Die Erprobungszeit bemisst sich nach § 7 LVO NRW, also je nach Besoldungsgruppe 6 bzw. 9 Monate.
Die höhere Besoldung gibt es dann erst nach erfolgreichem Ableisten der Erprobungszeit und Aushändigung der Ernennungsurkunde. Die Dienstpostenübertragung und die Ernennung sind zwei voneinander zu trennende Akte.
Falls du vorher schon kommissarisch die stellvertretende Schulleitungsfunktion länger als 12 Monate wahrgenommen hast, käme eine Zulage gemäß § 59 LBesG NRW in Betracht.
Die höhere Besoldung wird übrigens auch nochmal 1-2 Monate nach der Ernennung auf sich warten lassen, die Bezirksregierungen schicken die Änderungsmitteilung an das LBV erst raus, wenn der Rücklauf der Empfangsbestägigung der Urkunde vorliegt.. also hab da mal ein Auge drauf. ;-)