Liebe Alle,
unter § 18 (1) 4 heisst es "Die Sonderzahlung kann bis zu 10 v.H. ihres Jahrestabellenentgelts betragen.". Ich würde das Jahrestabellenentgelt mit 12x Monatstabellenentgelt berechnen, also ohne Sonderzahlung.
Ihr auch?
Danke und lieber Gruss!