Wieso erwartest du, dass hier irgendjemand etwas weiß, was die Verhandler noch gar nicht beschlossen haben? Warte doch einfach mal ab; ändern kannst du daran ja sowieso nichts — und darauf reagieren auch nicht; die Gesundheit geht ja eh vor.
Im TVöD war jedenfalls geregelt, dass man Anspruch auf die Inflationsausgleichszahlung hat, wenn im entsprechenden Zeitraum Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder zumindest Krankengeldzuschuss besteht (selbst wenn dieser nur 0€ betragen sollte). Damit sollten auch Zeiten des Berufsverbots und Mutterschutzes abgedeckt sein, Elternzeit dagegen nicht.
Aber, wie gesagt, im Fall des TV-L ist dies alles Kaffeesatz-Leserei. Ob die im TVöD vereinbarten Regelungen ähnlich auch für den TV-L beschlossen werden, für dich also Relevanz haben, oder nicht, wird sich Ende der Woche, oder irgendwann später, zeigen. Nicht jetzt, nicht vorher.