gewechselt :-(