Autor Thema: Urlaub bei Wechsel von Voll- in Teilzeit nach Krankheit  (Read 835 times)

Abendsonne83

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Hallo zusammen,

ich hatte heute meinen ersten Tag in der Wiedereingliederung (Krank von Mitte 2022 bis jetzt). In dem Gespräch mit meinem Chef übergab dieser mir ein Schreiben bzgl des Urlaubs für das Jahr 2022.
Da war ich noch Vollzeit beschäftigt, nach der Wiedereingliederung werde ich Teilzeit arbeiten.
In dem Schreiben steht, dass mein Urlaub 2022 an mich ausbezahlt werden soll (bis spätestens 31.03.2024). Ich soll der zuständigen Sachbearbeiterin mitteilen, wann ich Urlaub nehmen wolle und sie weist dann die Auszahlung an. Begründet ist es damit, dass ich von Vollzeit in Teilzeit gewechselt habe.
Mein neuer Vertrag läuft ab heute.
Auf meine Nachfrage, was mit dem Urlaub 2023 sei bekam ich keine Antwort...

Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Ich war immer der Meinung, dass Urlaub nur ausbezahlt wird wenn man den AG wechselt...

Vielen Dank!!


 

PiA

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Es gibt zum Thema Urlaubsentgelt bei Wechsel des Beschäftigungsumfangs im TVöD Bund folgendes Schreiben:
 https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2019/RdSchr_20191220.pdf;jsessionid=A4584A4C23A2DFDE10702683FB2C13B8.live871?__blob=publicationFile&v=4

Die zu Grunde liegende Rechtsprechung wäre auch auf den TVöD VKA anwendbar.

Wenn ich es richtig verstanden habe, wird zumindest wenn die Anzahl der Arbeitstage gleich bleibt (also Vollzeit und Teilzeit je in 5-Tage-Woche) festgestellt, wieviel 'Resturlaub' zu Vollzeit per Wechsel auf Teilzeit noch besteht.
Die Arbeitstage, an denen diese Urlaubstage in Anspruch genommen werden, werden dann wieder Vollzeit bezahlt.

Da zumindest bei uns die Urlaubsbögen tw./idR(?) im Fachamt verbleiben, hat das PersAmt dann keine Kenntnis, wann diese 'Alturlaubstage' genommen werden und zu bezahlen sind. Daher wohl die Bitte um Mitteilung an die Entgeltsachbearbeitung.
« Last Edit: 02.12.2023 22:02 von PiA »

Abendsonne83

  • Gast
Hallo PiA,

vielen Dank für deine Antwort.
Jetzt verstehe ich das ganze.

Grüße

Abendsonne