Autor Thema: TV-L Leistungszulage Jahrestabellenentgelt  (Read 946 times)

Monakanona2

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TV-L Leistungszulage Jahrestabellenentgelt
« am: 01.12.2023 08:43 »
Liebe Alle,

unter § 18 (1) 4 heisst es "Die Sonderzahlung  kann bis  zu  10  v.H.  ihres  Jahrestabellenentgelts  betragen.". Ich würde das Jahrestabellenentgelt mit 12x Monatstabellenentgelt berechnen, also ohne Sonderzahlung.

Ihr auch?

Danke und lieber Gruss!

TV-Ler

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Antw:TV-L Leistungszulage Jahrestabellenentgelt
« Antwort #1 am: 01.12.2023 08:52 »
Liebe Alle,

unter § 18 (1) 4 heisst es "Die Sonderzahlung  kann bis  zu  10  v.H.  ihres  Jahrestabellenentgelts  betragen.". Ich würde das Jahrestabellenentgelt mit 12x Monatstabellenentgelt berechnen, also ohne Sonderzahlung.

Ihr auch?

Danke und lieber Gruss!
Der §18 wurde schon vor Jahren aus dem TV-L gestrichen.

Monakanona2

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Antw:TV-L Leistungszulage Jahrestabellenentgelt
« Antwort #2 am: 01.12.2023 09:11 »
Mich interessiert es trotzdem

Danke und liebe Grüße!

Monakanona2

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Antw:TV-L Leistungszulage Jahrestabellenentgelt
« Antwort #3 am: 01.12.2023 09:13 »

Der §18 wurde schon vor Jahren aus dem TV-L gestrichen.

Im § 40 taucht er wieder auf..